Krankenversicherungsschutz

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  • The Tiger
    Neu im Forum
    • 24.04.2006
    • 4

    • Meine Reisen

    Krankenversicherungsschutz

    Was mache ich mit meiner Krankenversicherung in Deutschland, wenn ich für ein Jahr nach Neuseeland oder Australien gehen möchte?
    Kann ich mich wirklich nur freiwillig weiterversichern? Das ist ja total teuer und bringt doch nichts, oder? Gibt es da noch andere Lösungen?

  • Rookie
    Erfahren
    • 06.04.2005
    • 251
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Hallo Tiger (<- Anrede),

    willkommen erstmal. Dein Stichwort ist die sog. "Anwartschaft". Das sichert Dir nach der Rückkehr die weitere Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV. Am besten erkundigt man sich direkt bei seiner Krankenversicherung.

    Gruß
    Mark

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    • Werner Hohn
      Freak
      Liebt das Forum
      • 05.08.2005
      • 10870
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Hallo Tiger,

      ich glaube du willst wissen wie du dich im Ausland gegen Krankheit versichern kannst. Und das mit einer deutschen Krankenversicherung.

      Eine freiwillige private Langzeitkrankenversicherung für das Ausland kostet dich ungefähr 60,-- Euro im Monat!!!

      Angebote gibt es hier und noch von einigen anderen Versicherungen.

      Wie kommt es zu diesem niedrigen Preis?

      - Diese Versicherungen zahlen nicht bei einem Aufenthalt in den USA und Kanada -> Zuschlag.
      - Der Versicherungsschutz ist in Deutschlnad auf wenige Wochen begrenzt.
      - Langzeitreisende werden wohl nicht so oft krank. Oder rennen nicht wegen jedem Husten zum Arzt.

      Das hat mir mal ein Versicherungsvertreter so erklärt, besondere Betonung auf dem letzten Argument, nachdem ich über hohe Krankenkassenbeiträge gemeckert habe.

      Gruß, Werner
      .

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      • Hannes1983
        Dauerbesucher
        • 15.07.2003
        • 835
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Hi Tiger!!

        Also wenn ich deine Frage richtig verstehe, willst du wissen was mit deiner Krankenversicherung in Deutschland passiert! Du hast in deinem Fall überhaupt keine Wahl. Du musst dich in Deutschland krankenversichern, wenn du für 12 Monate ins Ausland gehst. Solltest unter 23 Jahren alt sein, kann man sich noch über die Familienversicherung versichern. Du musst also keine extra Krankenversicherungsgebühr zahlen. Bist du über 23 Jahren musst du dich bei deiner Krankenkasse versichern lassen. Zusätzlich dazu wäre eine Auslandsreiseversicherung sehr zu empfehlen, falls dir was im Ausland passiert.
        Und warum das ganze: Angenommen die hast einen schlimmen Unfall im Ausland (hoffen wir natürlich net) und deine Auslandskrankenversicherung fliegt dich Aufgrund der Verletzungen nach Deutschland zurück. Wirst du dann in Deutschland im Krankenhaus behandelt, dann zahlt dir das keine Auslandsversicherung mehr. Sobald die dich im Deutschen Krankenhaus abgeliefert haben, kommt deine deutsche Krankenversicherung ins Spiel. Den ab hier zahlt diese weiter. Müsstest du dich jetzt nicht Pflichtversichern, trotz das du im Ausland warst, dann hättest du in Deutschland niemand, der deine Kosten übernimmt.
        Also da musst du wohl in den sauren Apfel beisen und neben der Auslandsversicherung noch eine Krankenversicherung in D abschliesen.

        Ich weiss das, weil ich grad vor der selben Frage stehe und mich dementsprechend bei meiner KK informiert habe.

        Gruß Hannes

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        • Werner Hohn
          Freak
          Liebt das Forum
          • 05.08.2005
          • 10870
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Hannes hat recht. Aber.....

          Die Krankenkassen/Versicherungen sehen es natürlich gern wenn Mann/Frau weiterhin bei ihnen versichert bleiben. Doch wer will oder kann sich zwei Krankenversicherungen leisten.

          Für den speziellen Fall der Weiterbehandlung nach Rückkehr gibt es preiswerte Zusatzversicherungen.

          Im Weltreiseforum wird dieses Thema schon länger beackert. Elf informative Seiten.

          Im Notfall gibt es in jedem deutschen Krankenhaus einen Sozialbeauftragten der sich um die Fälle kümmert, die nicht versichert sind. Das läuft dann meist auf Kostenübernahme durch die Sozialhilfe hinaus.

