Rückgabe von Sonderangeboten bei Rocksports.de???

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  • Dörner
    Dauerbesucher
    • 18.03.2006
    • 948
    • Privat

    • Meine Reisen

    Rückgabe von Sonderangeboten bei Rocksports.de???

    Rocksports.de bietet je recht viele auch recht gute Sonderangebote nur bin ich über die AGBs gespolpert. Darin heisst es:

    Rückgaberecht nach §312 d BGB10

    Sie haben das Recht, die erhaltene Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang ohne Angabe von Gründen zurück zu geben. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfertiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) können sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax email erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung erfolgt an:

    usw.

    und weiter unten heisst es dann:

    Von der Rückgabe ausgeschlossen sind folgende Artikel: Unterwäsche, Socken, Bücher, Landkarten, Zeitschriften, Nahrungsmittel, Sonderangebote, Zuschnitte und Artikel, welche wir extra für sie besorgt haben.

    Kann mir das jemand erklären?

    Kann man die 2 Wochen Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz mit so einem Satz umgehen?

    Habe schon mit dem Laden Kontakt aufgenommen, aber keine Antwort erhalten.


    Grüße Dörner
    ein paar Bilder von mir

  • cd
    Alter Hase
    • 18.01.2005
    • 2983
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Hab mich erst kürzlich darüber etwas im Netz umgesehen, da ich bei Sport-Conrad etwas bestellt hatte. Da stand in den AGB nix drin von Sonderangebote nicht zurückschicken und so, auf der Rechnung stand aber ein entsprechender Satz.

    Meine Recherchen haben in etwa Folgendes ergeben (leider hab ich die Quellen nicht gebookmarked):
    Das Recht vom Kauf zurückzutreten sollte grundsätzlich auch bei Sonderangeboten bestehen! Nur speziell angefertigte Sachen, z.B. montierte Skisets, angelängte Seil-/Band-sachen und so könnten normal davon ausgeschlossen werden.
    Mein Telefonat mit Conrad hat ergeben, dass ich es einfach zurückschicken soll, was ich morgen machen werde. Dann bin ich mal gespannt, ob wirklich alles reibungslos funktioniert.

    Der Unterschied bei dir ist ja, dass es bei Rocksports schon in den AGB steht...
    Ich hatte nach "Rückgaberecht" und "Fernabsatzgesetz" gegoogelt. Und so irgendwie die entsprechende Quelle gefunden. Ging in Richtung Rechtsberatungsseite. Der Tenor war, dass ein Sonderangebotskäufer unrechtmäßig benachteiligt werden würde, wenn er nicht zurückgeben dürfe.

    Vielleicht hilfts dir ja weiter.

    chris

    PS: Zu dem Laden: Die machen den Versandhandel nur nebenher, sind da also nicht soooo groß durchorganisiert. Würd mich also nicht wundern, wenn da ne Mail nicht sofort beantwortet wird.

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    • Robiwahn
      Fuchs
      • 01.11.2004
      • 2099
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Moin

      Ich hatte mal mit nem Netto-Marktleiter ne kleine, freundliche Diskussion ueber ein falsch gekauften Joghurt oder sowas. Die duerfen das nicht zuruecknehmen, weil es beschaedigt (oder aus boeser Absicht mit irgendwelchen Giftstoffen/Krankheiten usw.) sein koennte. Vor ein paar Jahren gabs doch mal Erpressungsversuche mit vergifteten Lebensmitteln. Daraufhin wurde glaube ich diese Regel eingefuehrt. Soviel also zu Lebensmitteln, zu speziell angefertigten Sachen hat ja CD schon was gesagt. Und Unterwaesche, Socken usw. zuruekcgeben ist auch wegen Hygiene usw. ausgeschlossen, aber auch in anderen Geschaeften normal. Hmmh fuer Buecher und Co gibts bestimmt auch ne Regelung in der Art.
      Scheint mir persoenlich normal zu sein, diese Regelung bei Rocksports.

