Survivalwoche

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  • Eaglespirit
    Gerne im Forum
    • 07.02.2003
    • 81

    • Meine Reisen

    Survivalwoche

    Hi an alle

    Da ich nächste Woche Ferien habe, habe ich vor mind. 1Woche mich in unsere Schweizer "Berge" zu schlagen.
    Ich will nicht einfach umherwandern, sondern einfach ohne Nahrung, und mit möglichst wenig Ausrüstung losgehen, um mich nach ca 1 Tag wandern an einem Ort niederzulassen. Mein Problem dabei ist, dass ich keine Ahnung von den Gesetzen habe, und irgendwo mal aufgeschnappt habe, dass es Verboten sei mehr als einen Tag an einem Ort zu bleiben...
    Stimmt das???
    Ich habe natürlich nicht vor zu jagen, und auch nicht Bäume zu fällen etc. Aber ist nicht auch der reine Aufenthalt für eine Woche verboten... Landstreicherei????

    Das Letzte mal hat mich ein Bauer mit Mistgabel davon gejagt....

    Also, hoffe jemand kennt sich mit den Gesetzen in der Schweiz aus......


    grüsse

    Eaglespirit
    Wenn da zwei Falken sitzen, und ein Entenschwarm fliegt vorbei, so sagt nicht der Eine zum Anderen:,, Schau, da fliegt die Mehrheit, lass uns mitfliegen!\" Nein, denn er wird weiterhin den Weg des Falkens fliegen

  • Jan
    Ehrenmitglied
    Dauerbesucher
    • 21.12.2001
    • 781
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Mit den Gesetzen in der Schweiz kenne ich mich leider nicht aus, doch wenn du den Bauern vorher gefragt hättest, hätte er dir vielleicht morgens Milch und Eier vorbeigebracht?!
    Fragen kostet nichts und meist sind die Leute dann super nett!
    Alles ist Abenteuer, wo man sich in besonderer Weise herausgefordert fühlt, wo man seine Grenzen verlagert und sich neue Welten erschließt. (R. Nehberg)

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    • Dani
      Fuchs
      • 04.06.2003
      • 1203

      • Meine Reisen

      #3
      ausdrucken und dem bauern unter die nase halten....

      schweiz. ZivilGesetzBuch

      Art. 699 Recht auf Zutritt und Abwehr

      1 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.

      2 Über das Betreten fremden Eigentums zur Ausübung von Jagd und Fischerei kann das kantonale Recht nähere Vorschriften aufstellen.
      meldet sich hiermit aus diesem forum ab. machts noch gut.

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      • bacchus
        Erfahren
        • 02.03.2003
        • 338

        • Meine Reisen

        #4
        Schau in den FAQs mal nach. Da steht alles bisher in Erfahrung gebrachte unter "wildes campen - gesetzliche regeln" oder so.

        -bac
        I like Techno - unplugged.

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        • Becks
          Freak

          Liebt das Forum
          • 11.10.2001
          • 19609
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Öh. Wenn dem Bauern das Land gehört darf er Dich verjagen - ich laß auch nicht jeden mal eben in meinem Garten pennen. In den Alpen kommt erschwerend dazu daß man beim Campen (also länger als eine Nacht pennen) die Schlafstätte durch herumliegen -hocken -gehen definitv verstärkt belastet. Macht Euch da mal keine falschen Gedanken, ein mehrere Tage aufgebautes Zelt kann dort oben die Natur nachhaltig für mehrere Jahre schädigen. Kein Bauer der Welt der zudem noch das Gras fast Halm für Halm von den Hängen schnieden muß schaut da zu. Die Vegetation dort oben ist schlichtweg für solche Spielchen nicht gemacht.
          Tja, und willst Du weiter rauf solltest Du warme Klamotten mitnehmen. Der Bereich oberhalb der Vegetationszone ist nicht umsonst ohne Gras.

          Alex
          After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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          • Eaglespirit
            Gerne im Forum
            • 07.02.2003
            • 81

            • Meine Reisen

            #6
            @Dani, merci, wusste nicht, dass das im ZGB steht...

            Das Jedermannsrecht, wo finde ich das einigermassen ausführlich????

            Habe nämlich vor in den Sommerferien nach Nordschweden zu gehen. Ein Kolleg hat dort oben ein Grundstück, da ich noch nie dort oben war, ist es gerade eine gute Gelegenheit das Land kennen zu lernen...