          So schnell wie viele meinen, wird man auch nicht aus dem Ausland in die Heimat geflogen. Das entscheidet weder die Versicherung noch der Patient. Das entscheidet nur einer: der behandelnde Arzt im Ausland. Bei einer Behandlung bekommen die Krankenhäuser im Ausland den deutschen Behandlungstarif erstattet. Für 70 Prozent der Krankenhäuser ein klasse Geschäft. Die Rückführung erfolgt wirklich nur bei sehr ernsthafter Erkrankung. Bitte nicht mit dem Beinbruch im Skiurlaub vergleichen - der erfolgt in fast allen Fällen in Europa. Da lohnt jeder Heimflug.

          EDIT: Noch was zur Anwartschaft und der Weiterbehandlung im Weltreiseforum gefunden. Die DKV bietet anscheinend eine Langzeitversicherung an, die, wenn sonst niemand zahlt, bis zu drei Monate für die Behandlung in Deutschland aufkommt.

          Werner
          .

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          • Holger
            Erfahren
            • 04.04.2002
            • 113

            • Meine Reisen

            #6
            ich würde auf alle Fälle auch eine Versicherung für Deutschland behalten. Je nach Land aber auch je nach Erkrankung bist du froh wenn du wieder schnell zurück kommst.
            Es stimmt auch nicht, dass du einfach zurück kommen kannst und dann wieder versichert bist. Das kann ein sehr teurer Spass werden und du hast dann auch keine versicherung für den Heimflug. Es stimmt nicht, dass der Arzt oder die Versicherung entscheidet ob es zurück nach Deutschland geht sonder das entscheidet der Patient. der Arzt kann nur eine Empfehlung aussprechen.
            ich kann dir nur empfeheln, erkundige dich gut es gibt sehr viele Möglichkeiten. Wenn du z.B studierst kann dein Studiengang es auch beeinflussen.

            Opfere lieber das Geld aber im Notfall bist du dann gut versorgt

            Holger

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            • Werner Hohn
              Freak
              Liebt das Forum
              • 05.08.2005
              • 10870
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Zitat von Holger
              ()..... Es stimmt nicht, dass der Arzt oder die Versicherung entscheidet ob es zurück nach Deutschland geht sonder das entscheidet der Patient. der Arzt kann nur eine Empfehlung aussprechen........()

              Holger
              Kleiner Auszug aus dem ADAC-Fragenkatalog zu deren Auslandskrankenversicherung.

              Kann ich auf einen Krankenrücktransport bestehen?

              Nein, die Entscheidung, ob und wie ein Transport durchgeführt wird, liegt ausschließlich bei den ADAC-Ärzten, die diesen Transport auch verantworten


              Und diese Ärzte sind die Ärzte vor Ort. Da kommt keiner aus München und bestimmt ob Frau X oder Herr Y in den Flieger darf.
              Bei den anderen Versicherungen sieht das auch nicht anders aus.

              Werner
              .

              Kommentar


              • Holger
                Erfahren
                • 04.04.2002
                • 113

                • Meine Reisen

                #8
                OLG Saarbrücken
                2002-02-27
                5 U 724/01-55
                Rechtsbereich/Normen: § 59 Abs.2 VVG
                Einstellung in die Datenbank: 2002-09-12
                Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
                Quelle: NJW 2002, Heft 19

                Auslandsreisekrankenversicherung - Krankenrücktransport
                Eine Klausel im Vertrag für eine Auslandsreisekrankenversicherung, nach der die Kosten für einen Rücktransport nur ersetzt werden, wenn er medizinisch notwendig und von einem Arzt angeordnet wurde, ist unwirksam.

                Dies entschieden die Richter des OLG Saarbrücken


                Gruss
                Holger

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                • Hannes1983
                  Dauerbesucher
                  • 15.07.2003
                  • 835
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Ich kann mich in dem Fall Holger vollstens anschließen. Ich würde mich auf jeden Fall in Deutschland versichern lassen und zusätzlich ne Auslandskrankenversicherung abschließen. Ich werde es auf jeden Fall so machen und auf eine Sozialbeauftragte will ich mich ehrlich gesagt auch nicht verlassen müssen, wenn ich hier in Deutschland ohne Krankenversicherung behandelt werden muss, weil im Fall der Fälle wirds richtig teuer und da sind die Mehrkosten einer zusätzlichen Krankenversicherung in D neben der Auslandkrankenversicherung nur Kleingeld.

