Wildcampen in Bayern

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  • ThomasA

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    • 07.03.2010
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    Wildcampen in Bayern

    Das geht jetzt zwar wieder Richtung OT, aber weiß jemand aus dem Stegreif, wie die Rechtslage in Bayern ist?
    Hintergrund ist, dass ich seit einigen Jahren als TN und Leiter eines Gruppenzeltlagers (60TN+Betreuer) auf Privatgrund (kein Campingplatz) mitfahre. Beim Landkreis haben wir mal nachgefragt, wegen Feuer und Erlaubnis. Das Ende vom Lied war, dass wir für ein entsprechend großes Lagerfeuer 4!!!! Feuerlöscher mitnehmen sollten. Erlaubnisschein etc haben wir gar nichts bekommen, hat uns aber auch keiner danach gefragt.
    Nach meiner (sehr begrenzten Kenntnis) ist in Bayern das Lagern erlaubt, Zelten aber verboten.
    Die Schlussfolgerung für mich wäre dann also, dass ich (wenn ich legal Zelten will) einfach vorher beim Kreis anruf, sag "ich will zelten und mache kein Feuer". Unterstützt wird die These auch dadurch, dass wir mal wegen Winterzelten auch beim Forstamt angerufen haben und die Aussage etwa war: "Nee, da wo ihr hinwollt ist Naturschutzgebiet, aber woanders ginge das schon..."
    Haben die Leute in den Behörden so viel Entscheidungsfreiraum/einfach keine Ahnung/gibt's vielleicht ne neue Regelung?
    Wäre nett, wenn jemand was dazu weiß.

    PS. Ditschi, du musst dich jetzt nicht für mich in Bayrische Recht einlesen. Wenn keiner was weiß, dann mach ich einfach weiter wie bisher.

  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

    Zitat von ThomasA Beitrag anzeigen
    Das geht jetzt zwar wieder Richtung OT, aber weiß jemand aus dem Stegreif, wie die Rechtslage in Bayern ist?
    Hintergrund ist, dass ich seit einigen Jahren als TN und Leiter eines Gruppenzeltlagers (60TN+Betreuer) auf Privatgrund (kein Campingplatz) mitfahre. Beim Landkreis haben wir mal nachgefragt, wegen Feuer und Erlaubnis. Das Ende vom Lied war, dass wir für ein entsprechend großes Lagerfeuer 4!!!! Feuerlöscher mitnehmen sollten. Erlaubnisschein etc haben wir gar nichts bekommen, hat uns aber auch keiner danach gefragt.
    Nach meiner (sehr begrenzten Kenntnis) ist in Bayern das Lagern erlaubt, Zelten aber verboten.
    Die Schlussfolgerung für mich wäre dann also, dass ich (wenn ich legal Zelten will) einfach vorher beim Kreis anruf, sag "ich will zelten und mache kein Feuer". Unterstützt wird die These auch dadurch, dass wir mal wegen Winterzelten auch beim Forstamt angerufen haben und die Aussage etwa war: "Nee, da wo ihr hinwollt ist Naturschutzgebiet, aber woanders ginge das schon..."
    Haben die Leute in den Behörden so viel Entscheidungsfreiraum/einfach keine Ahnung/gibt's vielleicht ne neue Regelung?
    Wäre nett, wenn jemand was dazu weiß.

    PS. Ditschi, du musst dich jetzt nicht für mich in Bayrische Recht einlesen. Wenn keiner was weiß, dann mach ich einfach weiter wie bisher.
    Hallo

    @ ThomasA,

    zunächst mal: gute Fragen regen mich an, weil ich es selbst wissen möchte.

    Bayern ist schwierig. Bayern hat erst 2011 ein neues Landesnaturschutzgesetz bekommen, das ausgiebig das freie Betreten der Landschaft regelt, das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen aber mit keinem Wort erwähnt.
    Im Bayerischen Landesrecht habe ich noch gefunden, daß es den Gemeinden überlassen ist, kleinere Zeltlagerplätze mit über drei Zelten befristet auszuweisen ( vielleicht Dein Fall?), während größere Campingplätze nach der Landesbauordnung genehmigt werden müssen.
    Nun kann ich mir schwer vorstellen, daß man in Bayern sein Zelt oder seinen Wohnwagen einfach so in die Landschaft stellen darf, finde dazu aber nichts rechtes.
    Ich habe heute einfach das Bayerische Justizministerium angeschrieben und um Auskunft gebeten. Ich hoffe, ich bekomme eine kompetente Antwort. Ich werde berichten.

