Garantie vs. selbst reparieren auf der Tour

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  • karlson
    Dauerbesucher
    • 22.10.2005
    • 869
    • Privat

    • Meine Reisen

    Garantie vs. selbst reparieren auf der Tour

    Tachchen,

    ich hab nun schon öfter die Erfahrung gemacht habe, dass sich Defekte/Schwachstellen der Produkte erst auf der Tour zeigen. Zu hause ist das ja kein Thema, man kann die Sachen ja einfach umtauschen/reklamieren. Wenn man auf Tour ist sieht das schon anders aus. Nehmen wir mal an, man steht gerade bei Regen im Fjäll und auf einmal lößt sich an der Regenjacke die Laminierung eines RVs, eine naht geht auf, etc., da geht das ja nicht mal eben so. Klar, das wird bei der nächstbesten Möglichkeit genäht und/oder mit Seam Sealer zugeschmiert.

    ABER, vorrausgesetzt es war tatsächlich ein Materialfehler, bekommt man solche Sachen dann noch bei einer Reklamation ersetzt? Hat jemand Erfahrungen damit?

    Ratlos,

    karlson
    Most problems in life can be solved with paracord. For everything else, there is ductape!

  • der.mario
    Anfänger im Forum
    • 11.09.2005
    • 11

    • Meine Reisen

    #2
    Gute Frage! Ich persönlich glaube, da hat man schlechte Karten.
    Jedenfalls dann, wenn man auf den ersten Blick sehen kann, dass da etwas repariert wurde. Ein Kumpel musste auf der letzten Schneeschuhwanderung seine Schuhe mit einem Nagel reparieren, weil sich die Sohle abgelöst hat. Er konnte die Schuhe danach nicht umtauschen.

    Aber das liegt sicher auch am Händler und daran, wie gut du argumentieren kannst.

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    • Fjaellraev
      Freak
      Liebt das Forum
      • 21.12.2003
      • 13981
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Bei einem einigermassen normalen Hersteller und Händler sollte es eigentlich kaum Probleme geben, sofern man trotz Reperatur sieht, was für ein Schaden aufgetreten ist.
      Heute ist ja kaum jemand ohne Kamera unterwegs: Also, unbedingt den Schaden vor der Reparatur dokumentieren.
      Wichtig ist IMHO auch wie man gleich zu Beginn der Diskussion auftritt. Mit: Ich war mehrere Tage unterwegs, als das und das passiert ist, damit ich die Tour nicht abbrechen musste, was ev. ja gar nicht möglich war, habe ich diese Reparatur vorgenommen. Könnt ihr mir das Teil zum Hersteller einschicken damit es, falls möglich auf Garantie, fachmänisch in Ordnung gebracht wird? sollte eigentlich ein guter Start möglich sein...

      Gruss
      Henning
      Es gibt kein schlechtes Wetter,
      nur unpassende Kleidung.

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      • chinook
        Fuchs
        • 27.04.2005
        • 2232

        • Meine Reisen

        #4
        Ich weiss gar nicht wo das Problem sein soll. Es geht hier nicht um Umtauschen (wegen nichtgefallens oder weil etwas nicht passt) und es geht auch nicht um "Garantie". Es geht um Gewährleistung, und die ist gesetzlich geregelt. Tritt ein Mangel whrend des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Hndler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Das wird ihm in dem geschilderten Fall nichte gelingen.
        Sollte der Schuh zerstört sein, weil es notwendig war (die Nagelgeschichte) um aus der Situation rauszukommen (ist ja plausibel) ist das das Problem des Händlers. Musste deswegen die Reise abgebrochen werden hat der Kunde eventuell sogar Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Für einen Anwalt sollte so ein Fall ein Selbstläufer sein, aber dessen sollte es in aller Regel gar nicht bedürfen.


        -chinoook
        Realität ist ein Problem von Leuten, die nicht mit Alkohol umgehen können.

