Deutschland- Jedermannsrecht?!?

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  • bad-ass-mofo
    Anfänger im Forum
    • 29.10.2003
    • 42
    • Privat

    • Meine Reisen

    Deutschland- Jedermannsrecht?!?

    In irgendeiner der letzten Outdoor Ausgaben habe ich gelesen, daß es grundsätzlich erlaubt ist, überall dort zu Zelten/Nächtigen wo es nicht explizit verboten ist. Außer natürlich auf Privatgrund.
    Haben wir somit eine Art Jedermannsrecht in Deutschland? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

    Ernie

  • Individualist
    Erfahren
    • 02.11.2003
    • 182

    • Meine Reisen

    #2
    Wenn du nicht gefunden wirst ist das alles kein Problem...


    Ein Grubenfeuer hat keinen richtigen Wiederschein.

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    • Konrad Fobbe
      Gerne im Forum
      • 30.10.2003
      • 60

      • Meine Reisen

      #3
      Jedermansrecht!?

      Hallo,

      bei uns in Düsseldorf am Rheinufer wird auch gezeltet. Verboten ist es trotzdem - es wird warscheinlich geduldet-toleriert! Wenn du auf privaten Grund Campen willst, vorher den Eigentümer fragen wenn du ihn denn kennst!In Deutschland ist das so ein Problem, wenn du erwischt wirst, mitten in der Nacht Zelt abbauen und verschwinden, ob du dann ein Bußgeld bekommst kann ich dir leider nicht sagen. Kommt wahrscheinlich auch darauf an wer dich >entdeckt<! Soweit ich aber informiert bin, kannst du dich aber mit einem Biwaksack draußen hinhauen! Das wird nicht als Campen bezeichnet. Zum guten Schluß: Man sollte den Platz natürlich so verlassen wie man ihn aufgefunden hat!

      Gruß Konrad
      \"Am schlimmsten ist die Weltanschauung derer,
      die die Welt nie angeschaut haben.\"
      Alexander von Humboldt, 1769-1859, deutscher Naturfoscher

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      • Joern
        Erfahren
        • 07.09.2003
        • 387

        • Meine Reisen

        #4
        Zu dem Thema findest du auch einen Thread im Faq-Forum.

        Kurz gesagt sieht es so aus, das zelten überall verboten ist. Lagern (also übernachten ohne Zelt) ist oft erlaubt. Allerdings in Naturschutzgebieten und an schützenswerten Orten meistens auch verboten bzw nur an speziellen Stellen erlaubt.

        Wenn du wissen willst, ob du ungestraft lagern darfst, solltest du dich über die Bestimmungen im entsprechenden Bundesland informieren und recherchieren ob du in einem Naturschutzgebiet unterwegs bist.

        Gruss

        Jörn
        bailing out, confused by earlier errors...

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        • bad-ass-mofo
          Anfänger im Forum
          • 29.10.2003
          • 42
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Tja dann haben die Leute aus der Outdoorredaktion das mal wieder so dargestellt wie es Ihnen passt.
          Ist ja typisch.

          Kommentar


          • Thorsten
            Dauerbesucher
            • 05.05.2003
            • 721

            • Meine Reisen

            #6
            Ganz so undifferenziert war der Outdoor-Artikel nun auch nicht.

            Kommentar


            • mamaguru
              Erfahren
              • 23.06.2003
              • 452

              • Meine Reisen

              #7
              @bad-ass-mofo

              Zitat von bad-ass-mofo
              Tja dann haben die Leute aus der Outdoorredaktion das mal wieder so dargestellt wie es Ihnen passt.
              Ist ja typisch.
              Kann es sein, dass du (in diesem Fall) derjenige bist, der es so darstellt, wie es ihm passt?

              Denn das
              Zitat von bad-ass-mofo
              In irgendeiner der letzten Outdoor Ausgaben habe ich gelesen, daß es grundsätzlich erlaubt ist, überall dort zu Zelten/ Nächtigen wo es nicht explizit verboten ist. Außer natürlich auf Privatgrund.
              hat "die outdoor" nicht geschrieben. ;)

              gruß
              boris
              Beschwerde WARUM WIRD BEI EBAY SOVIEL GELOGEN
              Antwort der Zustand der Ware entspricht genau der Beschreibung!
              Ergänzung Dann kaufen Sie es mir doch wieder ab! Zum gleichen Preis! Wo bleibt Ihr Mut?