    @ lina, nein, ich befürchte, auch der link bleibt nicht immer bestehen. Alte Gesetze werden oft nicht nur inhaltlich geändert, sondern abgeschafft und gelöscht, neue erlassen und an anderer Fundstelle im web plaziert. So grade geschehen bei den Naturschutzgesetzen in Bayern und Niedersachsen.

    @ Prachttaucher, einen Bußgeldkatalog gibt es da nicht, und an die 5000,-€ Obergrenze wird kaum jemand beim ersten Verstoß rangehen. Beträge zwischen 100,- und 1000,- € würde ich da als Bußgeld für realistisch halten, je nach Schwere und etwaigem Schaden.

    Gruß Ditschi

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    • Ditschi
      Freak

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      • 20.07.2009
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      #3
      AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

      OT:

      Hallo,

      Zur Erinnerung: in Beitrag 51 fragte ThomasA konkret nach der Rechtslage zum Wildcampen in Bayern.
      Ich wollte ihm gerne weiterhelfen, fand die Rechtslage in Bayern jedoch etwas verworren. In Beitrag 59 teilte ich mit, ich hätte meine konkreten Fragen schriftlich an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestellt.
      Ich bin davon ausgegangen, daß das Justizministerium eines Bundeslandes über die Landesgesetze Auskunft geben kann.
      In Beitrag 60 habe ich noch verkündet, je höher rauf, desto kompetenter die Antwort.

      Klappt nicht immer. Heute kam die Antwort eines Ministerialrates aus dem Justizministerium. Er fühlt sich nicht zuständig und hat meine Fragen an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit weitergeleitet.

      Das ist ein schlechtes Zeichen. Das bedeutet zunächst einmal, daß man zur Beantwortung meiner konkreten Fragen hätte Nachlesen und Nachdenken müssen. Also weiterleiten.

      Ich vermute mal, es geht jetzt so weiter: das Umweltministerium nimmt jetzt notgedrungen seine Zuständigkeit an, versteht aber die konkreten juristischen Fragen nicht und erteilt mir eine Antwort auf Fragen, die ich nicht gestellt habe, und mit der ich nichts anfangen kann. Etwa in der Art, daß ich mich darauf verlassen könne, daß auch Bayern dem Naturschutz hohe Bedeutung beimißt.

      Ich hoffe, ich irre mich. Ich werde berichten.

      Wäre aber nicht die erste Anfrage, die als Tiger losspringt und als Bettvorleger landet.

      Gruß Ditschi

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      • krupp
        Fuchs
        • 11.05.2010
        • 1466
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        #4
        AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

        Das ist ein schlechtes Zeichen. Das bedeutet zunächst einmal, daß man zur Beantwortung meiner konkreten Fragen hätte Nachlesen und Nachdenken müssen. Also weiterleiten
        OT: oder/also eine gewisse rechtsunsicherheit bei den befragten.
        ohne es jetzt ins detail zu gehen war das in etwa auch meine problematik bei den rechtspflegern
        ähnlich aus meiner sicht auch hier, man weiss nicht genau wie man antworten soll und flüchtet
        sich ins schwammige amtsdeutsch

        falls du näheres herausfindest wäre interessant, auch wenn ich bayern alg meide (sry)
        ist es dennoch interessant. danke für deine bemühungen ditschi.
        Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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        • ronaldo
          Freak
          Moderator
          Liebt das Forum
          • 24.01.2011
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          #5
          AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

          Hi,

          nicht schlimm, wenn die Sache als Bettvorleger endet - schade halt um den Aufwand.
          Schlimmer, wenn aufgrund deiner Anfrage so ein Schlauberger drauf kommt "He das Wildcampen in Bayern ist ja gar nicht wasserdicht geregelt, da basteln wir gleich mal ne nette Gesetzesvorlage!" Ok, die Wahrscheinlichkeit ist nicht arg groß, aber WENN, dann ist ja klar, in welche Richtung das geht...

          Bin mal gespannt, wie das weitergeht, lass hören.

          Gruß, Ronald

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          • blauloke

            Lebt im Forum
            • 22.08.2008
            • 8317
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            #6
            AW: Wildcampen in Bayern

            Ich habe mal etwas gesucht zu dem Thema. Wenn ich das richtig interpretiere ist in Bayern auf jeden Fall die Zustimmung des Grundstückeigentümers notwendig, um legal zu zelten, auch im Wald.
            Ist bloß blöd, dass ich morgens nicht weiß wie weit ich bis Abends komme. Im Wald ist meistens keiner den ich Fragen kann.

