Schrade x-timer in der Schweiz erlaubt?

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  • Buddy99
    Fuchs
    • 06.08.2009
    • 1136
    • Privat

    • Meine Reisen

    Schrade x-timer in der Schweiz erlaubt?

    Ich werde aus dem Schweizer Waffengesetz nicht schlau.Ich besitze das oben genannte Schrade x-timer und hab es auf Touren und Wanderungen immer nicht sichbar in der Beintasche,auch sonst hab ich es dabei,allerdings im kleinen Rucksack oder beim Spaziergang mit den Hunden in der Beintasche.
    Das Messer ist insgesammt 23,5cm lang und die Klinge 11cm,womit ich es in Deutschland legal im Rucksack mitführen darf (ausgenommen öffentliche Veranstalltungen?),jetzt hab ich im schweizer Waffengesetz gelesen,dass dort Dolche mit einer Klingenlänge unter 30cm verboten sind.Daraus lässt sich schliessen,dass die 11cm Klinge meines Messers hier als verbotene Waffe gilt oder ist mein Messer garkein Dolch? Hier nen Bild

    http://www.outdoor-ranger.com/schrad...er-p-7340.html

    Kennt sich jemand aus und kann mir sagen, ob ich mit dem Messer Probleme bekommen kann?
    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Gruss Sven

  • Zwiebelforscher
    Alter Hase
    • 15.03.2005
    • 4537
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Schrade x-timer in der Schweiz erlaubt?

    Deiner Logik nach wäre ja dann auch ein kleines Küchenmesser verboten weil unter 30cm lang.
    Ein Dolch ist meines Wissens nach ein zweischneidiges Messer, aber ich will mich da nicht festlegen.
    Spinat schmeckt am besten, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!

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    • Becks
      Freak

      Liebt das Forum
      • 11.10.2001
      • 19612
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Schrade x-timer in der Schweiz erlaubt?

      Moin,

      http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.541.de.pdf

      Art. 7. Messer gelten nur dann als Waffe, wenn sie automatich aufklappbar sind und über 12cm aufweisen.

      Siehe auch hier.
      http://www.messerforum.net/archive/i...p/t-60755.html

      Und Dolche sind besitzen zwei Schneiden, was das Messer nicht hat.

      Zur Not einfach anfragen, aber in einem Land, wo die meisten Leute ein Sturmgewehr besitzen, sollte es mit einem Messer keine Probleme geben.

      Alex
      After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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      • Fjaellraev
        Freak
        Liebt das Forum
        • 21.12.2003
        • 13981
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        • Meine Reisen

        #4
        AW: Schrade x-timer in der Schweiz erlaubt?

        Richtig, ein Doch ist zweischneidig.
        Dein Messer hat eine feststehende Klinge, fällt also nicht unter das Waffengesetz das nur
        Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;
        betrifft.
        Waffengesetz
        Waffenverordnung

        Gruss
        Henning
        Es gibt kein schlechtes Wetter,
        nur unpassende Kleidung.

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        • Buddy99
          Fuchs
          • 06.08.2009
          • 1136
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          • Meine Reisen

          #5
          AW: Schrade x-timer in der Schweiz erlaubt?

          Aha, jetz bin ich schlauer. Danke Becks.
          Also brauch ich mir bei meinem Messer keine Gedanken machen, denn scheinbar ist keinerlei Regelung für Messer mit feststehender Klinge getroffen.
          Als ich in die Schweiz gezogen bin, hatte ich dummerweise nen Teleskopschlagstock im Rucksack (hatte vergessen, dass der dort schon ewig drin lag), den man mir sofort abgenommen hat und der mich auch sofort 410 Euro Strafe gekostet hat. Nun hab ich deswegen 2 Jahre Bewährung in der Schweiz und möcht mich natürlich nicht wieder strafbar machen, aber auch nicht auf mein gutes Messer verzichten.
          Is schon krass hier, was die Regelung für Waffen angeht. Die Meisten schweizer Männer haben nen Gewehr zu hause stehn, aber so nen blöder Schlagstock der DDR Polizei sorgt für so viel Ärger und Kosten und gleichzeitig ner Vorstrafe in Deutschland, wegen dem Verstoss gegen das Waffengesetz.
          Eigene Blödheit.
          Gruss Sven

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