Wiesen betreten verboten?

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  • Pararobi
    Anfänger im Forum
    • 23.08.2005
    • 20

    • Meine Reisen

    Wiesen betreten verboten?

    Hallo!

    Ich war am Sonntag mit Freunden etwas nördlich des Staffelsees zwischen Uffing und Huglfing spazieren. Dabei liefen wir ca. 500 Meter über eine gemähte Wiese. Das gemähte Gras war bereits entfernt. Eine Begrenzung der Wiese durch Weidezäune, Stacheldraht oder Elektrozaun war nicht vorhanden.
    Auf dem weiteren Weg - wieder auf einem Feldweg - näherte sich dann von hinten ein Auto. Der Fahrer stoppte neben uns, lies das Fenster runter und sprach uns an: "Ihr wisst's scho, dasz ihr euch grad strafbar gmacht habts!". Wir: "???"
    Der grünbehemdete und lederbehoste Herr war durchaus nicht unfreundlich, aber nicht davon abzubringen, dass es jedes Jahr ab dem 1. April angeblich verboten sei, über diese Wiesen zu laufen. Da nütze es auch nichts, wenn diese gemäht seien. Nur der Eigentümer der Wiese dürfe dies. Dies stünde jährlich wieder in den Zeitungen...
    Soweit mir bekannt ist, handelt es sich bei dem Bereich nicht um ein Naturschutzgebiet, oder ähliches. Ich kann mich aber täuschen.

    Kann mir unbedarftem jemand die Rechtslage dazu erklären? Wann darf ich über Wiesen laufen und wann nicht? Reicht zur Bekanntgabe eines solchen Verbots die Bekanntgabe in einer Lokalzeitung? Wo kann ich sonst nachlesen, welche Wiesen gesperrt sind und welche nicht? Vogelschutzgebiet? Wasserschutzgebiet?

    Habt ihr schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Gruß
    Robert

  • pfadfinder
    Fuchs
    • 14.03.2006
    • 2123

    • Meine Reisen

    #2
    hi,
    wenn du mich fragst,ist die totale ignoranz dieses ,,gesetztes" geboten!!
    -wenn es eine private wiese ist,darf man laut gesetz diese zwar nicht betreten,aber wen kümmert das??-mir tut der wohl vollkommen psychisch gestörte autofahrer leid!!

    mich würde so etwas nicht im geringsten kratzen!-soll jetzt nicht überheblich klingen,aber ich denke so und nicht anders darüber!!

    mfg-der pfadi
    ,,Es widerspricht ganz klar der Natur des Menschen, sich über allzu lange Zeit in geschlossenen Räumen aufzuhalten!\"

    ->Physikalisch gesehen gibt es gar keine Kälte!

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    • RoJo
      Gesperrt
      Erfahren
      • 14.10.2005
      • 254

      • Meine Reisen

      #3
      Frag doch mal ganz unverbindlich beim zuständigen Landratsamt (Weilheim ?) an. Dort verweißt man Dich wahrscheinlich an das Umweltreferat und die sind für solche allgemeine Regelungen im Landkreis verantwortlich.

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      • DocViper
        Dauerbesucher
        • 28.06.2005
        • 565

        • Meine Reisen

        #4
        sagmal hast du keinen 7. sinn für gesperrte wiesen ?
        so was muss man doch schmecken oder riechen

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        • boehm22

          Lebt im Forum
          • 24.03.2002
          • 8237
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Ich sag nur "Wiesenbrüter"

          Da gibt es ein Programm vom Landwirtschaftsamt, danach soll der Bauer zum Schutz der Wiesenbrüter sich kümmern, daß zwischen 1. und 2. Mahd die Brutgebiete nicht betreten werden, ebenso darf die zweite Mahd nicht vor einem bestimmten Termin erfolgen.

          Alles zum Schutz der stark gefährdeten Wiesenbrüter.
          Viele Grüße
          Rosi

          ---
          Follow your dreams.

