landeswaldgesetz nrw

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  • Nörls
    Gerne im Forum
    • 06.10.2007
    • 86

    • Meine Reisen

    landeswaldgesetz nrw

    hallo zusammen,
    gestern abend habe ich einen wunderbaren abend mit lagerfeuer an unserem teich verbracht.. der teich mit umliegendem grundstück ist gepachtet. jetzt springt mein vater im dreieck und meint, dass der gesetzgeber feuer verbietet.. leider hat er da recht aber ich find es in diesem fall trotzdem lächerlich da so ein stress zu machen..
    das landeswaldgesetz besagt folgendes:

    § 47 Waldgefährdung durch Feuer (Fn 33)

    (1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig. Die Forstbehörde kann auf Antrag eine Befreiung von dem Verbot erteilen.
    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für

    1. den Waldbesitzer und die Personen, die im Wald oder auf den angrenzenden Grundstücken beschäftigt werden,
    2. Personen, die aufgrund sonstiger Vorschriften zulässige oder behördlich angeordnete oder genehmigte Maßnahmen durchführen und
    3. die zur Jagdausübung Berechtigten sowie die Imker während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

    (3) Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden. Dies gilt nicht für den in Absatz 2 genannten Personenkreis.

    http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/wald_09.html


    verstehe ich das nun richtig, dass diese regelung nicht für den besitzer gelten? wie sieht es in diesem fall mit dem pächter aus?
    ich hoffe ihr könnt mir mal eben auf die sprünge helfen...
    lg
    http://kungsleden.jimdo.com/

  • Goettergatte
    Freak

    Liebt das Forum
    • 13.01.2009
    • 27465
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: landeswaldgesetz nrw

    Zitat von Nörls Beitrag anzeigen
    hallo zusammen,
    gestern abend habe ich einen wunderbaren abend mit lagerfeuer an unserem teich verbracht.. der teich mit umliegendem grundstück ist gepachtet. jetzt springt mein vater im dreieck und meint, dass der gesetzgeber feuer verbietet.. leider hat er da recht aber ich find es in diesem fall trotzdem lächerlich da so ein stress zu machen..
    das landeswaldgesetz besagt folgendes:

    § 47 Waldgefährdung durch Feuer (Fn 33)

    (1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig. Die Forstbehörde kann auf Antrag eine Befreiung von dem Verbot erteilen.
    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für

    1. den Waldbesitzer und die Personen, die im Wald oder auf den angrenzenden Grundstücken beschäftigt werden,
    2. Personen, die aufgrund sonstiger Vorschriften zulässige oder behördlich angeordnete oder genehmigte Maßnahmen durchführen und
    3. die zur Jagdausübung Berechtigten sowie die Imker während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

    (3) Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden. Dies gilt nicht für den in Absatz 2 genannten Personenkreis.

    http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/wald_09.html


    verstehe ich das nun richtig, dass diese regelung nicht für den besitzer gelten? wie sieht es in diesem fall mit dem pächter aus?
    ich hoffe ihr könnt mir mal eben auf die sprünge helfen...
    lg
    Der Pächter ist juristisch der "Besitzer" der gepachteten Sache, der Verpächter ist der "Eigentümer". (Genauso ist bei einer Mietwohnung der Mieter der "Besitzer", der Vermieter der Eigentümer).

    Du darfst also Feuer machen (wenn dein Vater es erlaubt).
    Zuletzt geändert von Goettergatte; 07.06.2009, 16:55.
    "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
    Mit erkaltetem Knie;------------------------------
    Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
    Der über Felsen fuhr."________havamal
    --------

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    • saerdna
      Gerne im Forum
      • 29.06.2008
      • 95
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: landeswaldgesetz nrw

      Ist jetzt halt nur noch die Frage ob ein Wald in der Nähe der Feuerstelle ist und dieser auch noch zu euch gehört.

      Ein Fall wie er mir passiert ist: wir haben auch eine Wiese in der Nähe eines Waldes und haben da ein Feuer gemacht. Diese Regelung kannten wir und haben die Entfernung geschätzt und uns an den Entferntesten Punkt gesetzt. Die Polizei hat uns dann mit Maßband belehrt dass es nur irgendwas zwischen 90 und 100 Meter waren. Generell hat es der Polizei nicht so gut gefallen dass wir auf dieser Wiese waren (auch wenn kein Zelt da war und Schlafsäcke nicht zu sehen waren, es war klar wir Übernachten da), also mussten wir dass Feuer ausmachen.

      Gruß Andi

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      • Nörls
        Gerne im Forum
        • 06.10.2007
        • 86

        • Meine Reisen

        #4
        AW: landeswaldgesetz nrw

        es hat sich auch schon wieder ein neues problem ergeben und zwar ist mein vater als pächter ja nur der eigentümer und nicht der besitzer...
        desweiteren sind in 100m umfeld noch felder und wiesen die nicht zu unserem gepachteten grundstück gehören...
        man man man.. ist das nen mist.....
        http://kungsleden.jimdo.com/

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        • Wusel
          Gerne im Forum
          • 30.11.2007
          • 55
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: landeswaldgesetz nrw

          Zitat von Nörls Beitrag anzeigen
          es hat sich auch schon wieder ein neues problem ergeben und zwar ist mein vater als pächter ja nur der eigentümer und nicht der besitzer...
          nein, dein vater ist als pächter BESITZER und nicht Eigentümer!

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          • Sandmanfive

            Lebt im Forum
            • 11.04.2008
            • 8511
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            #6
            AW: landeswaldgesetz nrw

            OT:
            Zitat von Nörls Beitrag anzeigen
            ...und zwar ist mein vater als pächter ja nur der eigentümer und nicht der besitzer...
            .
            Andersherum wird ein Schuh daraus.
            Als Eigentümer müsste er nicht pachten.
            Als Pächter kann er nur Besitzer sein.
            "In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen." Loriot (1923-2011)

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            • DanielH
              Anfänger im Forum
              • 05.06.2009
              • 47
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              #7
              AW: landeswaldgesetz nrw

              Zitat von Nörls Beitrag anzeigen
              desweiteren sind in 100m umfeld noch felder und wiesen die nicht zu unserem gepachteten grundstück gehören...
              Ist nicht betroffen, da kein Wald. Felder und Wiesen sind nach diesem Gesetz kein Problem

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