              Kommentar


              • vlevo
                Gerne im Forum
                • 14.10.2003
                • 69
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                Eben so ist es, dass das Campen nicht erlaubt ist. Wenn du dich verstecken kannst, gut. Die Sache mit dem Biwack erleichtert aber auch einiges, weil das wie schon gesagt nicht als Campieren betrachtet wird, sondern als Übernachtung. Und dir kann kaum jemand verbieten irgendwo zu schlafen (ausser in den oben bereits genannten Sperrzonen).
                Ein Zelt ist sowieso zuviel Gepäck*gg*

                Kommentar


                • Jürgen
                  Erfahren
                  • 12.01.2004
                  • 342

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Ordnungsgeld

                  Hallo zusammen,

                  zelten (= eine Nacht; im Gegensatz zu campen = Zelt tagsüber stehen lassen) immer "schwarz", wenn wir in Deutschland unterwegs sind, egal wo. Feuer machen wir auch immer!

                  Bisher sind wir in 20 Jahren nur einmal erwischt worden (Naturschutzgebiet Lahnauen, Christi Himmelfahrt / Vatertag; ein Förster und ein Beamter der Wasserschutzpolizei) und zwar morgens um 7:30h. Mußten ein Ordnungsgeld von 15,- DM pro Zelt zahlen. Hatten dann 2 Stunden Zeit, den Platz zu räumen.

                  Ansonsten zwei Androhungen von selbsternannten "Förstern", "Jagdpächtern" o.ä., die die Polizei holen wollten. Passiert ist aber nie was.

                  Wir achten natürlich darauf, nicht gesehen zu werden und schlagen unser dunkelgrünes Zelt oft erst in der Dämmerung auf. Manchmal fragen wir Bauern, die bisher nie etwas dagegen hatten. In MecPom kann man übrigens prima "wild" zelten und muß oft darauf achten, rechtzeitig da zu sein, sonst ist der Platz weg. Muß wohl mit der VEB Tradition zusammen hängen.

                  Fazit: Im Grunde wie Parken im Parkverbot und das macht doch jeder ab und an, oder :wink:

                  Jürgen
                  Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht!

                  Kommentar


                  • Bundesbär

                    Gerne im Forum
                    • 18.01.2004
                    • 94
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Jetzt wirds kompliziert:

                    Meine Eltern besitzen in Süddeutschland ein paar (sehr kleine) Streifen Wald. Eigentlich kann mir doch keiner verbieten, da zu campen und Feuer zu machen etc. Oder etwa doch?

                    Ich muss sowieso immer mal hin, ein paar Bäume fällen, den Schwarzdorn bekämpfen und so. Und da ich bald in Schleswig-Holstein wohnen werde, macht das für mich nur Sinn, wenn ich dann da im Wald auch übernachten kann.

                    Ist alledings weder Bauland nooch Schrebergarten noch sonst irgendwas, sondern einfach Waldgebiet.

                    Könnte ich (bzw. meine Eltern) diese Streifen dann nicht auch für andere freigeben? Sprich: Wer vorbeikommt, darf zelten?

                    Los, belehrt mich!
                    If it's stupid but works, it isn't stupid.

                    Kommentar


                    • Grashalm
                      Erfahren
                      • 04.01.2004
                      • 323
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Wenn das Grundstück wirklich euch gehört eignetlich schon.
                      Aber ich weiß nicht, ob man dann dort Feuer machen dürfte.
                      Bauern z.B. dürfen IMO auch nur an einem Tag in der Woche offenes Feuer machen und Sachen (z.B. Batterien ;)) verbrennen.

                      Kommentar


                      • Joern
                        Erfahren
                        • 07.09.2003
                        • 387

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Könnte ich (bzw. meine Eltern) diese Streifen dann nicht auch für andere freigeben? Sprich: Wer vorbeikommt, darf zelten?
                        Wenn es kein Naturschutzgebiet ist eigentlich schon.

                        Meine Eltern besitzen in Süddeutschland ein paar (sehr kleine) Streifen Wald. Eigentlich kann mir doch keiner verbieten, da zu campen und Feuer zu machen etc. Oder etwa doch?
                        Zelten sicher nicht, bei Feuer machen wäre ich vorsichtiger, falls der "Süden" im Bundesland Baden-Württemberg liegt, sei mal folgendes zitiert:

                        § 41 Waldgefährdung durch Feuer

                        (1) Wer in einem Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald

                        1. außerhalb einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle ein Feuer anzündet oder unterhält oder offenes Licht gebraucht,

                        2. Bodendecken sowie Pflanzen oder Pflanzenreste unbeschadet der abfall- und naturschutzrechtlichen Vorschriften flächenweise abbrennt,

                        3. eine Anlage, mit der die Einrichtung oder der Betrieb einer Feuerstätte verbunden ist, errichtet,

                        bedarf der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine Gefährdung des Waldes durch Feuer nicht zu befürchten ist.