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        • Moltebaer
          Freak

          Liebt das Forum
          • 21.06.2006
          • 12313
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Also wenn ein angeblich qualitativ hochwertiger Artikel (weder durch unsachgemäße Verwendung noch durch vertretbaren Verschleiß) auf Tour kaputtgeht, dieser Artikel essentiell wichtig war, die Tour nur durch Improvisation gerettet werden kann und der Hersteller/Händler dann die Garantie verweigert, würde ich Radau machen!
          Teilweise geht's um Ausrüstung, die das Überleben sichern soll. Da darf's sich eigentlich kein Hersteller leisten, seine Kunden im Stich zu lassen.
          Wandern auf Ísland?
          ICE-SAR: Ekki týnast!

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          • chinook
            Fuchs
            • 27.04.2005
            • 2232

            • Meine Reisen

            #6
            Zitat von Moltebaer
            Also wenn ein angeblich qualitativ hochwertiger Artikel (weder durch unsachgemäße Verwendung noch durch vertretbaren Verschleiß) auf Tour kaputtgeht, dieser Artikel essentiell wichtig war, die Tour nur durch Improvisation gerettet werden kann und der Hersteller/Händler dann die Garantie verweigert, würde ich Radau machen!
            Teilweise geht's um Ausrüstung, die das Überleben sichern soll. Da darf's sich eigentlich kein Hersteller leisten, seine Kunden im Stich zu lassen.

            Gewährleistung ist Sache des Verkäufers.


            -chinoook
            Realität ist ein Problem von Leuten, die nicht mit Alkohol umgehen können.

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            • ich
              Alter Hase
              • 08.10.2003
              • 3566
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Zitat von chinook
              Gewährleistung ist Sache des Verkäufers.
              ...der aber wiederum dem Hersteller die Sachen zurückschickt!
              Nicht nur Fuchs sein, auch n puschigen Schwanz haben!

              Spaß im Winter und Wandern mit Kindern

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              • chinook
                Fuchs
                • 27.04.2005
                • 2232

                • Meine Reisen

                #8
                Zitat von ich
                Zitat von chinook
                Gewährleistung ist Sache des Verkäufers.
                ...der aber wiederum dem Hersteller die Sachen zurückschickt!
                Was aber wiederum weder Sache noch Problem des Kunden ist. Der muss sich mit dem Hersteller zu diesem Zeitpunkt nicht rumärgern.


                -chinoook
                Realität ist ein Problem von Leuten, die nicht mit Alkohol umgehen können.

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                • Moltebaer
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 21.06.2006
                  • 12313
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Jo, zitier am besten noch die entsprechenden Paragraphen. Auf jeden Fall wird das Ding dahin zurückgebracht, wo man es her hat. Falls die Kulanz zu wünschen übrig läßt, wird der betreffende Hersteller/Verkäufer in Zukunft gemieden.
                  Wandern auf Ísland?
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                  • Hawe
                    Fuchs
                    • 07.08.2003
                    • 1977

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Zitat von chinook
                    Ich weiss gar nicht wo das Problem sein soll... ... Musste deswegen die Reise abgebrochen werden hat der Kunde eventuell sogar Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Für einen Anwalt sollte so ein Fall ein Selbstläufer sein, aber dessen sollte es in aller Regel gar nicht bedürfen.


                    -chinoook
                    Soweit es die Gewährleistung oder Garantie oder wie auch immer bei der Sache selber geht, da sehe ich auch keine Schwierigkeit.
                    Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude oder Aufwendungsersatz - das halte ich für in Deutschland nicht machbar. Zumal jeder Händler in seinen AGB Erstattung von Folgeschäden ausschliesst.
                    Wäre ja aber auch zu schön: weil auf Sumatra der Kocher nicht ging den Händler auf Kostenerstattung für den Urlaub verklagen, oder für die nötigen Restaurantbesuche... da kenne ich einige Gestalten, die das mit Begeisterung versuchen würden...

