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  • jackknife
    Alter Hase
    • 12.08.2002
    • 2590

    • Meine Reisen

    Strider SMF China Review video

    Strider SMF China Review
    Hi Folks,

    hier ein Video vom China Strider

    Das Messer ist in selbiger Verarbeitungsqualität wie ein echtes Strider, vielleicht ist es ja ein echtes 8)
    Alles flutscht fein, Klinge hält sehr gut die Schärfe.
    Imho gibt es keinen Grund mehr, für den der eigentlich nur auf das Messer scharf war und dem der Name lattenhagen ist, ein Strider SMF von Strider selbst zu kaufen! Das Teil kostet mit Versand knapp unter 100€, für den Rest vom Strider holt man sich noch zum Chinastrider ein nettes Randall dazu

    Ich bin schwer angetan von dem Messer!

    Freue mich über eine rege Diskussion !
    Danke für ansehen! :thumbup:

    http://www.youtube.com/watch?v=1m3N1TFXPlc

  • Buck Mod.93

    Lebt im Forum
    • 21.01.2008
    • 9011
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Strider SMF China Review video

    Hey jackknife,

    Du machst ja die letzte Zeit wirklich viele Videos
    Was dem Test jetzt noch fehlt sind Bilder von Details um zu sehen, ob die Stärke der verwendeten Materialien usw. auch genau gleich sind. Solche netten Kopien sieht man ja eher selten. Die Firma Linton kopiert ja auch alles, was nicht niet und nagelfest ist. Allerdings in einer, wie mir gesagt wurde, lachhaften Qualität.
    Was hältst du denn von S30V? Viele Custommesser sind daraus gemacht aber ist das wirklich der heilige Gral?
    OT: Ich habe mir nämlich vor kurzem ein Spyderco Delica 4 gekauft und einem Kumpel ein Sage 1 mitbestellt (beide gebraucht) und das Sage 1 ist ja bekanntlich aus S30V. Preisdifferenz zwischen den beiden ca. 30 Euro. Wars nun ein Fehler das Delica mit VG10 zu nehmen ? Bis jetzt kann ich selbst noch nichts über den Stahl sagen. Mit der Geometrie des Striders scheint es mir ähnlich wie bei vielen Spydercos. Die Klinge ist meilenweit vom Griff entfernt. Druck ist also kaum auszuüben. Welchem Zweck sollen denn solche Messer zugeführt werden?
    Les Flics Sont Sympathique

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    • Buck Mod.93

      Lebt im Forum
      • 21.01.2008
      • 9011
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Strider SMF China Review video

      Da gibts einmal was teures für günstig und keinen interessierts
      Les Flics Sont Sympathique

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      • jackknife
        Alter Hase
        • 12.08.2002
        • 2590

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Strider SMF China Review video

        Greift zu, Gewinne, Gewinne, Gewinne!!!

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        • Almschreck
          Erfahren
          • 26.05.2010
          • 258
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Strider SMF China Review video

          Also ich werd mir das Teil auf alle Fälle mal genauer anschauen.
          Leider besitze ich zum Waffenrecht nur ein Halbwissen, doch irgendwie schwant mir, dass das Dingens mittlerweile bei uns sowieso nicht mehr mitgeführt werden darf oder?
          Viele Grüße
          Bert

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          • Buck Mod.93

            Lebt im Forum
            • 21.01.2008
            • 9011
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Strider SMF China Review video

            Zitat von Almschreck Beitrag anzeigen
            Also ich werd mir das Teil auf alle Fälle mal genauer anschauen.
            Leider besitze ich zum Waffenrecht nur ein Halbwissen, doch irgendwie schwant mir, dass das Dingens mittlerweile bei uns sowieso nicht mehr mitgeführt werden darf oder?
            Der Thread hat so schön angefangen und nun diese Frage
            Les Flics Sont Sympathique

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            • Almschreck
              Erfahren
              • 26.05.2010
              • 258
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Strider SMF China Review video

              Das tut mir jetzt aufrichtig leid!
              Viele Grüße
              Bert

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              • Okapi
                Erfahren
                • 30.08.2011
                • 138
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Strider SMF China Review video

                Zitat von Almschreck Beitrag anzeigen
                Leider besitze ich zum Waffenrecht nur ein Halbwissen, doch irgendwie schwant mir, dass das Dingens mittlerweile bei uns sowieso nicht mehr mitgeführt werden darf oder?
                Damit liegst du richtig. Als Einhandmesser unterliegt es dem Führungsverbot.