      Gruesse, Robert
      quien se apura, pierde el tiempo

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      • Rajiv
        Alter Hase
        • 08.07.2005
        • 3187

        • Meine Reisen

        #4
        Die Regelung bei Büchern ist sinngemäß die, daß man Bücher/Zeitschriften/Zeitungen nicht zurückgeben kann, weil:
        -man nicht das "gelesene" Buch/... zurückgeben kann
        -dies besonders bei Zeitungen paradox wäre(heute die Tageszeitung gekauft und morgen wegen "Nichtgefallen" zurückgegeben)
        -man die Bücher/Karten/... kopiert haben könnte und nun die "Kopiervorlage" nicht mehr braucht

        Rajiv
        Ich wünscht' ich wär ein Elefant,
        dann wollt ich jubeln laut,
        mir ist es nicht ums Elfenbein,
        nur um die dicke Haut.

        Kommentar


        • Wulf
          Fuchs
          • 29.03.2006
          • 1198

          • Meine Reisen

          #5
          Mir hat mal ein Jurist gesagt, dass das nicht Rechtens wäre, dass man Sonderangebote nicht zurückgeben darf. Aber ist wohl eine ziemlich komplizierte Sache. Viele Internetanbieter schreiben das in ihre AGBs. Bei Sonderbestellungen (nicht Sonderanfertigungen) ist das ähnlich. Mir fällt spontan eigentlich nur Globetrotter ein, die das nicht so handhaben.

          Wundern tut mich dann hingegen, dass nirgends die Sicherungsgeräte (Gurte, Seile, Karabiner etc.) auftauchen. Ich möchte eigentlich nichts benutzen woran mein Leben hängt, dass jemand schon zwei Wochen bei sich rumliegen hatte oder sogar schon benutzt hat. Der Outdoorhändler meines Vertrauens vor Ort nimmt zum Beispiel sowas nicht zurück und das finde ich auch ganz gut so.

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          • Dörner
            Dauerbesucher
            • 18.03.2006
            • 948
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Das mit der Rückgabe bei gebrauchten Sachen oder Sonderanfertigungen sehe ich ein, aber wenn ich etwas bestelle, was reduziert wurde, kann ich das nun zurückgeben, wenn es mir nicht passt oderist es so wie bei Globi, wo keine Einschränkungen, sei es bei Normalpreis oder Reduziertem Preis, gemacht werden?

            Bei den AGBs sieht es so aus als ob auch die Rückgabe bei erstmals online bestellter Ware nicht möglich ist, sonst hätten sie darauf nicht hingewiesen und es würde nicht so viele reduzierte Klamotten geben (Reduzierte Ware bei Globi ist ja auch recht schnell ausverkauft)


            Oder?


            D.
            ein paar Bilder von mir

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            • Dörner
              Dauerbesucher
              • 18.03.2006
              • 948
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Hat dort schon mal jemand versucht ein sonderangebot online zu bestellen und dann wieder mit Erfolg zurückgeschickt?

              D.
              ein paar Bilder von mir

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              • Christine M

                Alter Hase
                • 20.12.2004
                • 4084

                • Meine Reisen

                #8
                Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 312d BGB unter besonderer Berücksichtigung von Absatz 4.

                Für Sonderangebote und Bücher gibt es keinen Ausschluss vom Rückgaberecht, die entgegenstehende AGB-Klausel ist meiner bescheidenen Meinung nach unwirksam. Allerdings vermeide ich Bestellungen bei solchen Läden. Wer das schon falsch in seinen AGB stehen hat, bei dem ist doch nur zu erwarten, daß das zu Stress führt. Macht im übrigen auch keine seriösen Eindruck; wenn man schon den richtigen Paragraphen zitiert, kann man ihn sich auch mal durchlesen.

