Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Bötchen
    Gerne im Forum
    • 24.02.2009
    • 89
    • Privat

    • Meine Reisen

    Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

    Hallo
    Ich wollte mal fragen bis zu welcher Länge ich mit 15 Jahren feststehende Messer tragen darf. Bzw. bis zu welcher Länge mit zwei Händen zu öffnende Kappmesser mit und ohne Feststellmöglichkeit.
    Ich hab schon ein bisschen rumgeschaut, aber noch nichts wirklich eindeutiges gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Fragen über Fragen, mfg SB

    Ps: wenn ich in den Wald gehe oder so gilt dort dann auch das WaffG ?

  • Mephisto

    Lebt im Forum
    • 23.12.2003
    • 8537
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

    Du darfst jedes Messer führen, das
    1. keine Waffe ist (z.B. kein Dolch oder Springer)
    2. nicht einhändig arretierbar ist
    3. kein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge größer gleich 12 cm ist
    4. nicht verboten ist (Verboten sind z.B. Fallmesser)
    Trifft einer oder mehrere dieser Punkte zu darfst du das Messer nicht führen. Früher durftest du Gegenstände unter Punkt 1 mit Einschränkungen ab 18 Jahren führen, dem ist aber nicht mehr so.

    Siehe auch hier und hier

    Ich bin aber kein Richter, Rechtsanwalt, Polizist oder sonstiges, deswegen ist das hier keine rechtsverbindliche Auskunft.
    Zuletzt geändert von Mephisto; 28.02.2009, 13:18.

    Kommentar


    • Mephisto

      Lebt im Forum
      • 23.12.2003
      • 8537
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

      Zitat von Bötchen Beitrag anzeigen
      Ps: wenn ich in den Wald gehe oder so gilt dort dann auch das WaffG ?
      Das ist ein sogenannter Legal Reason, und berechtigt dich zum Führen der Punkte 2 und 3

      Kommentar


      • Shuya
        Fuchs
        • 26.12.2006
        • 1267

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

        Hört dochmal auf zu verbreiten, Einhänder sind verboten. Jetzt wird die Medienhetze noch soweit verbreitet, bis es zum schluss jeder glaubt und für richtig hält.

        Einhänder sind nicht verboten.

        Auch nicht für Minderjährige, da sie nicht wie beispielsweise Springer oder Dolche, als Waffe deklariert sind.
        Einhändig bedienbare Messer sind Messer wie jedes andere. Keine Waffe.
        Und ich darf sie weiterhin tragen, wenn ich einen Grund dafür habe.

        Dass das oftmals gern gebogen wird, ist was anderes. Es ist aber nicht verboten.

        Grüße
        Micha
        EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

        Kommentar


        • Detlef
          Erfahren
          • 27.10.2007
          • 330
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

          Zitat von Shuya Beitrag anzeigen
          Hört dochmal auf zu verbreiten, Einhänder sind verboten. Jetzt wird die Medienhetze noch soweit verbreitet, bis es zum schluss jeder glaubt und für richtig hält.

          Einhänder sind nicht verboten.

          Auch nicht für Minderjährige, da sie nicht wie beispielsweise Springer oder Dolche, als Waffe deklariert sind.
          Einhändig bedienbare Messer sind Messer wie jedes andere. Keine Waffe.
          Und ich darf sie weiterhin tragen, wenn ich einen Grund dafür habe.

          Dass das oftmals gern gebogen wird, ist was anderes. Es ist aber nicht verboten.

          Grüße
          Micha
          Nur merkwuerdig, dass es genauso in den oben verlinkten
          "FAQ
          häufig gestellte Fragen und Hinweise zum neuen Waffengesetz (WaffG)
          Stand: 01.04.2008" steht.
          --> Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, beispielhaft
          zeigen die nachstehenden Abbildungen Messer, die unter das Führverbot fallen.