                    Gruss Hawe

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                    • Moltebaer
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 21.06.2006
                      • 12313
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Es soll ja noch Gegenden auf dieser Welt geben an denen nicht alle 5km ein Restaurant steht, sondern auch mal im Umkreis von 100km gar nichts. Und es soll ja auch Menschen geben die dort hingehen weil sie auf ihre (teure) Ausrüstung vertrauen. Wenn ein Hersteller damit wirbt, daß sein Produkt für diesen Einsatz geschaffen ist, dann muß er auch dazu stehen wenn es das Ziel nicht ganz erreicht.
                      Wandern auf Ísland?
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                      • Fjaellraev
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                        Liebt das Forum
                        • 21.12.2003
                        • 13981
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Zitat von Moltebaer
                        Es soll ja noch Gegenden auf dieser Welt geben an denen nicht alle 5km ein Restaurant steht, sondern auch mal im Umkreis von 100km gar nichts. Und es soll ja auch Menschen geben die dort hingehen weil sie auf ihre (teure) Ausrüstung vertrauen. Wenn ein Hersteller damit wirbt, daß sein Produkt für diesen Einsatz geschaffen ist, dann muß er auch dazu stehen wenn es das Ziel nicht ganz erreicht.
                        Nein muss er eben nicht, zumindest muss er dir keinerlei Mehraufwand oder Folgeaufwand entschädigen. Alles was er allenfalls muss ist dir den Schaden an deinem den Belastungen halt doch nicht gewachsenen Ausrüstungsgegenstand in Ordnung bringen.
                        Ob durch Reparatur oder durch Ersatz ist im Allgemeinen seine Sache.

                        Gruss
                        Henning
                        Es gibt kein schlechtes Wetter,
                        nur unpassende Kleidung.

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                        • Moltebaer
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                          Liebt das Forum
                          • 21.06.2006
                          • 12313
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          Ich glaube, wir verstehen uns falsch. Der Hersteller muß natürlich nur für sein eigenes Produkt geradestehen, logisch. Hatte Hawe auch etwas falsch aufgefaßt...
                          Wandern auf Ísland?
                          ICE-SAR: Ekki týnast!

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                          • Alpenkönig
                            Fuchs
                            • 27.09.2002
                            • 1250

                            • Meine Reisen

                            #14
                            Zitat von Moltebaer
                            Also wenn ein angeblich qualitativ hochwertiger Artikel (weder durch unsachgemäße Verwendung noch durch vertretbaren Verschleiß) auf Tour kaputtgeht, dieser Artikel essentiell wichtig war, die Tour nur durch Improvisation gerettet werden kann und der Hersteller/Händler dann die Garantie verweigert, würde ich Radau machen!
                            Teilweise geht's um Ausrüstung, die das Überleben sichern soll. Da darf's sich eigentlich kein Hersteller leisten, seine Kunden im Stich zu lassen.
                            "Radau machen"? Genau das, was man nicht machen sollte! Das sollte sich eigentlich überall rumgesprochen haben. Höflichkeit und Bestimmtheit bringen einen auf jeden Fall weiter.

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                            • Moltebaer
                              Freak

                              Liebt das Forum
                              • 21.06.2006
                              • 12313
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              Na guuut, falsch formuliert...
                              Sagen wir: "dem Hersteller ehrliches Feedback und die Möglichkeit geben, sich einen zufriedenen Kunden zu bewahren".
                              Wandern auf Ísland?
                              ICE-SAR: Ekki týnast!

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                              • alaskawolf1980
                                Alter Hase
                                • 17.07.2002
                                • 3389
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                Zitat von der.mario
                                Gute Frage! Ich persönlich glaube, da hat man schlechte Karten.
                                Jedenfalls dann, wenn man auf den ersten Blick sehen kann, dass da etwas repariert wurde. Ein Kumpel musste auf der letzten Schneeschuhwanderung seine Schuhe mit einem Nagel reparieren, weil sich die Sohle abgelöst hat. Er konnte die Schuhe danach nicht umtauschen.