                  Gruß Hannes

                  PS: Hier wäre wohl das Motto "No Risk- No Fun" etwas unpassend :-).

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                  • Werner Hohn
                    Freak
                    Liebt das Forum
                    • 05.08.2005
                    • 10870
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Hallo Holger,

                    das Urteil aus dem Jahr 2002 scheint bei den Reiseversicherern nicht bekannt zu sein.

                    Die R+V Reiseversicherung hat nachstehenden Hinweis bei ihren FAQ

                    Wann erstattet die Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten für einen Rücktransport?

                    Wenn der Rücktransport nach Art und Umfang aufgrund des medizinischen Befundes notwendig ist, wenn ein im Reiseland zugelassener Arzt dies schriftlich bestätigt hat und die Erkrankung anschließend in Deutschland stationär weiterbehandelt werden muss. Der Rücktransport muss in ein Krankenhaus am Wohnsitz in Deutschland oder in das nächst erreichbare Krankenhaus erfolgen.


                    Ich kann mir nicht vorstellen das eine med. Laie - auch wenn es der Patient ist, bestimmen kann, was im Ausland behandelbar ist und was nicht. Ich habe lange nach einer Auslands-KV gesucht, die so ziemlich alle Risiken abdeckt. Dabei kam regelmäßig das Thema Rücktransport zur Sprache. Immer mit den gleichen Ergebnis. Siehe oben.

                    Vielleicht hat jemand endgültige Infos zu diesem Thema.

                    Gruß, Werner
                    .

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                    • Holger
                      Erfahren
                      • 04.04.2002
                      • 113

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Also ich denke, dass diese Aussagen von RV kann man so oder so verstehen.

                      Zum Ersten gibt es genug Erkrankungen und Verletzungen mit denen ich ein Urlaub abbrechen muss, nicht normal zurückfliegen kann und trotzdem nicht ins Krankenhaus muss.
                      Was ist mit diesen?

                      Das sie mir das nächste Krankenhaus vorschreiben widerspricht der freien Arztwahl in Deutschland wobei da wieder die Frage ist was am Wohnsitz jetzt genau ist.

                      Die sagen ja hier, dass ein Arzt sagen muss ob ein Transport von Nöten ist aber nicht ob er auch das wann entscheidet.

                      Wenn es „Nötig ist„ was heißt das? Wir haben in Afrika auch so ziemlich alles operiert die Frage ist nur ob man das als Europäer will wo bei die Sache, dass man sich ein Bett teilen muss vielleicht noch das kleinste Problem ist.

                      Leider wird es keine Endgültigen Infos geben da wir ja über Versicherungen reden.

                      Ich kann nur sagen, dass wenn ein Patient oder die Angehörigen darauf bestehen das der Patient gegen ärztlichen Rat verlegt wird kann man das kaum verhindern.

                      Gruss
                      Holger

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                      • Werner Hohn
                        Freak
                        Liebt das Forum
                        • 05.08.2005
                        • 10870
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Ja die Versicherungen.

                        Mal zurück zum Thema. Die Allianz Worldwide Care Irland, bietet einen Versicherungstarif für das Ausland an, der den Behandlungszeitraum in Deutschland auf 181 Tage erweitert. Kostet allerdings einiges mehr. Für jüngere Versicherungsnehmer um die 120,-- Euro im Monat (ohne Kanada und die USA). Mehr Infos hier.
                        Die Versicherungsbedingungen gibt es hier. Elf Seiten, aber verständlich. Die sagen als einer der wenigen Versicherer das bekannte Vorerkrankungen ausdrücklich vom Versicherungsunternehmen angenommen werden müssen. Die Allianz Deutschland hält sich bei ihrer normalen (45 Tage) Auslandsreisekrankenversicherung eher an die allgemeinen schwammigen Formulierungen, die sich im Streitfall fast immer für den Versicherer positiv auswirken.

                        Gruß, Werner
                        .

