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Wildzelten in Österreich
Dieser Absatz ist eine Zusammenfassung aus einem Artikel in "BERGAUF" (Magazin des Österreichischen Alpenvereins)
Im Wald: Das Österreichische Forstgesetz macht ein Zelten, Biwakieren und Lagern IMMER vom Einverständnis des Eigentümers abhängig. Ohne dieses Einverständnis ist es grundsätzlich und überall verboten.
Regelungen in einzelnen Bundesländern:
Tirol: Zelten und Biwakieren ist nur auf Campingplätzen erlaubt. Ausgenommen ist das Biwakieren im „Hochalpinen Bereich“ (also oberhalb der bewirtschafteten Zonen wie Almen usw), wenn es eine Notfallmaßnahme darstellt. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen (um die 220 Euro).
Kärnten: Hier gelten genau dieselben Regeln wie in Tirol. Allerdings können Zuwiderhandlungen nach dem Kärntner Recht mit bis zu 3.630 Euro geahndet werden.
Salzburg: Man braucht im freien Gelände eine „Naturschutzrechtliche Bewilligung“. Hier können Bußgelder bis 14.600 Euro verhängt werden.
Öberösterreich und Steiermark: Hier sieht es etwas freundlicher aus. Das „Ödland“ (nicht bewirtschaftetes Land oberhalb der Waldgrenze) ist für Wanderer und Bergsteiger „frei begehbar“und darunter fällt dann auch das Lagern, Biwakieren und Zelten (im Rahmen einer „Gemeindeverträglichkeit“).
Vorarlberg: Hier wird das Lagern und Biwakieren im „Ödland“ erlaubt – nicht ausdrücklich das Zelten. Aber der Unterschied scheint vernachlässigbar. Alles wieder im Rahmen der „Gemeindeverträglichkeit“.
Burgenland: Hier scheint das Zelten erst mal kein Problem zu sein, jedenfalls für eine Nacht. Gruppen ab 10 Personen und über einen längeren Zeitraum bedürfen einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. Allerdings braucht man dazu immer das Einverständnis des Besitzers.
Allgemeines: In allen Bundesländern gelten diese Regeln SO NICHT in Schutzgebieten und Ruhegebieten. Hier gelten die Regeln der jeweiligen Schutzgebiete usw.
Schutzgebiete: sind Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete. Diese sind auf den jeweiligen Karten in der Regel ausgewiesen.
Ruhegebiete: stellen eine Besonderheit im Land Tirol dar, sind aber von den Bestimmungen her den Schutzgebieten gleichgestellt.
Notfallbiwak: Grundsätzlich ist das Biwakieren in den Bergen bei Notfällen (Wetter, Unfall, Verletzung, einbrechende Dunkelheit) für eine Nacht von den Verboten ausgenommen. Wenn aber ein Vorsatz ersichtlich wird, ein Notfall also nur vorgeschoben scheint, dann kann auch das Biwakieren im Ödland als verbotenes Zelten behandelt werden. Diese Entscheidung wird dann natürlich von angetroffenen Zustand abhängig sein: Grosses Zelt und putzmunter: Vorsatz. Biwaksack oder kleines Biwakzelt: Eher glaubwürdig.
Ödland: Darunter versteht man alles Land in den Bergen, das oberhalb der bewirtschafteten Zonen und über der Baumgrenze liegt.
Gemeindeverträglichkeit: Das soll offenbar bedeuten, dass die jeweilige Gemeinde ein Veto-Recht gegen die gesetzliche Bestimmung auf ihren eigenen Grund hat – wahrscheinlich um Auswüchsen wehren zu können.
Wildzeiten in der Schweiz
Einen kurzen Überblick über die rechtliche Lage beim wilden Zelten in der Eidgenossenschaft bietet die Stellungnahme des schweizerischen BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft):
"... Wichtig zu wissen ist, dass das Campieren oder Biwakieren im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch ist mindestes wenn es sich um eine einzige Übernachtung und einer kleinen Anzahl Personen handelt. In eidg. Jagdbanngebieten und in den meisten Naturschutzgebieten sowie in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotopen von nationaler Bedeutung) ist das Campieren und Biwakieren nicht erlaubt bzw. unerwünscht ..."'