                Zitat von Buck Mod.93 Beitrag anzeigen
                Der Thread hat so schön angefangen und nun diese Frage
                Was an einem Thread über eins der vielen China-Plagiate nun so schön sein soll steht auf einem anderen Blatt.

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                • jackknife
                  Alter Hase
                  • 12.08.2002
                  • 2590

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Strider SMF China Review video

                  nicht Führverbot, sondern es unterliegt einer Führeinschränkung !!!
                  Du darfst das Messer auf Deinen Wandertouren, Spaziergang im Wald mit Hund usw. führen. Das dieses immer noch nicht durchgedrungen ist.

                  Kommentar


                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12345
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Strider SMF China Review video

                    Zitat von jackknife Beitrag anzeigen
                    nicht Führverbot, sondern es unterliegt einer Führeinschränkung !!!
                    Du darfst das Messer auf Deinen Wandertouren, Spaziergang im Wald mit Hund usw. führen. Das dieses immer noch nicht durchgedrungen ist.
                    Ist es zum Glück nicht. Du wiederholst Dich, aber es wird nicht richtiger.

                    Der Anlaß zum Führen muß nach OLg Stuttgart konkret sein. Daß man es allgemein vielleicht mal brauchen könnte, reicht nicht, siehe Deine Beispiele s.o.
                    Das ist jetzt schon wiederholt gesagt, und Du hältst hartnäckig an Deiner persönlichen Ansicht fest.
                    Zahlst Du denen, die Dir glauben, das Messer und das Bußgeld?
                    Warum dringt die Rechtsprechung zum Führen nicht zu Dir durch?

                    Gruß Ditschi

                    Kommentar


                    • jackknife
                      Alter Hase
                      • 12.08.2002
                      • 2590

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Strider SMF China Review video

                      vorauseilender Gehorsam deutscher Gutmenschen

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 12345
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Strider SMF China Review video

                        Zitat von jackknife Beitrag anzeigen
                        vorauseilender Gehorsam deutscher Gutmenschen
                        Hallo @jacknife,

                        unsere userin walkingalone hat mal sehr schön herausgearbeitet, daß das Wort " Gutmensch" eine Wortschöpfung von Göbbels ist und von den Nazis benutzt wurde, politisch Andersdenkende zu verhöhnen. Ich gehe zu Deinen Gunsten davon aus, daß Du das nicht gewußt hast. Ich habe es auch nicht gewußt.
                        Aber jetzt weißt Du es! Für das nächste mal. Das nur am Rande.

                        Zum 42 a WaffG und zum Führen bei legal reason gibt es erst eine Obergerichtliche Entscheidung, nämlich die des OLG Stuttgart, die hier schon mehrfach verlinkt wurde. Wer, wie Du, andere als Autorität in Messerfragen berät, sollte die Entscheidung kennen. Und möglichst auch verstehen. Ob Du sie billigst, ist unerheblich.
                        Das OLG Stuttgart hat ausgeführt, der anerkannte Zweck zum Führen des Messer müsse sehr konkret sein, die Norm sei restriktiv auszulegen.
                        Diese einzige obergerichtliche Entscheidung wird Eingang finden in die Kommentarliteratur, und die Amtsrichter, die selten mit dem Waffenrecht konfrontiert sind, werden sie lesen und sich danach --als bislang einzigem Anhalt-- richten.
                        Es ist keine Frage von vorauseilendem Gehorsams, sondern schlicht des gesunden Menschenverstandes, sich ebenfalls danach zu richten und es nicht darauf ankommen zu lassen.
                        Wenn Du hier den Kids als vermeintliche Autorität was anderes rätst, weil Dir die Entscheidung nicht paßt, ist das schlicht verantwortungslos.
                        Alles, was ich jetzt hier schreibe, trage ich nicht das erste mal vor.
                        Und Du machts andere an, daß sie Deiner Privatmeinung nicht folgen....
                        Wenn ich das lese, bin ich auf Krawall gebürstet, denn das kann unsere user ihr Messer und ihr Geld kosten.
                        Gruß Ditschi

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                        • jackknife
                          Alter Hase
                          • 12.08.2002
                          • 2590

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Strider SMF China Review video