                Christine

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                • Rajiv
                  Alter Hase
                  • 08.07.2005
                  • 3187

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Jetzt hatte ich schon befürchtet, daß Zeitungen/Zeitschriften... auch zurückgeschickt werden können.
                  Bin kein Jurist, aber Landkarten hat so ziemlich jeder Laden vom Rückgaberecht ausgeschlossen(und ich finde dies vollkommen verständlich; schließlich ist es nicht gerade die nette Art, wenn man sich für die Wochenendtour eine Wanderkarte bestellt und die am Montag wieder zurückschickt). Vielleicht ist es nicht juristisch korrekt, aber nachvollziehbar; der Ausschluß von Karten bei der Rückgabe ist für mich kein Grund, bei dem Laden nichts zu kaufen; aber ich denke, daß da jeder so seine "Prüfpunkte" hat und wenn der Bauch "nein" sagt, dann bestellt man dort nicht.

                  Rajiv
                  Ich wünscht' ich wär ein Elefant,
                  dann wollt ich jubeln laut,
                  mir ist es nicht ums Elfenbein,
                  nur um die dicke Haut.

                  Kommentar


                  • Christine M

                    Alter Hase
                    • 20.12.2004
                    • 4084

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Und derjenige, der feststellt, daß das Gebiet, das er braucht, nicht von der Karte abgedeckt wird oder die Karte sonst nicht seinen Vorstellungen entspricht? Für so jemanden hat der Gesetzgeber nun mal ein Rückgaberecht (für ungenutzte Sachen!) vorgesehen. Das Recht besteht zum Ausgleich dafür, daß der Kunde sich die Sachen nicht vorher wie im Laden ansehen und anprobieren kann. Wenn jemand einen Versandhandel eröffnet und sich die Vorteile dieses Vertriebsweges zunutze macht, muss er auch diesen Nachteil in Kauf nehmen, so sieht es jedenfalls der Gesetzgeber.

                    Natürlich kann mit diesem Recht Mißbrauch getrieben werden, und zwar nicht nur bei Karten, sondern bei allen möglichen Produkten. Jemand könnte sich genausogut für eine einwöchige Tour einen Schlafsack bestellen und anschließend zurückschicken. Eine Wanderkarte sieht bei mir nach einem Wochenende wesentlich mehr benutzt aus als ein Schlafsack nach einer Woche.

                    Wobei ich Karten sehr selten bestelle und mir dann in der Regel auch sicher bin, daß ich sie behalten will (und selbst wenn nicht wäre mir im Verhältnis zum Preis der Aufwand für eine Rücksendung zu hoch). Insofern habe ich mir die AGBs von Onlineshops bisher nie darauf hin durchgesehen (oder mir bisher auch nur groß Gedanken darüber gemacht. In der Ausgangsfrage ging es aber um den Ausschluss von Sonderangeboten.

                    Christine

                    Kommentar


                    • Toru
                      Anfänger im Forum
                      • 04.09.2006
                      • 24

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Zitat von Robiwahn
                      Ich hatte mal mit nem Netto-Marktleiter ne kleine, freundliche Diskussion ueber ein falsch gekauften Joghurt oder sowas. [...]
                      Wenn du etwas gekauft hast und der Artikel ist ohne Mängel, dann liegt es im Ermessen des Verkäufers, ob er die Sache zurücknimmt oder nicht, d.h. man kann nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. Es ist also _dein_ Problem, wenn du dich geirrt hast. Bei Online-Einkäufen sieht die Sache natürlich anders aus.

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                      • Cooly25
                        Erfahren
                        • 07.02.2003
                        • 231

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Zitat von Dörner
                        Hat dort schon mal jemand versucht ein sonderangebot online zu bestellen und dann wieder mit Erfolg zurückgeschickt?

                        D.
                        hier ich

                        habe mal ein paar 5.10 im Sonderangebot bestellt - einfach zurück gesendet - es gab keinerlei Problem


                        Daniel

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                        • Gast-Avatar

                          #13
                          Also eigentlich ist das ganze doch recht einfach:

                          Alles was über den Versandhandel, sei es Katalog- oder Internetversand, bestellt wird, darf ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist zurückgegeben werden, wenn es nicht benutzt wurde.