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                        • The Tiger
                          Neu im Forum
                          • 24.04.2006
                          • 4

                          • Meine Reisen

                          #13
                          Hallo Leute!
                          Woh, uih, so viele Antworten, da muss ich mich ertmal durcharbeiten!
                          Erstmal vielen Dank an alle!!
                          Also: Ich bin zur Zeit noch Student und somit freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Wenn ich nach Neuseeland fahre, bin ich kein Student mehr. Entweder versichere ich mich freiwillig weiter (118 € im Monat) oder kündige!
                          Eine Anwartschaftszeit ist leider nur für Arbeitgeber möglich und gilt nicht in meinem Fall bei einer Privatreise. Ich müsste für den AG unten arbeiten und das ist nicht der Fall.
                          Das mit der Langzeitkrankenversicherung ist ne gute Idee. Die werde ich mal weiterverfolgen!
                          Auch der Tipp mit dem Weltreiseforum werde ich mir mal näher betrachten.
                          Da ich eine Versicherung für 12 Monate benötige, spielt hier natürlich auch wieder der Preis eine Rolle. Da kommt der ADAC oder die Allianz nicht in Frage (zu teuer und oder keine Angebote diesbezüglich).

                          Im Moment bleibt wohl nichts anderes als zahlen oder kündigen und auf Risiko gehen. Das Arbeitamt oder Sozialamt zahlt ja auch, aber erst wenn ich mich melde und wenn ich auch Leistunge zugesprochen bekomme und das ist so eine weitere blöde Angelegenheit. Außerdem kann ich mich dort ja dann, im schlimmsten Fall, nicht melden, da ich im Krankenhaus liege. Kündigen und über die Ämter wieder anmelden geht, aber nur wen kein Notfall eingetreten ist. Wäre also Risiko!

                          Ich bräuchte also eine Versicherung, die im Falle eines Falles mir die ersten paar Tage in Deutschland alles zahlt, bis ich mich bei einem der Ämter gemeldet habe (Arbeits- oder Sozialamt). Die Auslands-KV zahlt das ja nicht!
                          Ist das mit dieser Langzeitkrankenversicherung gemeint?
                          Oder gibt es da andere Möglichkeiten?

                          Weitere Tipps sind immer gut!

                          Sonst bleibt mir nichts anderes übrig, als zu zahlen!

                          Gruß Tiger

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                          • Werner Hohn
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                            • 10870
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                            #14
                            Hallo Tiger,

                            das mit dem Sozialbeauftragten = Sozialamt sollte nur ein Tipp für den absuluten Notfall sein. Das Sozialamt holt sich das Geld von dir irgendwann zurück. Es sei denn du bleibst in der Sozialhilfe hängen. Was ich jetzt einfach mal von einem hoffnungsvollen Studenten nicht annehmen will.

                            Gruß, Werner
                            .

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                            • German Tourist
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                              • 849
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                              #15
                              Krankenversicherung

                              Du hast bei Deiner deutschen Krankenkasse vielleicht "falsch" nachgefragt. In derselben Situation hatte ich (als abhängig Beschäftigte) eine ähnliche Auskunft bekommen. Meine Sachbearbeiterin gab mir allerdings den Tip, dass sich die Kosten für die Anwartschaft drastisch senken, wenn ich BERUFSBEDINGT ins Ausland gehe. Und wer will Dir beweisen, warum Du denn nun in Neuseeland warst......
                              Ich musste für meine Anwartschaft dann letztendlich 34 EUR/Monat zahlen.
                              Christine
                              http://christinethuermer.de/ 53.000 zu Fuß, 30.000 km per Fahrrad, 6.500 km im Boot

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                              • The Tiger
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                                • 24.04.2006
                                • 4

                                • Meine Reisen

                                #16
                                Hallo Christine,

                                soweit bin ich nun auch schon, aber muss man nicht den Arbeitgeber nachweisen?
                                Wie hast Du das denn gemacht? Ich habe hier ein Formular, in dem ich das nur ankreuzen soll (ist der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt? Werden Sie durch einen deutschen AG entsandt?), es wird aber nicht nach dem AG speziell gefragt.
                                Ein weiteres Problem: Ich war bis jetzt als Student freiwillig versichert. Bin momentan also nicht über einen AG versichert. Oder ist das gar kein Problem?
                                Soll ich einfach bei beiden Fragen JA ankreuzen und fertig? Das wäre ja aber nicht wahrheitsgemäß, oder?
                                Wie hast Du das im Speziellen gemacht?

                                Gruß Tiger

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                                • Werner Hohn
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                                  • 05.08.2005
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                                  #17
                                  [ot]
                                  Hallo Christine und Tiger,

                                  das "Wie" solltet ich wohl besser per E-Mail oder PN erledigen. ld:

                                  Werner
                                  .

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                                  • The Tiger
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                                    • 24.04.2006
                                    • 4

                                    • Meine Reisen

                                    #18
                                    Ups, natürlich, Du hast recht!

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