                          Sorry, in erster Linie wird es wohl daran liegen, dass man schon sich einen Grund parat legen sollte, wenn man sein Messer mit in den Wald nimmt. Ich war, oder wollte Pilze suchen, z.B. würde genügen.
                          Auch nehme ich nicht alles hin, was mir nur mal so gesagt wird, oder wurde, dafür kämpfe ich. Daher werde ich es in jedem Fall die Konfrontation mit der Exekutive nicht scheuen. Auch ist dieses Gesetz anders gedacht worden und das OLG Stuttgard hat eine Entscheidung gefällt, welche imho sehr anfechtbar ist.
                          Ich finde sehr bedenklich, wie Du für eine Fehlentscheidung eines Gerichtes Partei ergreifst, sowas macht mir Angst, es ist einfach mit den Wölfen zu heulen. Geh zu Deinem Polizeirevier und spreche mit dem Kontaktbeamten, erkläre Deine Umstände, dass Du gerne in die Natur gehst, und dabei deinem Hobby Bushcraft nachgehst. Erkläre, dass dieses Dein einziges Messer ist, welches Du benutzt und besitzt, oder erzähl sonstwelche Geschichten, um dort unter den Beamten ein Bewußtsein für diese Situationen zu schaffen. Das sind auch nur Menschen, im Falle einer Kontrolle kannst Du z.B. Dich darauf berufen, dass Du schon vorstellig warst und der Kontaktbeamte darüber Bescheid wüsste.
                          Einfach alles hinnehmen, neh, so stehst Du kurz vor einer Entmündigung seitens des Staates.

                          Zu den Gutmenschen, zur Zeit von Göbbels war das Wort ,,geil'' höchst anrüchig, sagte es doch aus, höchst sexuell erregt zu sein, heutzutage, bedeutet Geil wohl eher ein gut, cool, schön, stark, klasse.
                          Ebensolches ist dem Wort ,,Gutmensch'' widerfahren, spätestens seit Broder sind damit vorauseilend rechtsgrade, Weichspüler gemeint.

                          Du machst mir ehrlich Angst, auch Du vertrittst hier gerade eine Meinung, die so sehr gutmenschelt, dass dieses nicht gut sein kann. Sicher sind meine Ansätze nicht auf jeden übertragbar, aber ich hege guten Kontakt zu unseren Polizeibeamten, die kennen mich, und deshalb habe ich keinerlei Besorgnis, wenn ich mein Einhandmesser in der Tasche trage.

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                          • Ditschi
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                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12345
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Strider SMF China Review video

                            Zitat von jackknife Beitrag anzeigen
                            Sorry, in erster Linie wird es wohl daran liegen, dass man schon sich einen Grund parat legen sollte, wenn man sein Messer mit in den Wald nimmt. Ich war, oder wollte Pilze suchen, z.B. würde genügen.
                            Auch nehme ich nicht alles hin, was mir nur mal so gesagt wird, oder wurde, dafür kämpfe ich. Daher werde ich es in jedem Fall die Konfrontation mit der Exekutive nicht scheuen. Auch ist dieses Gesetz anders gedacht worden und das OLG Stuttgard hat eine Entscheidung gefällt, welche imho sehr anfechtbar ist.
                            Ich finde sehr bedenklich, wie Du für eine Fehlentscheidung eines Gerichtes Partei ergreifst, sowas macht mir Angst, es ist einfach mit den Wölfen zu heulen. Geh zu Deinem Polizeirevier und spreche mit dem Kontaktbeamten, erkläre Deine Umstände, dass Du gerne in die Natur gehst, und dabei deinem Hobby Bushcraft nachgehst. Erkläre, dass dieses Dein einziges Messer ist, welches Du benutzt und besitzt, oder erzähl sonstwelche Geschichten, um dort unter den Beamten ein Bewußtsein für diese Situationen zu schaffen. Das sind auch nur Menschen, im Falle einer Kontrolle kannst Du z.B. Dich darauf berufen, dass Du schon vorstellig warst und der Kontaktbeamte darüber Bescheid wüsste.
                            Einfach alles hinnehmen, neh, so stehst Du kurz vor einer Entmündigung seitens des Staates.

                            Zu den Gutmenschen, zur Zeit von Göbbels war das Wort ,,geil'' höchst anrüchig, sagte es doch aus, höchst sexuell erregt zu sein, heutzutage, bedeutet Geil wohl eher ein gut, cool, schön, stark, klasse.
                            Ebensolches ist dem Wort ,,Gutmensch'' widerfahren, spätestens seit Broder sind damit vorauseilend rechtsgrade, Weichspüler gemeint.