Dann wird noch festgestellt, dass
"... die Rechtslage zur Frage von Biwakiieren und Campieren in der Schweiz sehr unterschiedlich ist. So ist die Anwendung von Kanton zu Kanton und Gemeinde verschieden. In Erinnerung gerufen sei der wichtige Grundsatz, dass der Wald und die Weide grundsätzlich jedermann zugänlich sind (Art. 699 Abs. 1 ZGB)."
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Westalpen
Innere Gneisalpen
| Gebirgsgruppe/Gebirgszug/Berggruppe | höchster Gipfel |
|---|---|
| Ligurische Alpen | Cima Marguareis (2651m) |
| Cottische Alpen | Monte Viso (3843m) |
| Grajische Alpen | Gran Paradiso (4061m) |
| Walliser Alpen(Penninische Alpen) | Monte Rosa/Dufourspitze (4634m) |
| Lepontinische Alpen | Monte Leone (3553m) |
| Adula-Alpen | Rheinwaldhorn (3398m) |
Äußere Gneisalpen
| Gebirgsgruppe/Gebirgszug/Berggruppe | höchster Gipfel |
|---|---|
| Meeralpen(Seealpen) | Punta dell' Argentera (3297m) |
| Dauphiné-Alpen | Barre des Ecrins (4103m) |
| Savoyer Alpen | Mt. Blanc (4807m) |
| Freiburger Alpen | Wildhorn (3268m) |
| Berner Alpen | Finsteraarhorn (4274m) |
| Glarner Alpen | Tödi (3620m) |
Französische Kalkalpen
| Gebirgsgruppe/Gebirgszug/Berggruppe | höchster Gipfel |
|---|---|
| Provenzalische Alpen | Blayeul Sommet (2189m) |
| Drôme-Alpen | Grande Tète de l'Obiou (2789m) |
| Jura-Alpen | Grand Veymont (2341m) |
| Chablais-Alpen | Dents du Midi (3257m) |
Ostalpen
Zentralalpen
| Gebirgsgruppe/Gebirgszug/Berggruppe | höchster Gipfel |
|---|---|
| Rätische Alpen | Piz Bernina (4049m) |
| Plessur-Alpen | Aroser Rothorn (2980m) |
| Hohe Tauern | Großglockner (3798m) |
| Niedere Tauern | Hochgolling (2863m) |
| Norische Alpen(Lavanttaler Alpen) | Eisenhut (2441m) |
| Cetische Alpen | Speikkogel (1988m) |
| Eisenerzer Alpen | Gößeck (2215m) |
Nördliche Kalkalpen
| Gebirgsgruppe/Gebirgszug/Berggruppe | höchster Gipfel |
|---|---|
| Allgäuer Alpen | Großer Krottenkopf (2656m) |
| Lechtaler Alpen | Parseier Spitze (3038m) |
| Nordtiroler Kalkalpen | Zugspitze (2963m) |
| Salzburger Kalkalpen | Hoher Dachstein (2996m) |
| Österreichische Alpen | Hochtor (2370m) |
| Salzburger Schieferalpen | Hundstein (2117m) |
Südliche Kalkalpen
| Gebirgsgruppe/Gebirgszug/Berggruppe | höchster Gipfel |
|---|---|
| Bergamesker Alpen (Alpi Oróbie) | Pizzo di Coca (3052m) |
| Adamello-Presanella-Alpen | Cima Presanella (3558m) |
| Etschtaler Alpen (Brentadolomiten) | Cima Tosa (3176m) |
| Südtiroler Hochland (Dolomiten) | Marmolada (3342m) |
| Venezianer Alpen | Cima di Lares (2677m) |
| Karnische Alpen | Hohe Warte (2780m) |
| Julische Alpen | Triglav (2864m) |
Karten und Literatur
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