Für Weltreise arbeitslos melden / Krankenrücktransport

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  • Marulan
    Neu im Forum
    • 17.05.2003
    • 4

    • Meine Reisen

    Für Weltreise arbeitslos melden / Krankenrücktransport

    Weiß jemand von Euch, ob man sich bei einem einjährigen Auslandstrip in Deutschland arbeitslos melden sollte?
    Ich habe eine Auslandskrankenversicherung, die dann ein Jahr im Ausland gilt und auch den Rücktransport abdeckt. Bin ich denn in Deutschland bei Rückkehr überhaupt noch krankenversichert?

    Wäre schön, wenn jemand von Euch mir hier ein paar Tipps geben kann.

    Viele Grüße,
    Stefan
    It´s better to climb a mountain and think about god, than going to a church and think about a mountain

  • mr.magoo
    Erfahren
    • 08.08.2002
    • 315

    • Meine Reisen

    #2
    hi,
    ich bin kein Spezialist auf disem Gebiet, aber ich glaube, dass man vermittelbar sein muß wwenn man Arbeitslos gebeldet ist, natürlich nur wenn man auch Abreitslosengeld/-hilfe bekommt.
    Zu der Versicherung hilft dir deine jetzige sicher gerne Weiter.
    Ich war ein halbes Jahr im Ausland und während dieser Zeit nicht in D Versichert, als ich dann Zurückgekommen bin hat mich die KK gleich wieder in di Familienversicherung aufgenommen, ich mußte allerdings hingehen und meine Arbeitslosmeldung oder Studibescheinigung vorzeigen.
    HTHBen

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    • gi
      Fuchs
      • 21.08.2002
      • 1711
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Kannst du dich nicht auf unbefristete Zeit beurlauben lassen? Bei manchen Betrieben geht das.

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      • Silke
        Dauerbesucher
        • 12.06.2002
        • 809

        • Meine Reisen

        #4
        Arbeitslos melden und dann abdüsen ist nicht... du musst es jedesmal melden, wenn du in Urlaub und vor allem ins Ausland willst... wegen der Vermittelbarkeit...

        Grüße,

        Silke
        - smooth like silk -

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        • MJ
          Neu im Forum
          • 21.05.2003
          • 4

          • Meine Reisen

          #5
          Bekomme Arbeitlosengeld und bin auf Weltreise ?!

          Das geht selbst in Deutschland nicht, sonst würde ja keiner mehr arbeiten gehen ! Nach deiner Kündigung (?) endet dein Versicherungsverhältniss und du kannst dir eine Auslandsversicherung zulegen und losreisen. Du bist dann in allen Ländern versichert in denen du keinen ständigen Wohnsitz hast. Bei deiner Rückkehr nach Deutschland musst du dich dann wieder neu versichern...

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          • Thorsten
            Dauerbesucher
            • 05.05.2003
            • 721

            • Meine Reisen

            #6
            Vorsicht, daß hier nichts durcheinanderkommt!
            Die Auslandsreisekrankenversicherungen, die es für wenig Geld bei Banken, Versicherungen und Automobilclubs gibt, sind ZUSATZversicherungen zur gesetzlichen/privaten Krankenkasse.
            Sie sind zwar ein Jahr gültig, jedoch nur für Reisen bis max. 6 Wochen Dauer.
            Bei längerem Aufenthalt zahlt man ca. 2Euro pro Tag zusätzlich.

            Gibt m.E. folgende Möglichkeiten, den Krankenvers.Grundschutz zu erhalten:
            Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, DAK usw.) bei Eltern oder Ehepartnern(geht nicht immer)

            sich selbst privat krankenversichern(teuer)

            sich selbst "freiwillig" gesetzlich krankenversichern(meistens noch teurer)

            sich bei der Uni einschreiben :wink: (günstige Lösung..)

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            • boehm22

              Lebt im Forum
              • 24.03.2002
              • 8237
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Zitat von Thorsten
              Die Auslandsreisekrankenversicherungen, die es für wenig Geld bei Banken, Versicherungen und Automobilclubs gibt, sind ZUSATZversicherungen zur gesetzlichen/privaten Krankenkasse.
              Sie sind zwar ein Jahr gültig, jedoch nur für Reisen bis max. 6 Wochen Dauer.
              Eine Freundin von mir war mal ein Jahr als Aupair-Girl in San Francisco.
              Sie hatte vorher 6 Reisekrankenversicheurngen abgeschlossen, die jeweils eine Gültigkeit von 2 Monaten hatten. Immer schön fortlaufend für den ganzen Zeitraum - ob das allerdings ganz legal war, oder ob es heute noch so möglich ist, weiß ich leider nicht.
              Viele Grüße
              Rosi

              ---
              Follow your dreams.

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              • Thorsten
                Dauerbesucher
                • 05.05.2003
                • 721

                • Meine Reisen

                #8
                Gesetzwidrig ist es nicht.
                Allerdings neigen Versicherungen bei teuren Schäden dazu, die Angelegenheit genauer zu prüfen und bei "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" nicht zu zahlen.

                Wie gesagt; die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzl.Krankenkasse und evtl. höheren Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland bezahlt.
                Darüberhinaus auch noch Rücktransport, Bestattung, Überführung usw.

                Die eigentliche Krankenversicherung eines Au Pairs muss (glaube ich) im Gastland erfolgen.
                Diese Möglichkeit hat der Weltreisende nicht.

                Allerdings würde ich das bei Bedarf lieber nicht im Forum oder bei meinem Versicherungsvertreter sondern lieber (schriftlich!) mit einer Krankenkasse abklären.

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                • Anna
                  Anfänger im Forum
                  • 13.05.2003
                  • 27

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Sich bei der deutschen Krankenversicherung wuerde ich nicht machen.
                  Die Auslands/Urlaubs Krankenversicherungen waegen naemlich ab, ob es sie billiger kommt einer Person im Ausland den Krankenhaus aufenthalt zu bezahlen, oder ob sie sie nicht zuruecktransportieren sollten. Sobald man deutschen Boden unter den fuessen hat gilt die Auslandversicherung nicht mehr und man ist somit gegebenenfall garnicht versichert.

                  Cheers Anna

                  Kommentar


                  • Alpenkönig
                    Fuchs
                    • 27.09.2002
                    • 1250

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Dolle Idee!!

                    Darauf muss einer noch kommen: sich auf Kosten der anderen Versicherten ein schönes Jahr im Ausland machen. Das geht nicht, wäre ja noch schöner. Und zur Krankenversicherung noch Eines: die Kassen zahlen nur die deutschen Tarife und im Ausland kennt kein Arzt die deutsche Krankenkasse: er will Bares sehen und das ist meist teurer als das, was die deutsche Kasse nach Tarif bezahlt. Mit anderen Worten man bleibt auf einem grossen Teil der Kranken- oder Krankenhauskosten hängen, weil man ja im Ausland als Privatpatient gilt und eine privat-Rechnung bezahlen muss.

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                    • Thorsten
                      Dauerbesucher
                      • 05.05.2003
                      • 721

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Mit anderen Worten man bleibt auf einem grossen Teil der Kranken- oder Krankenhauskosten hängen, weil man ja im Ausland als Privatpatient gilt und eine privat-Rechnung bezahlen muss.
                      ....und genau dafür ist die Auslandsreisekrankenversicherung da.
                      (Für die Differenz zwischen dem, was die Kasse für die gleiche Behandlung in Deutschland bezahlen würde und dem Rest)

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