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          • Mephisto

            Lebt im Forum
            • 23.12.2003
            • 8537
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Zitat von boehm22
            Alles zum Schutz der stark gefährdeten Wiesenbrüter.
            Ach deswegen war die Wiese gemäht *duckandrun*

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            • xaver
              Erfahren
              • 09.01.2006
              • 205

              • Meine Reisen

              #7
              Re: Wiesen betreten verboten?

              Zitat von Pararobi
              Der Fahrer stoppte neben uns, lies das Fenster runter und sprach uns an: "Ihr wisst's scho, dasz ihr euch grad strafbar gmacht habts!". Wir: "???"
              Der grünbehemdete und lederbehoste Herr war durchaus nicht unfreundlich, aber nicht davon abzubringen, dass es jedes Jahr ab dem 1. April angeblich verboten sei, über diese Wiesen zu laufen.
              So ein Depp.

              Klar kann es Dir der Besitzer verbieten über seine Wiese zu laufen.

              Deswegen hast Du Dich aber noch lange nicht strafbar gemacht.

              Machst Du Dich auch strafbar wenn Du im Halteverbot parkst?
              Droht da im Wiederholungsfall Gefängnis?

              Solchen Typen empfehle ich dann meist: "Gut, wir rufen jetzt die Polizei und die soll die Sache klären." Meist sind die dann so überrumpelt und peinlich berührt dass sie wortlos wieder abdampfen.

              Kommentar


              • Pararobi
                Anfänger im Forum
                • 23.08.2005
                • 20

                • Meine Reisen

                #8
                Hallo!

                Zitat von RoJo
                Frag doch mal ganz unverbindlich beim zuständigen Landratsamt (Weilheim ?) an
                Das werde ich tun. Nicht, weil ich irgendwie masochistisch veranlagt bin, sondern weils mich nun einfach interessiert. Das LRA dürfte so gerade noch GAP sein.

                Zitat von boehm22
                Ich sag nur "Wiesenbrüter"
                Hmmm, ich hab da mal n bissel gegoogelt. Das würde bedeuten, dass der Bauer dafür Geld bekommt, wenn er in einem gewissen Zeitraum gerade nicht(!) mähen würde. Und im Landkreis Freising ist dieser Schutzzeitraum zwischen 15. März und 15. Juni... Passt also nicht ganz. Ausser, die Regelung in GAP wäre so viel anderst.

                Zitat von xaver
                Klar kann es Dir der Besitzer verbieten über seine Wiese zu laufen.
                Deswegen hast Du Dich aber noch lange nicht strafbar gemacht.
                So ähnlich denke ich mir das auch. Nur wollten wir uns den Sonntagnachmittag nicht versauen und uns mit dem - wie gesagt - nicht mal unfreundlichen Herrn anlegen.

                Vielen Dank für alle Antworten!
                Robert

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                • boehm22

                  Lebt im Forum
                  • 24.03.2002
                  • 8237
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Zitat von Mephisto
                  Zitat von boehm22
                  Alles zum Schutz der stark gefährdeten Wiesenbrüter.
                  Ach deswegen war die Wiese gemäht *duckandrun*
                  Okay - ich kenn mich jetzt mit den Zeiträumen nicht aus. Ich hab da nur von meinem Bruder was gehört, und vermutlich nicht richtig hingehört. Gemäht werden muß, oder darf, auf jeden Fall.

                  Aber ich weiß, daß die Bauern da etwas eigen sind in Bezug auf Spaziergänger auf den Wiesen, egal ob frisch gemäht oder mit hohem Gras.
                  Viele Grüße
                  Rosi

                  ---
                  Follow your dreams.