                          1) Alles heißt alles. Hier ist es egal, ob es ein Sonderangebot ist, eine Karte, ein Schlafsack, Unterwäsche oder sonstwas. Anderslautende Formulierungen in AGB's sind nichtig.

                          2) Das Recht besteht aber nur bei Nichtbenutzung! Sobald man ein Produkt eines Versenders benutzt, gilt dies als Willenserklärung quasi als finales Einverständnis zum Kaufvertrag.

                          3) Nach Benutzung hat man dann nur noch die normalen Rechte (Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadenersatz), die man bei jedem Kaufvertrag hat. Also etwa falls die Ware mangelhaft ist.

                          Kommentar


                          • Alpenkönig
                            Fuchs
                            • 27.09.2002
                            • 1250

                            • Meine Reisen

                            #14
                            Zitat von akonze
                            Also eigentlich ist das ganze doch recht einfach:

                            Alles was über den Versandhandel, sei es Katalog- oder Internetversand, bestellt wird, darf ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist zurückgegeben werden, wenn es nicht benutzt wurde.

                            1) Alles heißt alles. Hier ist es egal, ob es ein Sonderangebot ist, eine Karte, ein Schlafsack, Unterwäsche oder sonstwas. Anderslautende Formulierungen in AGB's sind nichtig.

                            2) Das Recht besteht aber nur bei Nichtbenutzung! Sobald man ein Produkt eines Versenders benutzt, gilt dies als Willenserklärung quasi als finales Einverständnis zum Kaufvertrag.



                            3) Nach Benutzung hat man dann nur noch die normalen Rechte (Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadenersatz), die man bei jedem Kaufvertrag hat. Also etwa falls die Ware mangelhaft ist.

                            Die "bestimmte Frist" sind zwei Wochen. Die Ware muss in der Originalverpackung zurückgegeben werden.

                            Kommentar


                            • chri1
                              Dauerbesucher
                              • 08.11.2005
                              • 532

                              • Meine Reisen

                              #15
                              Wir hatten mal mit Rocksports wegen eines Sonderangebotes verhandelt, da hieß es zurücksenden ging nur bei Übernahme der Versandkosten.
                              Letztendlich haben wir dann nicht bestellt, da der Schlafsack dann gar nicht mehr in der Grösse da war, obwohl im Internet so angegeben.

                              Grüße
                              Christian

                              Kommentar


                              • Christine M

                                Alter Hase
                                • 20.12.2004
                                • 4084

                                • Meine Reisen

                                #16
                                Zitat von akonze
                                Alles heißt alles. (...).
                                Zur Klarstellung: bis auf die im Gesetz selbst genannten Ausnahmen (s. § 312d Abs. 4 BGB, oben verlinkt).

                                Christine

                                Kommentar


                                • Gast-Avatar

                                  #17
                                  Zitat von Christine M
                                  Zitat von akonze
                                  Alles heißt alles. (...).
                                  Zur Klarstellung: bis auf die im Gesetz selbst genannten Ausnahmen (s. § 312d Abs. 4 BGB, oben verlinkt).
                                  Natürlich hast du vollkommen recht! Mir ging es aber eher um den weit verbreiteten Irrglauben man könnte bestimmte Dinge, wie etwa Sonderangebote, Karten oder Unterwäsche, nicht zurücksenden. Dies wird gerne von Händlern verbreitet und viele glauben das es wahr ist, weil sie es schon hundert mal gelesen haben.

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                                  • stefanJ
                                    Erfahren
                                    • 10.02.2006
                                    • 146
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #18
                                    Habe bei Rocksports auch schon einiges bestellt. War alles ok. Ich glaube die Händler wissen schon was sie machen müssen, wollen es nur nicht so dem Kunden vermitteln.

                                    Stefan

                                    Kommentar

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