Kaufe ein Teil in einem Fachgeschäft. Will es ne Woche später wg. Paßform (aber ist ja eigentlich egal warum) zurückgeben. Der Laden gibt mir nur eine lebenslange Gutschrift, kein Bargeld. Mein Hinweis im Kaufhof, Karstadt etc. kriege ich immer mein Geld zurück, interessiert den Inhaber nicht. Frage an die Juristen: kann er es so machen, oder kann ich auf mein Geld bestehen?
Rückgabe einer Ware = Geld zurück, oder wie?
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Re: Rückgabe einer Ware = Geld zurück, oder wie?
Zitat von AlpenkönigKaufe ein Teil in einem Fachgeschäft. Will es ne Woche später wg. Paßform (aber ist ja eigentlich egal warum) zurückgeben.
Gruß, MartinMeine Reisen (Karte)
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Bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens ist das so:
du hast ein Umtauschrecht, falls sich erst nach genauerem betrachten zuhause heraustellt, dass die Passform, Farbe, Größe oder was auch immer doch nicht passt. Einen Anspruch auf Geld zurück gibts nicht, das liegt im Ermessen des Händlers. Er wäre meines Wissens nur verpflichtet, in ein gleichwertigese Teil umzutauschen. Da das häufig nicht geht, arbeiten viele mit Gutschrift.
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Hallo Alpenkönig,
http://www.garantiezeit.de/html/neues_gesetz.html
Da steht mehr oder weniger drin, dass ein Händler ein mangelfreies
Stück nicht zurücknehmen muss, weder gegen Gutschein noch gegen
Geld.
Mangelfrei ist z.B. die Hose, deren Farbe einem plötzlich nicht mehr gefällt
bzw. die Jacke, die auf einmal doch zu groß ist.
Gibt bestimmt noch ein paar Juristen hier, die das noch besser wissen.
Aber! Mit ein bisschem freundlichen Druck und dem Hinweis, dass man
immer guter Kunde gewesen sei und vielleicht in Zukunft dann nicht mehr
in diesem Geschäft einkaufen werde sollte es dann doch klappen mit
Geld-zurück. Vorrausgesetzt der Laden ist einigermassen kundenorientiert.
Ich kann als Verkäufer in einem Laden natürlich auch sagen, dass es
viele Kunden mit der Kulanz ein bisschen sehr kulant sehen. Da
sollen unbenutzte Produkte nach nem halben Jahr noch umgetauscht
werden, da wird man gegenüber dem kleinen Verkäufer erst einmal
aggressiv und zeigt wer die Hosen an hat...Freundlich wirkt jedenfalls
bei uns im Laden fast immer :-)
CU
Carsten
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Re: Rückgabe einer Ware = Geld zurück, oder wie?
Zitat von AlpenkönigKaufe ein Teil in einem Fachgeschäft. Will es ne Woche später wg. Paßform (aber ist ja eigentlich egal warum) zurückgeben. Der Laden gibt mir nur eine lebenslange Gutschrift, kein Bargeld. Mein Hinweis im Kaufhof, Karstadt etc. kriege ich immer mein Geld zurück, interessiert den Inhaber nicht. Frage an die Juristen: kann er es so machen, oder kann ich auf mein Geld bestehen?
Wenn Du ein guter Kunde dort bist, dürfte es kein Problem sein, eine unbefristete Gutschrift in kürzester Zeit wieder einzulösen.
Klar rückt ein kleiner Händler ungern wirklich das auf der Bank dringend benötigte Bargeld wieder raus...
Die Kaufhäuser machen das in Praxis tatsächlich meist anders, Ergebnis kann man zur Zeit bei Karstadt wunderbar verfolgen...
Hawe
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Umtausch ohne Grund und Geld zurück innerhalb von 2 Wochen bezieht sich nur auf den Fernabsatz. Was hier ja nicht der Fall ist und dies auch nur bis 40€(gut, wirste drüber sein ; )).
In der Beziehung hab ich aber auch schon schlechte Erfahrung mit Händlern gemacht. Aber manchmal hilft ein Hinweis darauf das man vll doch lieber per Web bestellt beim nächsten mal, da billiger und kein Problem bei nicht gefallen.
( Bei mir ging es aber um RAM-Riegel die nicht funktionierten und ich die 2x256MB gegen 1x512MB umtauschen wollte)
Genau steht alles im BGB§ 361a http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/361a.html
StGB§ 328 Abs. 2 Nr. 3 ist auch interessant ; ) http://dejure.org/gesetze/StGB/328.html
SnuffyGibt Dir dat Leben eenen Knuff,
dann weene keene Träne.