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                  • Inukshuk
                    Dauerbesucher
                    • 19.12.2003
                    • 951
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Zitat von Pararobi
                    Hmmm, ich hab da mal n bissel gegoogelt. Das würde bedeuten, dass der Bauer dafür Geld bekommt, wenn er in einem gewissen Zeitraum gerade nicht(!) mähen würde. Und im Landkreis Freising ist dieser Schutzzeitraum zwischen 15. März und 15. Juni... Passt also nicht ganz. Ausser, die Regelung in GAP wäre so viel anderst.
                    Da das der gleiche Zeitraum wie allgemein in Naturschutzgebieten ist, würde ich mal vermuten, dass der auch in GAP nicht anders ist. Würde mich auch interessieren, was Du da rausbekommst!
                    I let my mind wander and it never came back.

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                    • Dekkert
                      Fuchs
                      • 11.07.2005
                      • 2029
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Hallo,

                      ich würde sagen, daß du dich da höchstens wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen könntest.
                      Dafür müßte es sich bei der Wiese um befriedetes Besitztum handeln. Das wäre der Fall, wenn es in äußerlicher Weise gegen ein Betreten durch zusammenhängende, nicht notwendigerweise lückenlose Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück war.

                      Also nicht.

                      Oder du hast dich auf eine Aufforderung hin nicht von der Wiese bewegt.

                      Falls du aber einen Grenzstein verrückt hast sieht das wieder ganz anders aus.

                      Du könntest dich aber Ordnungswidrig verhalten haben.
                      Fragt sich ob da eine zeitungsmäßige öffentliche Bekanntmachung reicht. Ich denke mal, daß Schilder aufghängt sein müßten, oder daß man sagen müßte, daß das nur für Einheimische gilt.

                      Da hat dir wohl jemand den Bären aufgebunden würde ich mal sagen...

                      Gruße Dekkert

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                      • Artoc
                        Erfahren
                        • 28.07.2003
                        • 402

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Moin

                        mal abgesehen, dass ihr warscheinlich auch nicht gerade hocherfreut sein würdet, wenn permanent Hinz und Kunz durch euren Vorgarten spazieren. hehe.
                        Umfriedet? nun ja, da wo ich herkomme hat viele keinen Zaun um ihren Vorgarten geschlagen. Man erkennt trotzdem wo das Grundstück anfängt. Is bei ner Wiese wohl nicht anders.

                        Aber mal wqas ganz anderes. Wiso sind einige hier so unentspannt und gehen gleich an die Decke. Da werden Wüste beschimpfungen auf den Landeigentümer losgelassen. Nicht von Robert.

                        Ich glaub ihr braucht urlaub und entspannung an der frischen Luft.

                        Gruss Artoc, der gerade von seiner Stereoanlage verscheißert wird und in 2 wochen Klausuren schreibt. Und der lieber Urlaub machen würde.
                        visit http://www.sescho.de
                        der etwas andere Koch-Blog
                        http://www.sescho.de/blog

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                        • pfadfinder
                          Fuchs
                          • 14.03.2006
                          • 2123

                          • Meine Reisen

                          #13
                          hehe,entspannt würde ich wie schon angemerkt die ganze sache betrachten,es ist doch eigentlich auch vollkommen wurscht!!!! -nur aus interesse sollte man sich mit den thema befassen...-in der praxis wäre das thema für mich mit ,,jaja" gegessen...

                          mfg
                          ,,Es widerspricht ganz klar der Natur des Menschen, sich über allzu lange Zeit in geschlossenen Räumen aufzuhalten!\"

                          ->Physikalisch gesehen gibt es gar keine Kälte!

                          Kommentar


                          • Dekkert
                            Fuchs
                            • 11.07.2005
                            • 2029
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            @Artoc

                            Es war nur mal eine Information bezüglich des hier meiner Ansicht nach einzig möglichen Straftatbestands. Und das kann doch recht viele hier interessieren.

                            Wenn jemand durch deinen nicht umfriedeten Vorgarten läuft ist schon klar, daß er sich auf fremdem Grund und Boden befindet. Nur strafbar macht sich dadurch keiner.