                                Aber das liegt sicher auch am Händler und daran, wie gut du argumentieren kannst.
                                Also wenn er gesagt hätte, dass er auf einem Gletscher unterwegs war und ohne den Schneeschuh nicht wieder runtergekommen wäre, dann hätt ich den Händler in den .... getreten, wenn er das nciht reklamiert hätte.
                                \"Everything, absolutely everything, is possible\" Lars Monsen

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                                • 42929
                                  Erfahren
                                  • 22.06.2007
                                  • 212
                                  • Privat

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                                  #17
                                  Ich greife nochmal das Beispiel mit dem defekten Gaskocher auf:

                                  Es hieß ja, dass es theoretisch nicht möglich ist, Schadenersatz zu verlagen. Das ist meiner Meinung (und meines Wissens) nach zumindest in der Theorie nicht ganz richtig. Evtl. wurde das falsche Wort gewählt.

                                  [KORINTENKACKEREI!!!]

                                  ANGENOMMEN: Es handelt sich bei dem Kocher um ein essenziell wichtiges Ausrüstungsteil. ANGENOMMEN: Dieser Kocher geht trotz fachmännischer und korrekter Handhabung (während der Garantie und/oder Gewährleistungszeit) kaputt. Es handelt sich um einen Produktionsfehler. ANGENOMMEN: Man kann nichts anderes essen, außer auf diesem Kocher zubereitetes Essen. ANGENOMMEN: Man ist gezwungen aus genau diesem Grund eine Tour abzubrechen, mit dem Bus in die nächste Stadt zu fahren. Dort im Restaurant 2 Mahlzeiten zu essen und dann verfrüht nach Hause zu fahren/fliegen. Dieses Rückfahrt/Flugticket ist 10% teurer als der reguläre Preis. Und ANGENOMMEN: Genau diese o.g. Fakten könnten nachgewiesen werden, DANN:

                                  Muss man unmittelbar nach seiner Rückkehr den Mangel beim Verkäufer melden und seinen Anspruch auf "Ausgleich im positiven (oder in diesem Fall negativen?!?) Interesse" äußern. Diesen bekommt man dann spätestens mit dem Anwalt durch.

                                  Begründung: Bei o.g. Vorfall handelt es sich um einen versteckten Mangel, der auch außerhalb jeder Gewährleistungs oder Garantiezeit für kostenlosen Ersatz sorgt. (Soviel erstmal dazu, dass man auf jeden Fall kostenlos einen neuen Kocher bekommt). Und wie gesagt - sollten alle weiteren Fakten nachgewiesen werden können, muss der Hersteller den Ausgleich im pos./neg. Interesse leisten. D.H.: Da der Kocher kaputt gegangen ist, musste man 20 EUR für ein Ticket zur nächsten Stadt ausgeben, 40 EUR für 2 Mittagessen und 50 EUR Mehraufwand für die Heimfahrt zahlen. Summe = 110 EUR. Das sind die Kosten, die man ohne den defekt nicht gehabt hätte. Natürlich möchte man diese Kosten nicht haben (=Interesse). Da nagewiesen wurde, dass diese Kosten aufgrund des Mangels entstanden sind, muss der Hersteller dein Interesse ausgleichen. =Neuer Kocher +110 EUR.

                                  [/KORINTENKACKEREI!!!]


                                  Natürlich kann man in keiner Weise einen Ausgleich für die verloren gegangenen Erlebnisse auf der Tour zurück fordern, o.ä. Aber man bekommt zumindest die monetären Mehraufwendungen zurück.

                                  Soweit zur Theorie. Praxis ist meiner Meinung nach, dass man nen neuen Kocher bekommt, sich über den Mehraufwand aufregt und beim nächsten Kocher ein paar Erfahrungsberichte mehr liest, bevor man sich für ein Modell entscheidet.

                                  In jedem Fall ist es immer ratsamer (und natürlich auch für den menschlichen Umgang förderlicher) sein Anliegen trotz Frustes freundlich und in jedem Fall sachlich vorzutragen. Spätestens die gute Argumentation vorm Filialleiter (oder Geschäftsführer) bringt meistens den erhofften Erfolg.

                                  MfG
                                  Martin
                                  Wenn ein Bär im Wald einem Bären begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Bär."
                                  Wenn jedoch ein Mensch im Wald einem Menschen begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Mörder!"