          Kommentar


          • zero
            Anfänger im Forum
            • 14.04.2008
            • 41
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

            Es geht um das "grundlose Führen".
            Wenn man einen Grund hat (Hobby, Beruf) darf man so ein Messer führen.
            Survivaltrainig im Wald ist ein Grund, daher darf man so ein Messer führen, da man es unter Umständen benötigt.
            Zum Biertrinken in der Kneipe benötigt man kein Messer, man hat also keinen Grund und darf es daher auch nicht führen.

            Eigentlich ganz einfach...

            Kommentar


            • rumtreiberin
              Alter Hase
              • 20.07.2007
              • 3236

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

              Ich habe in Erinnerung, daß irgendwo im Waffengesetz was steht daß man für alles was dieses Gesetz als Waffe klassifiziert volljährig sein muß, da hilft auch Legal Reason nicht weiter. Es gibt wohl nur beantragbare Ausnahmen in Ausbildungsverhältnissen sowie im Sportbereich (z.B. Schützen). Das ergeben auch die §§ 1 bis 3 des Waffengesetzes soweit ich das verstehe.

              Ich habe gerade zweimal rauf und runter die Liste in der Anlage 2 zum Waffengesetz gelesen, da taucht dann irgendwo der Satz auf, daß Folder unter 8,5cm Klingenlänge nicht unter das Waffengesetz fallen, da wird dann aber auch wieder auf noch weitere Paragrafen verwiesen.

              Unter diesen Umständen käme ich auf die Idee ein möglichst wenig technisch aussehendes Messer mit 8cm Klingenlänge wie beispielsweise das als Käsedolch sehr empfehlenswerte Opinel No8 zu nehmen. Sieht so ein Teil schon martialisch aus, ist die gesamte Wahrnehmung gleich eine andere.

              Ich hatte vor etwa 20 Jahren mal ein Balisong (ja, die bösen inzwischen absolut verbotenen) - nicht weil ich irgendwelche Piraten imitieren wollte oder tatsächlich jemanden damit angreifen wollen hätte, sondern weil ich gern gespielt und damit rumgewirbelt habe, das war ja kuuuuuhl, außerdem hatte das Ding eine Klingenlänge und -schärfe die auch zum Aufschneiden großer Brote auf Tour und ähnlichen "Küchenaktivitäten" taugte. Gab gelegentlich irritierte Blicke von Nachbarn auf Zeltplätzen oder beim Pausemachen wenn ich das Ding rausgeholt und natürlich in obercooler Technik geöffnet habe. Für mich war damals die Provokation und Aggressivität die viele "Spießer" darin sahen der Kick an dem Ding, wahrscheinlich hab ich das zu der Zeit nötig gehabt und wollte eben unbedingt dieses "verrufen-böse-gefährlich-Image" was damit verbunden war, das Problem ist halt daß auch entsprechend drauf reagiert wird. Einerseits demonstrativ auf "ich bin bööööse" machen und andererseits auf einem Campingplatz mit sehr hartem Boden zum Nachbarn gehen und einen Zelthammer ausleihen wollen, den ich auf dem Rad nicht mitschleifen wollte führt doch eher zu seltsamen Reaktionen. So böse daß man die Kinder von mir fernhalten muß wollte ich dann doch wieder nicht sein.

              Kommentar


              • Mephisto

                Lebt im Forum
                • 23.12.2003
                • 8537
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                Zitat von Shuya Beitrag anzeigen
                Hört dochmal auf zu verbreiten, Einhänder sind verboten. Jetzt wird die Medienhetze noch soweit verbreitet, bis es zum schluss jeder glaubt und für richtig hält.

                Einhänder sind nicht verboten.

                Auch nicht für Minderjährige, da sie nicht wie beispielsweise Springer oder Dolche, als Waffe deklariert sind.
                Einhändig bedienbare Messer sind Messer wie jedes andere. Keine Waffe.
                Und ich darf sie weiterhin tragen, wenn ich einen Grund dafür habe.

                Dass das oftmals gern gebogen wird, ist was anderes. Es ist aber nicht verboten.

                Grüße
                Micha
                Wo hab ich geschrieben Einhänder sind verboten? Ich hab das ganz klar differenziert. Sollte man eigentlich erkennen können.