                            Du machst mir ehrlich Angst, auch Du vertrittst hier gerade eine Meinung, die so sehr gutmenschelt, dass dieses nicht gut sein kann. Sicher sind meine Ansätze nicht auf jeden übertragbar, aber ich hege guten Kontakt zu unseren Polizeibeamten, die kennen mich, und deshalb habe ich keinerlei Besorgnis, wenn ich mein Einhandmesser in der Tasche trage.
                            Hallo,
                            ich weiß ja, daß Du der Entscheidung nicht folgen möchtest und quasi als rechtspolitische Auflehnung Deine angreifbaren Messer mitschleppst. Das hatten wir ja schon. Wenn Du weißt, was Du tust, ist Dein Messer weg, und es kostet Dich Dein Geld.
                            Es ist aber nicht in Ordnung, andere durch Falschinformation zu verleiten, ebenfalls ihre Messer mitzuschleppen, ohne sie auf das Risiko hinzuweisen.
                            Und letzteres habe ich getan --wiederholt.
                            Wo habe ich für das Urteil Partei ergriffen? Indem ich darauf hinweise?
                            Ich habe einen allgemeinen Rechtsrat gegeben. Im Zweifel entscheiden die Gerichte, niemand sonst. Und eine Obergerichtliche Entscheidung hat Leitfunktion. Wenn man, wie Du, diese Entscheidung offenbar genau kennt, dann darf man sie als Messerexperte nicht unterschlagen, wenn man andere berät. Sonst treibt man die in ihr Unglück. Weißt Du denn, ob die Beratenen sich auch rechtspolitisch auflehnen wollen?
                            Die Diskussion hatten wir schon, und damals hast Du nicht mehr geantwortet. Jetzt kommt das Gleiche wieder.
                            Das ist nicht in Ordnung. Du zeigtst mit Deinen Videos, daß Du als Messerexperte gelten möchtest. Das ist o.K.. Dann hast Du aber auch eine Verantwortung für die, die Dir Glauben schenken, und kannst sie nicht als indoloses Werkzeug benutzen zur Durchsetzung Deiner eigenen rechtspolitischen Ansichten.
                            Im Omega-Forum jammert grade einer, daß sein schönes Einhandmesser weg ist und er 75 € Bußgeld zahlen soll.
                            Gruß Ditschi

                            Kommentar


                            • Okapi
                              Erfahren
                              • 30.08.2011
                              • 138
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Strider SMF China Review video

                              Und täglich grüßt das Murmeltier, jackknife wieder einmal am glänzen durch Inkompetenz und gefährliches Halbwissen.

                              Das Thema hatten wir schon einmal. Solange du, jackknife, nicht Rückgrat genug hast um anderen den möglichen Verlust des Messers und deren Geldbußen zu zahlen wenn sie deiner verqueren Rechtsauffassung folgen, solange solltest du einfach mal die Finger still halten wenn es um Themen geht von denen du nachweislich keinen blassen Schimmer hast.

                              Solangsam solltest du es eigentlich gelernt haben.
                              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                              Die Diskussion hatten wir schon, und damals hast Du nicht mehr geantwortet. Jetzt kommt das Gleiche wieder.
                              Dabei ist die Faktenlage immernoch so eindeutig wie im letzten Thema wo er mehrmals widerlegte Kuriositäten von sich gegeben hat. Bei dem groben Unfug den jackknife verbreitet kann ich mir nur an den Kopf fassen.

                              Danke Ditschi, dass du dieses Halbwissen abermals widerlegst und dich um Objektivität in diesem Thema bemühst.

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                              • Almschreck
                                Erfahren
                                • 26.05.2010
                                • 258
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Strider SMF China Review video

                                Vielleicht sollte ich, das "indolose Werkzeug", welches bedauernswerter Weise diese Diskussion ausgelöst hat, mal kurz noch etwas dazu schreiben.
                                Ich stehe mit meiner Meinung voll zu dem was Jackknife schreibt und bin dankbar für den Review über das Messer.
                                Bei dem Preis wäre es mir persönlich sogar relativ egal, wenn die Exekutive das Teil irgendwann mal einzieht, wobei ich davon nicht ausgehe.
                                Ob es nun 100% gesetzeskonform ist oder nicht, hat für mich nicht oberste Priorität, denn ich empfinde mich selbst als alt und reif genug, um zu entscheiden, ob ich mit Messer, Schere und Licht umgehen darf. Im Zweifel würde ich mir dies auch gerichtlich attestieren lassen.
                                Viele Grüße
                                Bert

