Ich werde aus dem Schweizer Waffengesetz nicht schlau.Ich besitze das oben genannte Schrade x-timer und hab es auf Touren und Wanderungen immer nicht sichbar in der Beintasche,auch sonst hab ich es dabei,allerdings im kleinen Rucksack oder beim Spaziergang mit den Hunden in der Beintasche.
Das Messer ist insgesammt 23,5cm lang und die Klinge 11cm,womit ich es in Deutschland legal im Rucksack mitführen darf (ausgenommen öffentliche Veranstalltungen?),jetzt hab ich im schweizer Waffengesetz gelesen,dass dort Dolche mit einer Klingenlänge unter 30cm verboten sind.Daraus lässt sich schliessen,dass die 11cm Klinge meines Messers hier als verbotene Waffe gilt oder ist mein Messer garkein Dolch? Hier nen Bild
http://www.outdoor-ranger.com/schrad...er-p-7340.html
Kennt sich jemand aus und kann mir sagen, ob ich mit dem Messer Probleme bekommen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Das Messer ist insgesammt 23,5cm lang und die Klinge 11cm,womit ich es in Deutschland legal im Rucksack mitführen darf (ausgenommen öffentliche Veranstalltungen?),jetzt hab ich im schweizer Waffengesetz gelesen,dass dort Dolche mit einer Klingenlänge unter 30cm verboten sind.Daraus lässt sich schliessen,dass die 11cm Klinge meines Messers hier als verbotene Waffe gilt oder ist mein Messer garkein Dolch? Hier nen Bild
http://www.outdoor-ranger.com/schrad...er-p-7340.html
Kennt sich jemand aus und kann mir sagen, ob ich mit dem Messer Probleme bekommen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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