                Kommentar


                • Mephisto

                  Lebt im Forum
                  • 23.12.2003
                  • 8537
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                  Hab ich mich unklar ausgedrückt? Da steht doch alles, oder? Oder ist das missverständlich? Bitte um Feedback.

                  Zitat von Mephisto Beitrag anzeigen
                  Du darfst jedes Messer führen, das
                  1. keine Waffe ist (z.B. kein Dolch oder Springer)
                  2. nicht einhändig arretierbar ist
                  3. kein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge größer gleich 12 cm ist
                  4. nicht verboten ist (Verboten sind z.B. Fallmesser)
                  Trifft einer oder mehrere dieser Punkte zu darfst du das Messer nicht führen. Früher durftest du Gegenstände unter Punkt 1 mit Einschränkungen ab 18 Jahren führen, dem ist aber nicht mehr so.

                  Siehe auch hier und hier

                  Ich bin aber kein Richter, Rechtsanwalt, Polizist oder sonstiges, deswegen ist das hier keine rechtsverbindliche Auskunft.
                  Zitat von Mephisto Beitrag anzeigen
                  Das ist ein sogenannter Legal Reason, und berechtigt dich zum Führen der Punkte 2 und 3

                  Kommentar


                  • Mephisto

                    Lebt im Forum
                    • 23.12.2003
                    • 8537
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                    Zitat von rumtreiberin Beitrag anzeigen
                    Ich habe in Erinnerung, daß irgendwo im Waffengesetz was steht daß man für alles was dieses Gesetz als Waffe klassifiziert volljährig sein muß, da hilft auch Legal Reason nicht weiter.
                    Ja, hab ich auch geschrieben
                    Ich habe gerade zweimal rauf und runter die Liste in der Anlage 2 zum Waffengesetz gelesen, da taucht dann irgendwo der Satz auf, daß Folder unter 8,5cm Klingenlänge nicht unter das Waffengesetz fallen, da wird dann aber auch wieder auf noch weitere Paragrafen verwiesen.
                    Hier geht es um Springmesser. Springmesser sind grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen
                    Ich hatte vor etwa 20 Jahren mal ein Balisong (ja, die bösen inzwischen absolut verbotenen) - nicht weil ich irgendwelche Piraten imitieren wollte ...
                    Nur wegen der Vollständigkeit: Balisongs waren philipinische Fischermesser, keine Piratenmesser. Auch heutige Piraten verwenden keine Balisongs, das wär denen zu popelig

                    Kommentar


                    • derMac
                      Freak
                      Liebt das Forum
                      • 08.12.2004
                      • 11888
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                      Zitat von zero Beitrag anzeigen
                      Es geht um das "grundlose Führen".
                      Nicht ganz. Es geht um sozial anerkannte Gründe.

                      Wenn man einen Grund hat (Hobby, Beruf) darf man so ein Messer führen.
                      Survivaltrainig im Wald ist ein Grund, daher darf man so ein Messer führen, da man es unter Umständen benötigt.
                      Zum Biertrinken in der Kneipe benötigt man kein Messer, man hat also keinen Grund und darf es daher auch nicht führen.

                      Eigentlich ganz einfach...
                      Genau. Man überlegt sich einfach früh, was man den ganzen Tag so macht und wenn da ein sozial anerkannter Grund für das Benutzen eines Messers dabei ist, dann nimmt man eins mit (das ist wie Mütze einpacken oder so). Wenn man z.B. in der Kneipe nach dem Grund für das Messer gefragt wird, sagt man (aber nur wenns stimmt!) dass man hinterher noch zum Survivaltraining geht und dann ist das ein guter Grund. Allerdings kann man es sich auch ganz einfach machen und einfach ein feststehendes Messer mit ca. 11 cm Klingenlänge mitschleppen, das ist dann sowohl gesetzlich als auch sozial anerkannt und man hat keinerlei Probleme.