            Schaut euch mal das Bild http://members.fortunecity.de/eaglespirit1/schweden.jpg an... Es ist die Aussicht vom Grundstück...

            Grüsse

            E.
            Wenn da zwei Falken sitzen, und ein Entenschwarm fliegt vorbei, so sagt nicht der Eine zum Anderen:,, Schau, da fliegt die Mehrheit, lass uns mitfliegen!\" Nein, denn er wird weiterhin den Weg des Falkens fliegen

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            • Becks
              Freak

              Liebt das Forum
              • 11.10.2001
              • 19609
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              http://www.schweden.org/pages/haufig...mannsrecht.htm

              Im Grunde gilt das was eigentlich jedem eh klar sein sollte der die Natur mag und draußen unterwegs ist. Keine Leute/Tiere stören, sich angepaßt verhalten, Müll mitnehmen und kein Feuer machen wenn es nicht unbedingt notwendig ist (denn die schwarzen Stellen im Gras sehn mies aus).

              Aber wenn ich sehe wa da so an Wanderwegen an dreck liegt könnte ich manchmal echt heulen - und verfluche die ganzen Kabinenbahnen die es solchen Idioten erlaubt so weit in die Natur zu gelangen.

              Alex
              After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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              • Nammalakuru

                Lebt im Forum
                • 21.03.2003
                • 9352
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                ...und natürlich bei mir auf der HP

                http://www.nordwanderer.de/infos/Frameset%20Start1.htm

                ...unter "Allgemeines" und dann "Jedermannsrecht"!


                Gruss, Nam

                P.S.: wozu hab ich den Kram auf meiner HP ?

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                • Dani
                  Fuchs
                  • 04.06.2003
                  • 1203

                  • Meine Reisen

                  #9
                  @eaglespirit

                  dank des schweizerischen "kantönligeistes" gibt es vermutlich etwa 26 verschiedene regelungen.

                  ich würde dir vorschlagen auf der internet-seite deines "zielkantons" die gesetzes-sammlungen nach "kampieren", "zelten" oder ähnlichem zu durchforsten.

                  hier z.b. NW:

                  "Die Landsgemeinde,

                  gestützt auf Art. 21, 22, 30, 31 und 52 der Kantonsverfassung, in Ausführung der Bundesgesetzgebung über die Raumplanung 2,

                  beschliesst:

                  (...blablabla...)

                  Art. 204 Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte 181

                  Ausserhalb einer Bauzone dürfen:
                  (...)
                  2. Zelte höchstens für die Dauer eines Monats aufgestellt und bewohnt beziehungsweise benutzt werden
                  (...)"

                  und

                  "332.13 Landratsbeschluss über den Schutz der Moore von nationaler Bedeutung vom 15. Dezember 1999 1

                  Der Landrat von Nidwalden,

                  gestützt auf Art. 61 Ziff. 14 der Kantonsverfassung, in Ausführung der Bundesgesetzgebung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore sowie der Flachmoore von nationaler Bedeutung 2 und von Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz (Heimatschutzgesetz)3,

                  beschliesst:
                  (...)
                  Art. 4 Nutzungsbeschränkungen

                  In den Schutzgebieten sind verboten:
                  (...)
                  5. das Zelten und Kampieren;
                  (...)"

                  somit würde ich mal davon ausgehen, dass das zelten und kampieren auf nicht genutztem boden ausserhalb der naturschutzgebiete gestattet ist.

                  viel spass beim suchen und interpretieren.

                  und zur not gilt immer noch das 11. gebot und natürlich alles so zurücklassen wie mans vorgefunden hat aber das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
                  meldet sich hiermit aus diesem forum ab. machts noch gut.

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                  • amarok
                    Neu im Forum
                    • 03.10.2003
                    • 1

                    • Meine Reisen

                    #10
                    kein Feuer machen wenn es nicht unbedingt notwendig ist (denn die schwarzen Stellen im Gras sehn mies aus).
                    @becks: es geht auch ohne schwarze Flecken:
                    grasziegel abtragen, feuer machen, wenn das feuer nicht mehr gebraucht wird, löschen und grasziegel wieder drauf.
                    ( bisschen umständlich, aber was solls, was macht man nicht alles...)
                    amarok

                    Kommentar

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