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                                • Ditschi
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                                  • 20.07.2009
                                  • 12345
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Strider SMF China Review video

                                  Zitat von Almschreck Beitrag anzeigen
                                  Vielleicht sollte ich, das "indolose Werkzeug", welches bedauernswerter Weise diese Diskussion ausgelöst hat, mal kurz noch etwas dazu schreiben.
                                  Ich stehe mit meiner Meinung voll zu dem was Jackknife schreibt und bin dankbar für den Review über das Messer.
                                  Bei dem Preis wäre es mir persönlich sogar relativ egal, wenn die Exekutive das Teil irgendwann mal einzieht, wobei ich davon nicht ausgehe.
                                  Ob es nun 100% gesetzeskonform ist oder nicht, hat für mich nicht oberste Priorität, denn ich empfinde mich selbst als alt und reif genug, um zu entscheiden, ob ich mit Messer, Schere und Licht umgehen darf. Im Zweifel würde ich mir dies auch gerichtlich attestieren lassen.
                                  Hallo Bert,

                                  es sei Dir unbenommen, Dir Dein Messer nehmen zu lassen und ein Bußgeld zu kassieren. Im Zweifel könnte Dir übrigens ein Gericht attestieren, daß Du damit nicht umgehen darfst. Da wäre der Verlust des Billigmessers finanziell das geringste Übel.

                                  Durch die allgemein gehaltene Fehlinformation von jackknife in Beitrag 9 geht es aber nicht mehr nur um Dich und das chinesische Messer, sondern darum, daß user unzureichend und damit falsch informiert werden, die ihr Messer vielleicht lieber behalten möchten.

                                  Die soll es geben. Und denen möchte ich raten, angesichts der restriktiven Rechtsprechung zum legal reason ihr
                                  § 42 a-Messer lieber in der Vitrine zu lassen.

                                  Gruß Ditschi

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                                  • Hamme
                                    Erfahren
                                    • 03.06.2011
                                    • 120
                                    • Privat

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                                    #18
                                    AW: Strider SMF China Review video

                                    Sorry für OT, aber Ich habe bislang die ganzen Postings zum § 42 a WaffG interessiert verfolgt und mich bewußt herausgehalten, da ich zu denjenigen gehöre, die den Einzelfall vor Ort zu prüfen haben und ggf. Bußgeld-Anzeigen fertigen müssen. Daher werde ich auch immer gerne als Angriffsziel in sinnlosen Diskussionen gesehen, was mir langsam aber sicher fürchterlich auf den Keks geht Ich werde hier nicht das Handeln anderer Kollegen rechtfertigen oder bewerten und auch nicht rumdiskutieren, warum irgendeiner mal (in seinen Augen immer ungerechtfertigt) Ärger mit der Polizei hat!

                                    Ich reg' mich gerade genug über das Halbwissen meiner Kollegen und die Übereifrigkeit von manchen auf, die am liebsten alles anzeigen, was bei 3 nicht auf den Bäumen ist. Neulich meinte ein junger, aufstrebender Kommissar, er müsste mich belehren, dass mein Leatherman Tool unter den § 42 a WaffG fallen würde! Ich hab ihm dann den BKA-Bericht um die Ohren gepfeffert, in dem solche Tools - auch mit feststellbarer Klinge - eindeutig als Werkzeug definiert sind!

