Angeln & Wildern?

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  • markuman
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    • 07.02.2004
    • 433

    • Meine Reisen

    Angeln & Wildern?

    Ich hab mal ein paar Fragen.
    Wenn 4 Leute Angeln, nur einer hat einen Angelschein, können dann die anderen wegen Wilderei angezeigt werden oder kann die andere Person sagen das die anderen nur die "Angeln halten" und er alles macht?
    Wie sieht das aus wenn man in der gleichen Situation beim Biwaktieren im Naturschutzgebiet erwischt wird? Was für Strafen (GELD?) können da auf einen zukommen?

  • Joern
    Erfahren
    • 07.09.2003
    • 387

    • Meine Reisen

    #2
    Also das mit dem Angeln wird wohl von der Situation abhängen, falls die Nicht-Angelschein-Besitzer mit ner Angel in der Hand dasitzen wird man sich schlecht rausreden können. Oder fällt dir eine gute Begründung ein, warum du 4 Ruten brauchst, die auch noch festgehalten werden müssen? Von Laien noch dazu? Ich meine da tuts ja dann auch ein Angelständer.

    Also so prinzipiell klingt dein Posting nach "4 Leute gehen nachts im Naturschutzgebiet angeln".

    Da sehe ich folgende Probleme:

    - gibts für das Naturschutzgebiet überhaupt Fischereikarten? Falls nein bist du selbst mit Angelschein als Fischwilderer dran.
    - Falls es eine Fischereikarte gibt, darf man da überhaupt nachts angeln?

    Das mit dem biwakieren hängt von den Gesetzen des Bundeslandes und der Verordnungen im betroffenen Gebiet ab, da heisst es dann mal Vorschriften und Gesetze wälzen.

    Gruss

    Jörn
    bailing out, confused by earlier errors...

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    • Matchbox
      Dauerbesucher
      • 25.09.2003
      • 833

      • Meine Reisen

      #3
      falls man dabei erwischt wird kann man sich auf jeden fall bereits darauf einstellen das die komplette angelausrüstung eingesackt wird (meist nicht gerade billig).
      bußgelder, insofern sie vergeben werden, dürften auch nicht gerade niedrig sein.

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      • chill^out
        Erfahren
        • 14.12.2003
        • 303

        • Meine Reisen

        #4
        ein erwachsener mit angelschein durfte früher (etwa 10 jahre her) einen unter 16 jährigen ohne angelschein mit zum angeln nehmen, und der 16 jährige durfte in begleitung angeln. wie es heute aussieht weiß ich nicht, aber bei 4 personen mit nur einem angelschein und 4 angeln gibt es mit sicherheit ärger, und das nicht gerade wenig. über genaue angaben zu bußgeldern bzw. sanktionen bin ich nicht informiert.

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        • Thorsten
          Dauerbesucher
          • 05.05.2003
          • 721

          • Meine Reisen

          #5
          falls man dabei erwischt wird kann man sich auf jeden fall bereits darauf einstellen das die komplette angelausrüstung eingesackt wird (meist nicht gerade billig).
          Nee....
          Wird zwar ständig erzählt, ist jedoch nicht ohne weiteres machbar.
          Allenfalls Polizeibeamte dürfen unter Umständen Gerät sicherstellen; kaum jedoch die meist ehrenamtlichen Fischereiaufseher.

          Ausserdem werden die wenigsten Polizisten ihren Streifenwagen mit stinkendem Angelgerödel volladen wollen :wink:


          Naturschutzgebiet und Angeln müssen sich nicht zwangsläufig ausschliessen.
          Die näheren Bestimmungen sind dann aus dem Erlaubnisschein ersichtlich.

          Ohne Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer wird es dann etwas haarig.
          Angeln ohne Erlaubnis ist dann Fischwilderei bzw. Fischdiebstahl.
          Beides wird als Straftat geahndet.

          Ob man dafür zu Geld- oder Freiheitsstrafe, Sozialdiensten usw. verurteilt wird, hängt von den Umständen bzw. vom Richter ab.
          Häufig werden solche Verfahren jedoch wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldbusse eingestellt.

          Zzgl. Gerichts-, Verwaltungs- oder Anwaltskosten, versteht sich.
          Papas Rechtsschutzversicherung kommt dafür übrigens nicht auf.

          Was das Biwakieren anbelangt, unterscheidet sich die Thematik nicht von sonstigem "wilden Übernachten" in D.

          Dazu haben wir bereits einige Threads.(SuFu)

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