Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

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  • tbrandner
    Erfahren
    • 03.11.2010
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    • Meine Reisen

    Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

    Folgende Info habe ich auf der AirBerlin Seite auszugsweise gefunden:

    Allgemeine Beförderungsbedingungen:
    2.3.3 Einzeln mitgeführte Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus (wie sie in elektronischen Gebrauchsgütern wie etwa Laptops, Mobiltelefonen, Uhren, Kameras usw. gebräuchlich sind) dürfen ausschließlich im Handgepäck befördert werden. Es dürfen höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien oder Akkus mit einer Wattstundenleistung bis 160 Wh als Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter mitgeführt werden. Die Mitnahme einzelner Batterien oder Akkus mit einer Wattstundenleistung von 100 Wh bis 160 Wh in das Flugzeug bedarf der vorherigen
    12
    Zustimmung der Fluggesellschaft. Weitere Einzelheiten zur Beförderung von Batterien und Akkus können den Sicherheitshinweisen im Internet entnommen werden.
    IATA Gefahrengutvorschrift:
    Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100 Wh, aber höchstens 160
    Wh für tragbare elektronische Gebrauchsgegenstände. Nicht mehr als zwei Ersatzbatterien dürfen,
    ausschließlich im Handgepäck, mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss
    gesichert sein
    . Geräte, diesolche Batterien enthalten, können im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck
    sein.
    (Hervorhebung durch mich).

    Finde ich interessant, da ich einen Reise in den Norden plane, und Lithium Batterien ja wesntlich kälteunempfindlicher sind, alse normale Batterien (-40°C - +60°C, Energizer).

    Vielleicht ist diese Info auch für jemand anders interessant ...

    lG,
    Thomas
    _____________________________________
    Meine Seite: http://www.thomasbrandner.at

  • Nita
    Fuchs
    • 11.07.2008
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

    Danke, ist auf jeden Fall interessant.

    Wattstundenleistung... och nö, wieder Physik. Die Stromstärke mit Spannung (beide angegeben) multiplizieren? Und was ist mit Stunden?

    Handgepäck ist klar, die Dinge brennen bei mechanischem Druck angeblich so gern. Dass es aber eine Mengenbegrenzung gibt, wusste ich nicht.
    Reiseberichte

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    • LihofDirk
      Freak

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      • 15.02.2011
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

      Zitat von Nita Beitrag anzeigen
      Wattstundenleistung... och nö, wieder Physik. Die Stromstärke mit Spannung (beide angegeben) multiplizieren? Und was ist mit Stunden?
      1 VOlt * 1 Ampere = 1 Watt.
      Auf Akkus findest Du die Angaben zur Spannung in Volt und die sogenannte Kapazität in (milli) Ampere*Stunden.
      Auf den AAA Akkus in unserem Telefon (was anderes habe ich gerade nicht zur Hand) steht z.B. 1,2V und 700 mAh = 0,7 Ah.
      Das multipliziert gibt die Wattstundenleistung von 0,84 Wh.
      Ist halt ein Maß für die Energie, die bei einer Entladung aus dem Akku fließen kann.

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      • Nita
        Fuchs
        • 11.07.2008
        • 1722
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        • Meine Reisen

        #4
        AW: Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

        Danke!

        1100 mAh x 8,4V macht dann ca. 9,2 Wh -> davon darf ich dann wohl ´nen halben Koffer mitnehmen..
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        • Chemiker
          Erfahren
          • 10.10.2009
          • 336
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          • Meine Reisen

          #5
          AW: Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

          Zitat von tbrandner Beitrag anzeigen

          Finde ich interessant, da ich einen Reise in den Norden plane, und Lithium Batterien ja wesntlich kälteunempfindlicher sind, alse normale Batterien (-40°C - +60°C, Energizer).
          In der IATA-Vorschrift ist von Lithium-Ionen-Batterien die Rede. Die Bezeichnung ist nicht korrekt, da es sich dabei um Akkus handelt. Du meinst aber offenbar tatsächlich Batterien (wohl die Ultimate Lithium), da nur die kälteresistent sind. Lithiumakkus mögen Kälte gar nicht.

          Echte Lithiumbatterien sind von der Vorschrift also nicht betroffen.

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          • LihofDirk
            Freak

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            • 15.02.2011
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            #6
            AW: Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

            Zitat von Chemiker Beitrag anzeigen
            In der IATA-Vorschrift ist von Lithium-Ionen-Batterien die Rede. Die Bezeichnung ist nicht korrekt, da es sich dabei um Akkus handelt. Du meinst aber offenbar tatsächlich Batterien (wohl die Ultimate Lithium), da nur die kälteresistent sind. Lithiumakkus mögen Kälte gar nicht.

            Echte Lithiumbatterien sind von der Vorschrift also nicht betroffen.
            Einspruch Euer Ehren,
            in den IATA Guidance Documents ist ausdrücklich von Lithium Metall (nicht aufladbar) und Lithium Ionen Batterien (aufladbar) die Rede.

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            • Chemiker
              Erfahren
              • 10.10.2009
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              #7
              AW: Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

              Recht hast du, ich habe nur das Zitat im Eingangspost gelesen.

              2.3.3.2 Lithium ion batteries exceeding a watt-hour rating of 100 Wh but not exceeding 160 Wh may be carried as spare batteries in carry on baggage, or in equipment in either checked or carry on baggage. No more than two individually protected spare batteries per person may be carried.
              Although the text provided above does not impose a limit on the number of lithium metal and lithium ion batteries that fall under the 2 g or 100 Wh limitation (See 2.3.5.9) being carried as spares within a passenger’s carry-on baggage it must be emphasized that the number of spares must be “reasonable” in the context of the equipment used by the passenger and his or her itinerary. Furthermore, these must be intended to power portable electronic devices (including, but not limited to, cameras and professional film equipment, laptop computers, MP3 players, cell phones, Personal Digital Assistants (PDA’s), pocket calculators etc.
              Danach sollte es aber im Normalfall für Reisende trotzdem kein Problem darstellen. Wer nimmt zum Trecken schon mehr Batterien mit als eine "reasonable" Anzahl? Muss man dann eigentlich auch einen Aufkleber anbringen? Oder gilt das nur für den Versand von Paketen?

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              • markrü
                Alter Hase
                • 22.10.2007
                • 3347
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                #8
                AW: Zum Thema "Lithium Batterien" im Flugzeug

                Zitat von Chemiker Beitrag anzeigen
                Muss man dann eigentlich auch einen Aufkleber anbringen? Oder gilt das nur für den Versand von Paketen?
                Sobald Du eine Ausnahme (Kleinmenge, Akku im Gerät o.ä.) nutzen kannst, entfallen die Vorschriften zu Verpackung und Kennzeichnung teilweise. In diesem Fall wäre es unsinnig, den Transport von Akkus in Geräten zwar freizustellen (z.B. MP3-Player, 1x4x0,4 cm), aber die Kennzeichniung mit einem 10x10 cm großen 'Klasse 9'-Aufkleber durchsetzen zu wollen.

                Noch mal nachgedacht: Der Aufkleber kommt immer auf eine UN-zugelassen Verpackung. Wenn das Gerät mit Akku also nicht gemäß IATA verpackt werden muss...

                Sei froh, dass der 'weiche' Begriff 'reasonable' verwendet wurde. Ansonsten hättest Du 5 Seiten Maßtabellen für alle erdenklichen Bauformen (außer der natürlich, die Du gerade besitzt...).


                Gruß,
                Markus
                Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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