Messer in Großbritannien

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  • OoS
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    • 13.06.2011
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    Messer in Großbritannien

    Hallo Forum!

    Obwohl ich mich schon durch eine Threads zum Thema gelesen habe, hätte ich bei einer Messerrechtsfrage gern nochmal eure Meinung:

    Mein 7,4cm(2,9inch)- Klingen- Einhandmesser mit Liner-Lock darf ich

    1. in Deutschland zwar nicht führen, weil's Einhand ist, aber im Rucksack verschlossen transportieren und in Ausübung meiner Hobbytätigkeit "Brotschneiden" beim Outdoor- Essen machen benutzen

    2. im Flugzeug im Aufgabegepäck mitnehmen

    aber
    3. in Großbritannien nicht im Rucksack bei mir tragen, weil's zwar grade unter 3inch lang ist, aber durch das Liner-Lock als feststehendes Messer gilt, das grundsätzlich verboten ist.

    Richtig?

    Vielen Dank

    OoS

  • Homer
    Freak

    Moderator
    Liebt das Forum
    • 12.01.2009
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    #2
    AW: Messer in Großbritannien

    Zitat von OoS Beitrag anzeigen
    Richtig?
    so isses
    420

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