Lach Dir'n Ast, und setz' Dir druff,
und baum'le mit die Beene.
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Das ist halt auch der Vorteil bei Online-Händlern.
Während sich der Wandel des Kaufvertrages im Laden auf Mängel beschränkt, hat man per Versand ein zeitlich befristetes Rückgaberecht auch ohne Begründung.
DiKetake it, change it or leave it
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Wie schon erwähnt: Der Umtausch einer im Laden gekauften Sachen ist immer reine Kulanz, der Händler ist im Prinzip überhaupt nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, weder gegen Bargeld noch gegen Gutschrift. Was andere Geschäfte machen, ist (rechtlich gesehen) völlig irrelevant (kann aber natürlich beim Verhandeln helfen). Wenn irgendwo im Laden auf die Umtauschpolitik hingewiesen wird, wäre er insoweit allerdings wohl gebunden. Das Gleiche dürfte gelten, wenn während des Verkaufsgesprächs eine Rücknahme gegen Bargelderstattung ausdrücklich zugesichert wird (z. B. bei Stiefeln, die man gerne noch ein oder zwei Tage in der Wohnung anprobieren möchte).
Bei Waren, die über den Versandhandel gekauft werden (Internet oder Bestellung aus dem Katalog) besteht ein 14tägiges Widerrufsrecht (das in der Regel durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden kann). Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dieses Recht gilt auch bei einem Warenwert bis zu 40 Euro, allerdings ist der Händler in diesem Fall nicht verpflichtet, die Kosten der Rücksendung zu übernehmen. Über 40 Euro muss der Händler die Kosten der Rücksendung übernehmen (auch wenn es bei manchen in den AGB anders steht). Einschlägige Vorschrift ist § 312d BGB in Verbindung mit §§ 355 ff. BGB (insbesondere § 352 Abs. 2 bzgl. der Rücksendekosten). (@Snuffy: § 361a BGB gibt's nicht mehr :wink: ). Wer sich das Nachlesen unbedingt antun will, wird hier fündig: Gesetze.
Hiervon zu unterscheiden ist das Gewährleistungsrecht. Wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat, stehen mir als Käufer innerhalb bestimmter Fristen bestimmte Rechte zu, insbesondere kann ich die Sache gegen Rückgabe des Geldes zurückgeben. In diesem Fall kann mich der Verkäufer nicht auf eine Gutschrift verweisen. Einfaches Beispiel: die aufblasbare Isomatte hat (von vorneherein!) ein Loch. Passform ist normalerweise kein Mangel. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften kann noch eine Garantie des Herstellers und/oder des Händlers treten. Ob eine solche Garantie gegeben wird, ist eine freiwillige Entscheidung des Garantiegebers; wenn sie gegeben wird, ist er allerdings daran gebunden.
Christine
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Aaahhh jetzt ja ist ja alles klar. Danke an alle.
Habe mit dem Seniorchef nochmal telefoniert: mein Hinweis ich wäre langjähriger, guter Kunde und ich kaufe wenn,s geht beim Facheinzelhändler und nicht beim Versender im www, hat geholfen. Ich kriege mein Geld wieder. Eure Hinweise waren gut, so konnte ich nicht rechthaberisch und aggressiv auftreten (was ja manchmal Spaß macht) da ich ja sowieso schlechte Karten gehabt hätte.
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Zitat von AlpenkönigEure Hinweise waren gut, so konnte ich nicht rechthaberisch und aggressiv auftreten (was ja manchmal Spaß macht) da ich ja sowieso schlechte Karten gehabt hätte.
Und wir anderen haben auch noch was gelernt...
Hawe
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@ Hawe
alles klar, nur Dein Hinweis Karstadt gehts so schlecht weil die so kulant gegen Bares zurücknehmen ist wohl ein bisschen neben der Spur.
Karstadt ist vom Managment (wie in vielen anderen Unternehmen) gegen die Wand gefahren worden, dazu kommt noch die Kaufzurückhaltung der Konsumenten.
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Äescht gibt den nicht mehr? Zumindest hatte ich den noch in Errinnerung und google hat auch was ausgespuckt. : ).
SnuffyGibt Dir dat Leben eenen Knuff,
dann weene keene Träne.
Lach Dir'n Ast, und setz' Dir druff,
und baum'le mit die Beene.
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