Messer in Irland - Suche Rat

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  • swift
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    • 16.11.2003
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    • Meine Reisen

    Messer in Irland - Suche Rat

    Hallo zusammen,

    plane demnächst nen Trip nach Irland und würde gern nen Messer mitnehmen, leider hab ich des öfteren gehört, dass jegliche Messer dort verboten sein solln, selbst die kleinsten Taschenmesser. Ist da was dran, oder sind das nur Gerüchte? Ich mein wenn ich dort herumwandere brauch ich doch nen Messer, auch wenn nur mal zum Brötchen schmieren?

    Wer von euch war schonmal in Irland und was für(n) Messer hattet ihr dabei? Gabs irgendwelche Probleme z.B. schon am Flughafen oder später in Irland?

    Kennt einer vielleicht die Gesetzeslage in Irland?


    Danke und mfg
    swift

  • gi
    Fuchs
    • 21.08.2002
    • 1711
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Hi!

    Zählt für GB, für Irland hab ich diesbezgl. nix gefunden.

    Waffen: In Großbritannien ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

    HTH
    -- gi

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    • Gast-Avatar

      #3
      Also vom rechtlichen weiss ich nichts genaues, aber ich hatte eins dabei, gutes altes, verrostetes Opinel ... und da hat niemand was gesagt.

      Fände das auch ziemlich strange, wenn man in Irland kein Messer benutzen darf ??

      Ich tippe, dass das einfach nur dummes Gelaber war. Nehm Dein Messer mit, nicht ins Handgepäck und gut ist.

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      • davis
        Anfänger im Forum
        • 24.05.2003
        • 49

        • Meine Reisen

        #4
        War im Mai in Irland. Genauer Kerry.

        Ich selbst hatte ein Schweizer-Taschenmesser mit feststellbarer Klinge dabei.
        Andere die ich traf sogar mittlere Fahrtenmesser (Klinge ca. 12cm).

        Wie es gesetzlich genau aussieht weiß ich nicht, allerdings kann ich berichten, daß es z.B. in dem Angelgeschäft in dem ich mich eingedeckt habe, alles vom Swiss Army bis zum Ninja-Schwert gab.

        Zu mindest in Kerry ist alles eh so ländlich, daß es keinen interessiert wie groß dein "Werkzeug" ist.

        Ich denke ist ein bißchen wie bei uns. Auf dem Land kannst Du die 15cm Klinge "offen" am Bein tragen und in Großstädten begnügt man sich besser mit dem Taschenmesser.
        So wird man nicht zum Messerstecher und Co. gestempelt.

        Kommentar


        • swift
          Erfahren
          • 16.11.2003
          • 329
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Hab eine Gesetzesseite gefunden.
          Ist aber alles auf englisch. Mein Englisch ist nicht besonders, würd mich daher freuen, wenn jemand der ein besseres englisch drauf hat ein paar wichtige Sachen daraus auf deutsch posten würde ( ist halt alles Juristensprache ). Das Gesetz ist von 1990, scheint noch aktuell zu sein, was meint ihr?


          http://www.irishstatutebook.ie/ZZA12Y1990S9.html

          http://www.irishstatutebook.ie/1990_12.html

          Hoffe mir kann das einer übersetzen.

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          • Scotlandfan
            Erfahren
            • 23.06.2003
            • 499

            • Meine Reisen

            #6
            Also so wie ich das (beim Überfliegen) verstanden hab, ist es ein Vergehen, wenn man ein Messer in der Öffentlichkeit trägt - außer, wenn man beweisen kann, dass man es für die Arbeit oder so benötigt. Wenn es nicht eilt, übersetz ich dir den ersten Link komplett, wenn du willst.

            Aber ich hab in Irland, Schottland und England immer ein Messer dabei gehabt und nie Probleme gekriegt. Während dem Flug war es immer im großen Gepäck, gab nie Beanstandungen.
            It\'s better to remain silent and be thought a fool than to speak out and remove all doubts.
            Thomas Jefferson

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            • Peppermint Patty
              Erfahren
              • 14.07.2003
              • 112
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Prima Gummiparagraph!

              Abs. 1 besagt, dass es ein Vergehen ist, ein Messer oder einen anderen Gegenstand mit Klinge oder (geschärfter?) Spitze in der Öffentlichkeit bei sich zu haben. (Darunter dürfte auch der Transport im Rucksack zählen.)

              lt. Abs.2 ist es kein Vergehen, wenn die Person beweisen kann, dass er das Messer (o.ä.) aus gutem Grund (was auch immer darunter zählt) bei sich trägt, oder das er von Gesetzes wegen dazu berechtigt ist, es bei sich zu tragen.

              Abs. 3 besagt, dass der Beweis, das Messer (o.ä.) zu Arbeits- oder Freizeitzwecken mit sich zu führen als "guter Grund" anerkannt ist.

              Was mich nun erschreckt ist Abs. 4:

              Er besagt, dass (sofern keine nachvollziehbare Begründung geliefert wird) es auf jeden Fall ein Vergehen ist, ein Springmesser oder einen anderen Gegenstand mit sich zu führen, der gemacht wurde oder dazu benutzt werden kann, eine Person zu verletzen oder sonstwie zu beeinträchtigen.

              Nach diesem Abs. 4 dürfte es reine Ermessenssache des Richters sein, ob z.B. ein Bowiemesser als Waffe oder Freizeitgegenstand eingestuft wird.

              Je mehr das Messer also vom Modell "Rambo" zum Modell "Helle einfach" tendiert, desto eher dürfte der Freizeitaspekt akzeptiert werden.

              Die restlichen Absätze regeln dann noch ein paar Feinheiten
              - dass das vorgenannte auch auf jeden anderen Gegenstand anwendbar ist, sofern er als Waffe verwendet wird (oder werden soll) (Abs. 5)
              - dass die Beweislast beim Angeschuldigten liegt! (Abs. 6)
              - den Strafrahmen (Abs. 7)
              - Definition "Öffentlichkeit" (Abs. ACHT - nicht Abs. 8) :bash: :bash: :bash:
              - Definition "Springmesser" (Abs. 9)


              Grüssle

              Patty

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