                      Mac

                      Kommentar


                      • Schattenparker
                        Erfahren
                        • 26.02.2009
                        • 123
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                        Zitat von Bötchen Beitrag anzeigen
                        Ps: wenn ich in den Wald gehe oder so gilt dort dann auch das WaffG ?
                        Das WaffG gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ganz egal, ob im Wald, in der Kneipe oder bei Dir zuhause.
                        Wobei das WaffG allerdings die verschiedenen Orte teilweise verschieden behandelt.

                        Einhändig zu öffnende Klappmesser mit arretierbarer Klinge dürfen erworben und besessen werden, aber nicht zugriffsbereit geführt werden, es sei denn man hat einen berechtigten Grund dazu. Im Zweifelsfall muss man dann eben dem Polizeibeamten klar machen können, dass man einen ausreichend berechtigenden Grund zum Führen hat. Gelingt das nicht, gibt's Stress. Auch, wenn man dann schlussendlich Recht behält, hatte man bis dahin möglicherweise den Ärger.

                        Sinngemäß das Gleiche gilt für feststehende Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge.

                        Deshalb gehe ich für meine Person lieber auf Nummer sicher und beschränke mich auf Zweihand-Klappmesser und feststehende mit höchstens 12 cm Klingenlänge. Denn wenn ich ehrlich bin fällt mir kein Grund ein, wozu ich (!) ein Einhandmesser oder ein längeres Messer als 12 cm bräuchte. Auch nicht, wenn ich mit dem Zelt in der Natur unterwegs bin. Jedenfalls kein Grund, den ich mir selber abkaufen würde.

                        Wie andere das für sich halten, ist natürlich deren Sache.

                        @Brötchen: Achte auch darauf, dass die Klinge nicht symmetrisch (Dolchform) und dass sie nicht zweiseitig geschliffen ist. (Auch nicht nur an der Spitze.) Das sind die beiden Hauptmerkmale, die aus einem simplen Messer in den Augen der Obrigkeit eine Waffe machen.
                        Grüße vom Weichei

                        Kommentar


                        • Bötchen
                          Gerne im Forum
                          • 24.02.2009
                          • 89
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                          Super Danke!
                          Das hilft mir weiter, d.h ich kann mein opinel Nr. 9 führen und (im Wald) auch mal mein Jagdmesser (11cm).
                          Das Opinel kann man ja nur mit zwei Händen öffnen und das Jagdmesser, weil es bloß 11cm lang ist. (bloß)

                          soweit richtig?
                          mfg Simeon

                          Kommentar


                          • Buck Mod.93

                            Lebt im Forum
                            • 21.01.2008
                            • 9011
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                            Ein Freund von mir ist Soldat und als ich ihm heute in der Stadt begegnet bin hatte er ein Fallmesser dabei.Ich habe selbst auch so eins gehabt und mir wurde gesagt dass diese Teile absolut verboten sind.Darf er als Soldat dass Teil dann einfach mit sich rumtragen?


                            Edit:Es ist ein Messer das er dienstlich bekommt.Es wird also vom Bund ausgehändigt.
                            Les Flics Sont Sympathique

                            Kommentar


                            • Peter1960
                              Gerne im Forum
                              • 05.08.2007
                              • 56

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                              Tatsache ist, dass sich derzeit niemand wirklich mit der deutschen Gesetzeslage auskennt (was Messer betrifft). Vieles ist Interpretationssache und nichts ist ausjudiziert. Frage drei Leute und erhalte 4 Meinungen. Na ja, immerhin fördert es die Kommunikation.

                              Brötchen/Simeon: mit den von dir genannten Messern bist du auf der sicheren Seite - IMHO

                              Kommentar


                              • Mephisto

                                Lebt im Forum
                                • 23.12.2003
                                • 8537
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                Zitat von Buck Mod.93 Beitrag anzeigen
                                Ein Freund von mir ist Soldat und als ich ihm heute in der Stadt begegnet bin hatte er ein Fallmesser dabei.Ich habe selbst auch so eins gehabt und mir wurde gesagt dass diese Teile absolut verboten sind.Darf er als Soldat dass Teil dann einfach mit sich rumtragen?