                                    Ich persönlich halte den § 42 a WaffG für völlig überflüssig, da mir bislang das PolG genug Handhabe gab, irgendwelchen "Schlampern und Streßmachern" die Messer - egal welche - wegzunehmen. Ja, ich habe bereits mehrfach Messer auf Grundlage des § 42a WaffG eingezogen und OWi-Anzeigen gefertigt. Und zwar jene Messer, die von Sergej, Mehmet oder Ritschie abends vor der Disse, der Tankstelle beim Vorglühen, am bekannten Schlamperplatz oder griffbereit im Auto mitgeführt worden sind!
                                    Dem Tramper, der nachmittags mit Rucksack, Iso und Pooftüte an der Bundesstraße den Daumen rausstreckte und ein großes Bowie am Gürtel hängen hatte, habe ich darauf hingewiesen und ihn auf Vernunftbasis davon überzeugt, dass es innerhalb der "Zivilisation" vielleicht intelligenter wäre, das Ding im Rucksack verschwinden zu lassen......und er dann auch eher mitgenommen wird.
                                    Ich handle nach der Intention des Gesetzes: Die Messer einziehen, welche in der Hand eines meiner Ansicht und den gegebenen Umständen nach charakterlich nicht geeigneten Zeitgenossen eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt!
                                    Zu dem OLG-Urteil: Was aus dem Urteil nicht hervorgeht ist der Umstand, um wen es sich bei der Person des Betroffenen handelte. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich dabei um einen der o.a. Personen handelt (S., M. und R.) und welcher eventuell polizeibekannt ist. Hier wurde dann halt mal die Sache exemplarisch durchgezogen, mit der entsprechenden Außenwirkung, da aus der Erfahrung heraus solche Leute die Sache bis vor Gericht zerren. "He, weisch, hab ich guten Rechtsanwalt! Wirscht Du Uniform ausziehen müssen, wenn er mit Dir fertig isch, weisch Alder?"
                                    Dumm wäre es nur, wenn es sich dabei um keine der o.a. Personen handelte, er einem Rechtsirrtum unterlag und aufgrund der Übereifrigkeit eines Kollegen auf diese Weise ein Präzedenzurteil entstanden ist.

                                    Ich bitte zu entschuldigen, falls ich mit der Nennung der o.a. Namen oder eventueller damit in Verbindung zu setzender ethnischer Volksgruppen irgendjemand auf den Schlips getreten bin. Ich entschuldige mich auch hiermit gleich bei meinen drei besten Kumpels Sergej, Mehmet und Richie, deren Namen ich hier gebraucht habe!
                                    Und jetzt bitte,bitte,bitte wieder zurück zu den technischen Messer-Diskussionen, die viel interessanter sind.....zumindest für mich als Messer-Fan!
                                    Better have it and don't need it than need it and don't have it!

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                                    • cast
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                                      • 02.09.2008
                                      • 19412
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Strider SMF China Review video

                                      Die Rechtsprechung wird sich umstellen müssen.
                                      Seit vergangenen Freitag ist die neue Rechtsverordnung zum WaffG durch den Bundesrat.

                                      Zitat zum Führen von Messern

                                      42a.2 Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in Groß-städten wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer verboten. Die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Einhandmesser besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen. Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in Anlage 1 des Waffengesetzes ab-gesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen, um den sozialadäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führensverbot zu beeinträchtigen.

                                      42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege) auch weiterhin nicht beanstandet wird.


                                      Hier nachzulesen.

                                      http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_6...tml?__nnn=true

                                      Der Katalog der sozial-adäquaten Zwecke wurde noch sicherheitshalber um Jagd und Fischerei erweitert.In der anhängenden DS zu lesen.

                                      An dieser Verordnung, die ja eine Interpretation dessen ist was der Gesetzgeber im Gesetz schreibt kommt auch ein Richter nicht vorbei und wenn man Spaß an einem Strider hat, steckt man es ein wenn es zum Pilzesammeln oder picknicken geht, fertig.
                                      "adventure is a sign of incompetence"

                                      Vilhjalmur Stefansson

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                                      • Almschreck
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                                        • 26.05.2010
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                                        • Privat

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                                        #20
                                        AW: Strider SMF China Review video

                                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                        ... Durch die allgemein gehaltene Fehlinformation von jackknife in Beitrag 9 geht es aber nicht mehr nur um Dich und das chinesische Messer, sondern darum, daß user unzureichend und damit falsch informiert werden, die ihr Messer vielleicht lieber behalten möchten.
                                        Hallo Ditschi,
                                        Du magst schon in gewisser Weise Recht haben, doch im Grunde sind wir doch alle alt genug.
                                        Wer heutzutage noch der Meinung ist, er könnte sich im realen Leben auf Aussagen aus einem Internetforum stützen, dem kann man nur zurufen "Guten Morgen".
                                        Ist wie in den Medien, jeder Kommentar stellt die Meinung des Verfassers dar. Nur weil sich dem viele anschließen, muß das deswegen nicht die Wahrheit oder gar "richtig" sein. Was immer man unter "richtig" verstehen mag.
                                        Viele Grüße
                                        Bert

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