                        (2) Einer Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen nicht


                        in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1

                        a) der Waldbesitzer und Personen, die er in seinem Wald beschäftigt,

                        b) die zur Jagdausübung Berechtigten und die Imker während der Ausübung ihrer Tätigkeit,

                        c) Personen bei der Durchführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,

                        d) Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt

                        in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 Personen für die Errichtung einer Anlage, die baurechtlich oder gewerberechtlich genehmigt wurde.


                        (3) In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden. Dies gilt nicht für den in Absatz 2 Nr. 1 Buchst. a und b genannten Personenkreis.


                        (4) Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.


                        § 40 Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen

                        (1) Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern.

                        (2) Vorschriften des öffentlichen Rechts, die diese Vorschriften einschränken, bleiben unberührt
                        So wie ich das verstehe kannst du auf deinem Waldgrundstück ein Feuer machen, allerdings steht da auch, dass du auf deinem Grundstück mehr als 30 Meter vom Wald weg sein musst. Was ich jetzt nicht ganz einordnen kann ist folgendes Szenario:

                        Du hast einen groooosssen weiten Wald und machst ein Feuer: Meiner Meinung nach kein Problem.

                        Du hast ein 15 Meter breiten Streifen im Wald und willst ein Feuer machen, auf der einen Seite ist ein anderes privates Stück Wald, auf der anderen fängt der Wald in Landesbesitz an. Darf man da Feuer machen? Man ist zwar Waldbesitzer, aber näher als 30 Meter am "Wald". Juristen vor!!

                        Gruss

                        Jörn
                        bailing out, confused by earlier errors...

                        Kommentar


                        • Bundesbär

                          Gerne im Forum
                          • 18.01.2004
                          • 94
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          Hey danke, das hilft mir weiter.

                          Den Abstand von 30 Metern zum Nachbargrundstück werde ich wohl nicht einhalten können. Aber ich bin ja Waldbesitzer und daher gilt für mich ja auch Ausnahme a) und nicht d). Alles andere wäre ja auch unlogisch. Wenn ich in meinem Wald ein Feuer mache, dann wird wohl kaum der Nachbar kommen und sich beschweren, dass ich seinen schönen Wald abfackel.
                          Vorher würde ich doch meinen schönen Wald abfackeln.

                          Deshalb werd ich das jetzt einfach mal so machen.
                          If it's stupid but works, it isn't stupid.

                          Kommentar


                          • Joern
                            Erfahren
                            • 07.09.2003
                            • 387

                            • Meine Reisen

                            #14
                            Aber ich bin ja Waldbesitzer und daher gilt für mich ja auch Ausnahme a) und nicht d).
                            Da wäre ich mir eben nicht sooo sicher. Folgendes Szenario, das ich selbst aus eigener Erfahrung kenne:

                            Man besitzt ein unbewaldetes Grundstück, das direkt am Staatswald liegt.

                            Nach Ausnahme d) darf man auf seinem Grundstück ein Feuer machen, wenn man weiter als 30 Meter von besagtem Staatswald weg ist.

                            Macht man ein Feuer aber 10 Meter am Wald kriegt man unter Umständen mächtig Ärger.

                            Warum soll das nicht gelten, wenn das eigene Grundstück bewaldet ist?

                            Wenn der ganze Wald dir gehört: Kein Problem, dann brennt dein Wald.

                            Wenn der Wald dir nur teilweise gehört hast du ein Problem, da ja das Feuer nicht an deiner Grundstücksgrenze erlöscht.

                            Also bevor du bei deiner konkreten Situation ein Feuer machst, würde ich jemanden fragen, der für so Fragen wirklich qualifiziert ist.

                            Die Strafen im Zusammenhang mit Waldbränden gingen vor dem Euro bis zu 50.000 DM. Wenn da andere Waldbesitzer dann noch Schäden haftbar machen wirds richtig teuer.

                            Gruss

                            Jörn
                            bailing out, confused by earlier errors...

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