                                Edit:Es ist ein Messer das er dienstlich bekommt.Es wird also vom Bund ausgehändigt.
                                Nein. Außer er hatte einen Helm, ein Gewehr, mehrere Kameraden und wichtig, einen Chef dabei und war auf Übung. Dann denke ich schon...

                                Kommentar


                                • Buck Mod.93

                                  Lebt im Forum
                                  • 21.01.2008
                                  • 9011
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #17
                                  AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                  Das dachte ich mir auchh.Aber warum haben die solche Messer.Das Teil gilt in Deutschland doch als Waffe.Aber gibt es beim Bund dafür eine Waffenkarte?Muss man es etwa abgeben wenn man das Kasernengelände verlässt?Ich blicke da nicht durch.
                                  Les Flics Sont Sympathique

                                  Kommentar


                                  • Onkel Tom
                                    Fuchs
                                    • 11.12.2004
                                    • 1523
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #18
                                    AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                    OT: Hi Buck,
                                    dieses Fallmesser das Du meintest, auch Kappmesser genannt, gibts bei der Bundeswehr nur in der Fallschirmtruppe, und ist eigentlich auch nur für den dienstlichen Gebrauch bestimmt. Sinn und Zweck dieses Messers ist u.a., wenn ein Fallschrimjäger z.B. bei der Landung in einem Baum o.ä. oder beim Absetzen aus der Maschine hängen bleiben sollte. Dann kann er theoretisch das Messer ohne großen Aufwand mit einer Hand öffnen, und sich somit (vielleicht) helfen...
                                    Wobei diese Messer für den Alltagsgebrauch nix sind, durch das ständige rein und rausgleiten wird die Klinge sehr schnell stumpf - ich sprech da aus vierjähriger Erfahrung...
                                    Ach ja, eine Waffenkarte gibts für dieses Messer beim Bund nicht - zumindest gabs das nicht zu meiner Zeit

                                    Gruß
                                    TOM
                                    \" EIN WIRKLICH UNMÖGLICHER MENSCH! \"
                                    Nehberg über Nehberg

                                    Kommentar


                                    • Bötchen
                                      Gerne im Forum
                                      • 24.02.2009
                                      • 89
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      #19
                                      AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                      Super so schnelle Antworten!
                                      Echt nochmal vielen Dank!

                                      mfg SB

                                      Kommentar


                                      • markrü
                                        Alter Hase
                                        • 22.10.2007
                                        • 3344
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        #20
                                        AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                        Zitat von Schattenparker Beitrag anzeigen
                                        ...Denn wenn ich ehrlich bin fällt mir kein Grund ein, wozu ich (!) ein Einhandmesser oder ein längeres Messer als 12 cm bräuchte. Auch nicht, wenn ich mit dem Zelt in der Natur unterwegs bin. Jedenfalls kein Grund, den ich mir selber abkaufen würde.
                                        Viele Gründe sehe ich in der Tat auch nicht. Beim Einhandmesser kan man Notfälle, in denen man sich z.B. durch freischneiden befreien muss, anführen (Klettern, Wildwasserfahren, Canyoning, etc.). Da möchte ich auch nicht erst mit einem verrosteten Opinel rumfuhrwerken müssen.

                                        Es gibt auch Leute, die im Outdooralltag ein großes stabiles Messer als Werkzeug z.B. zum Holzspalten verwenden, da ihnen eine Axt zu unflexibel ist.

                                        So lange von der Polizei mit Augenmaß entschieden wird, ist das (hoffentlich) kein Problem.

                                        OT: Es gibt allerdings auch nicht viele Gründe, in der Stadt ein 250PS-Auto zu fahren. Kaufen (und Führen!) darf man es trotzdem - Obwohl mehr Menschen durch Autos umkommen als durch Einhandmesser.

                                        Markus
                                        Zuletzt geändert von Fjaellraev; 01.03.2009, 12:08. Grund: Zitat repariert
                                        Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                        Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                                        Kommentar

                                        Lädt...
                                        X