Kennt sich jemand mit dem aktuellen Waffengesetz aus??

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  • muenchen82
    Neu im Forum
    • 25.09.2010
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    • Meine Reisen

    Kennt sich jemand mit dem aktuellen Waffengesetz aus??

    Servus weiß jemand ob ich mein Böker Speedlock mit 7 cm klingenlänge bei mir führen darf??

  • umeier

    Alter Hase
    • 13.04.2009
    • 4185
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Kennt sich jemand mit dem aktuellen Waffengesetz aus??

    Oh, das Thema ist hier aber sowas von durch. Die Suchfunktion ist Dein Freund!
    This space intentionally left blank

    Kommentar


    • JoachimVogt
      Erfahren
      • 27.05.2011
      • 182
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Kennt sich jemand mit dem aktuellen Waffengesetz aus??

      Hallo Umeier, das Thema ist aber nicht immer korrekt dargestellt worden.
      Deshalb: ganz aktuelle und aufwendig von einem Richter (nicht von mir) recherchierte Antwort:
      Bitte beachten: Der Text ist kopierrechtlich geschützt.
      Die Quelle dazu zu finden sollte keine Schwierigkeit darstellen ;)

      Zu Nr. 3: Messer, die nicht als Waffe gelten, aber nicht bzw. nur im Ausnahmefall geführt werden dürfen:

      Unter diese fallen nach § 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.

      a) Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (§ 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG), also solche, deren Klinge mit der das Messer führenden Hand aufgeklappt bzw. ausgefahren/ ausgeschwenkt und festgestellt werden kann bzw. die einen automatischen Feststellmechanismus haben; es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen des Messers mit einer Hand erlauben. Dies kann ein „Pin“ oder „Flipper“ sein, ein Daumenloch, eine überstehende Schraube oder ein Rädchen.

      Auf die Klingenlänge kommt es für § 42 a WaffG nicht an (OLG Stuttgart Beschluss vom 14. Juni 2011 – 4 Ss 137/11). Das bedeutet aber auch, dass ein Klappmesser, das weder Waffe noch Einhandmesser ist, mit jeglicher Klingenlänge ausgestattet sein kann und vom Waffengesetz, insbesondere vom Führungsverbot, nicht erfasst wird, also unter Kategorie 4. fällt.[...]

      Entfernt man die entsprechenden Vorrichtungen bzw. macht sie unbrauchbar, nimmt man dem Messer auch die Eigenschaft als Einhandmesser.

      Kommentar


      • anja13

        Alter Hase
        • 28.07.2010
        • 4883
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Kennt sich jemand mit dem aktuellen Waffengesetz aus??

        Hier geht's weiter ....

        Oder auch hier.


        Post als Moderator
        Und da es sich nicht lohnt, noch ein Fass aufzumachen und dieses strittige Thema nochmal durchzukauen ist hier zu.

        Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
        Zuletzt geändert von umeier; 02.02.2012, 07:52.

        Kommentar


        • Mephisto

          Lebt im Forum
          • 23.12.2003
          • 8537
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Kennt sich jemand mit dem aktuellen Waffengesetz aus??

          Kurze Zusammenfassung:

          Das Speedlock ist ein Springmesser. KL unter 8,5cm => erlaubt => Besitzen darf er.

          Führen darf er es i.d.R. nicht (§42a WaffG)

          Kommentar

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