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                                  • Christine M

                                    Alter Hase
                                    • 20.12.2004
                                    • 4084

                                    • Meine Reisen

                                    #18
                                    Zitat von 42929 Beitrag anzeigen
                                    Begründung: Bei o.g. Vorfall handelt es sich um einen versteckten Mangel, der auch außerhalb jeder Gewährleistungs oder Garantiezeit für kostenlosen Ersatz sorgt. (Soviel erstmal dazu, dass man auf jeden Fall kostenlos einen neuen Kocher bekommt). Und wie gesagt - sollten alle weiteren Fakten nachgewiesen werden können, muss der Hersteller den Ausgleich im pos./neg. Interesse leisten. D.H.: Da der Kocher kaputt gegangen ist, musste man 20 EUR für ein Ticket zur nächsten Stadt ausgeben, 40 EUR für 2 Mittagessen und 50 EUR Mehraufwand für die Heimfahrt zahlen. Summe = 110 EUR. Das sind die Kosten, die man ohne den defekt nicht gehabt hätte. Natürlich möchte man diese Kosten nicht haben (=Interesse). Da nagewiesen wurde, dass diese Kosten aufgrund des Mangels entstanden sind, muss der Hersteller dein Interesse ausgleichen. =Neuer Kocher +110 EUR.
                                    Ach herrje. Da wird gerade das Gewährleistungs-, Produkthaftungs- und Schadensersatzrecht neu geschrieben.

                                    Soweit zur Theorie. Praxis ist meiner Meinung nach, dass man nen neuen Kocher bekommt, sich über den Mehraufwand aufregt und beim nächsten Kocher ein paar Erfahrungsberichte mehr liest, bevor man sich für ein Modell entscheidet.

                                    In jedem Fall ist es immer ratsamer (und natürlich auch für den menschlichen Umgang förderlicher) sein Anliegen trotz Frustes freundlich und in jedem Fall sachlich vorzutragen. Spätestens die gute Argumentation vorm Filialleiter (oder Geschäftsführer) bringt meistens den erhofften Erfolg.
                                    Diesen beiden Aussagen stimme ich allerdings völlig zu (wobei ich das mit dem Erfolg vielleicht etwas weniger optimistisch sehe).

                                    Christine

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                                    • 42929
                                      Erfahren
                                      • 22.06.2007
                                      • 212
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      #19
                                      Zitat von Christine M Beitrag anzeigen
                                      Ach herrje. Da wird gerade das Gewährleistungs-, Produkthaftungs- und Schadensersatzrecht neu geschrieben.
                                      Gewährleistungsrecht: Eher nicht
                                      Produkthaftungsrecht: Eigentlich auch nicht.
                                      Schadenersatzrecht: Obwohl ich den Weg evtl. falsch beschrieben habe, müsste man zum gleichen Ziel kommen - oder nicht?!

                                      MfG
                                      Martin
                                      Wenn ein Bär im Wald einem Bären begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Bär."
                                      Wenn jedoch ein Mensch im Wald einem Menschen begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Mörder!"

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                                      • Christine M

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                                        • 20.12.2004
                                        • 4084

                                        • Meine Reisen

                                        #20
                                        OK, Produkthaftungsrecht paßt nicht ganz, da in deinem Fall niemand verletzt wird und keine Sachen beschädigt werden. Das käme zum Tragen, wenn der Kocher explodiert und du im Krankenhaus landest.

                                        Das hier
                                        Begründung: Bei o.g. Vorfall handelt es sich um einen versteckten Mangel, der auch außerhalb jeder Gewährleistungs oder Garantiezeit für kostenlosen Ersatz sorgt.
                                        bezieht sich auf das Sachmängelgewährleistungsrecht und mag der Traum eines Verbraucherschützers sein, hat aber leider nichts mit geltendem Recht zu tun.

                                        Die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch sind andere als für eine Sachmängelgewährleistung. Unter anderem wäre grundsätzlich ein Verschulden des Verkäufers erforderlich, was in dem meisten Fällen eher unwahrscheinlich sein dürfte.

                                        Christine

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