                            Grüße

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                            • jackknife
                              Alter Hase
                              • 12.08.2002
                              • 2590

                              • Meine Reisen

                              #15
                              Ne, wir betreten in dieser Zeit die Wiesen auch nicht, die befährt man nur mit der Enduro, um da schöne Anlieger reinzuballern

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                              • MichaelR
                                Anfänger im Forum
                                • 30.09.2003
                                • 25

                                • Meine Reisen

                                #16
                                Meines Wissens ist das Betreten von landwirtschaftlich genutzen Flächen in der Zeit vom 1.April bis zum 1.Oktober grundsätzlich verboten.

                                Grundlage ist glaub ich das jeweilige Landesnaturschutzgesetz. Google hilft da weiter.

                                Gruß,
                                Michael

                                Kommentar


                                • Flachlandtiroler
                                  Freak
                                  Moderator
                                  Liebt das Forum
                                  • 14.03.2003
                                  • 29014
                                  • Privat

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                                  #17
                                  Zitat von MichaelR
                                  Meines Wissens ist das Betreten von landwirtschaftlich genutzen Flächen in der Zeit vom 1.April bis zum 1.Oktober grundsätzlich verboten.
                                  Grundlage ist glaub ich das jeweilige Landesnaturschutzgesetz.
                                  Da sträubt sich aber der gesunde Menschenverstand: Wieso sollte ein Naturschutzgesetz das Betreten einer Kulturfläche regeln?!

                                  Gruß, Martin
                                  Meine Reisen (Karte)

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                                    • 16.02.2005
                                    • 510
                                    • Privat

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                                    #18
                                    Zitat von MichaelR
                                    Grundlage ist glaub ich das jeweilige Landesnaturschutzgesetz. Google hilft da weiter.
                                    ... und liefert schliesslich dies:

                                    http://www.servicestelle.bayern.de/b...2005_Art25.htm
                                    Saltir
                                    http://alpi-ticinesi.ch/

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                                    • dike
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                                      • 05.11.2003
                                      • 934

                                      • Meine Reisen

                                      #19
                                      ... soll dieses Gesetz bei gemähten Wiesen greifen?

                                      ich denke, dass der Sinn dieses Gesetzes dem Schutz der zu erntenden Agrargüter dienen soll. Keiner soll die Ernte durch runtertreten schädigen. Mir fehlt der Sachbezug zu einer Wiese.

                                      Strafrecht halte ich für schwer anwendbar. Insbesondere weil nicht hinreichende Kennzeichnung. Und die Veröffentlichung in lokalen Zeitungen von Urlaubsorten der Kennzeichnungspflicht sicher nicht ausreichend nachkommt.

                                      Zivilrecht könnte nur dann Anwendung finden, wenn Rechte des Eigentümers verletzt wurden. Wenn er auf das Recht von Abschirmung wert legt, muss er auch dafür sorgen, dass der vermeintliche Gast dieses erkennen kann.

                                      Bin auf Ergebnisse gespannt.

                                      dike
                                      take it, change it or leave it

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                                      • Pararobi
                                        Anfänger im Forum
                                        • 23.08.2005
                                        • 20

                                        • Meine Reisen

                                        #20
                                        Zitat von MichaelR
                                        Meines Wissens ist das Betreten von landwirtschaftlich genutzen Flächen in der Zeit vom 1.April bis zum 1.Oktober grundsätzlich verboten.
                                        Genau das ergab auch mein Anruf beim Landratsamt. Dieses Gesetz, welches von frankfseeger dankenswerterweise auch nochmal verlinkt wurde, ist wohl der Grund, warum wir angesprochen wurden.

                                        Und bei einer Wiese ist ja prinzipiell immer Nutzzeit:
                                        Zitat von Art. 25 (1) BayNatSchG
                                        Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.
                                        Über die Sinnhaftigkeit eines solches Gesetzes kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

                                        Viele Grüße
                                        Robert

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