            Hier die Links die ich gefunden habe.
            http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...eit/zelten.htm
            http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...t/zelt_tip.htm
            http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...euer_recht.htm
            http://www.forst.bayern.de/waldfunkt...lung/index.php
            http://www.alpenverein-bw.de/downloa...+Allgemein.pdf
            Du kannst reisen so weit du willst, dich selber nimmst du immer mit.

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            • Blechroller
              Erfahren
              • 05.04.2004
              • 233

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Wildcampen in Bayern

              @ Ditschi,

              leider erst jetzt gelesen. Du wirst dich vss. irren. Wenn die Leute mal antworten, antworten die bei den bayerischen Ministerien i. d. R. auch so, dass man was mit anfangen kann. Dass das Justizminsterium die Sache weiter leitet, war auch mit Ansagen...

              Ach so: Wildcampen mit Zelt ist in Bayern grundsätzlich verboten. Frag mich nur nicht, wo das steht, hab das aber mal gefunden. "Lagern", also ohne Zelt ist eher Grauzone. Auf jeden Fall ist "Lagern" von dem verfassungsgemäßen Betretungsrecht in Bayern nicht gedeckt.Feuer wird im Sommer zu 99% per Verordnung verboten, wenn ein Wald in der Nähe ist.

              Warten wir mal ab, was das Ministerium sagt.

              Olli
              http://blechroller.wordpress.com/

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 12345
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Wildcampen in Bayern

                Hallo,

                jetzt ist es ein eigener thread und nicht mehr OT.

                Verboten? Ja, wo steht`s? Das genau ist die Frage, denn ich möchte es genau wissen.

                Bin dabei, alle Bundesländer durchzugehen. Vielleicht mach ich mal eine Aufstellung.

                Problem: Bei einigen Bundesländern ist es einfach: es ist klar und deutlich verboten.

                Bei anderen ist die Lage unübersichtlich, schwammig, oder man sucht sich tot.

                Kein einfaches Unterfangen, sich durch die Gesetzgebung von 16 Bundesländern zu lesen, aber informativ

                Kostet nur Zeit, also step by step.

                Gruß Ditschi

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                • Torres
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 16.08.2008
                  • 30594
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Wildcampen in Bayern

                  Cool, Ditschi. Danke für Deine Mühe.
                  Oha.
                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                  • MonaXY

                    Fuchs
                    • 30.08.2009
                    • 1094
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Wildcampen in Bayern

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Bin dabei, alle Bundesländer durchzugehen. Vielleicht mach ich mal eine Aufstellung.

                    Gruß Ditschi
                    Finde ich super und eine echte Hilfe für alle, die mit Kinder- und Jugendgruppen draußen unterwegs sind!

                    OT: Eine Kollegin von mir hat beispielweise mit ihren "verhaltensoriginellen" Jugendlichen nur deshalb eine relativ weite Anreise (in die Schweiz) zum Wanderzelten unternommen, weil die rechtliche Lage das dort möglich macht.
                    "Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur."
                    Jean Paul

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                    • Lobo

                      Vorstand
                      Moderator
                      Lebt im Forum
                      • 27.08.2008
                      • 6497
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Wildcampen in Bayern

                      Zitat von Blechroller Beitrag anzeigen

                      Ach so: Wildcampen mit Zelt ist in Bayern grundsätzlich verboten. Frag mich nur nicht, wo das steht, hab das aber mal gefunden. "Lagern", also ohne Zelt ist eher Grauzone. Auf jeden Fall ist "Lagern" von dem verfassungsgemäßen Betretungsrecht in Bayern nicht gedeckt.Feuer wird im Sommer zu 99% per Verordnung verboten, wenn ein Wald in der Nähe ist.

                      Warten wir mal ab, was das Ministerium sagt.

                      Olli
                      Da habe ich andere Infos, aber leider auch nichts schriftliches. Sowohl über das Zelten als auch über das Feuer

                      Aber mich interessiert das natürlich auch sehr denn ich bin öfters im schönsten Bundesland der Welt unterwegs

                      Danke Ditschi für deine Bemühungen.

                      Grüße
                      Thomas

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                      • Hobbyholzmann
                        Erfahren
                        • 09.03.2012
                        • 302
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Wildcampen in Bayern

                        Eine genaue Rechtsgrundlage für ein Verbot des Wildcampens im Allgemeinen ist mir aus dem Stegreif nicht bekannt. Es besteht ein Verbot aus dem bayer. Waldgesetz heraus. Dieses verbietet jedoch explizit das aufstellen von Zelten im Wald - nicht jedoch das Campieren per se. Offenes Feuer ist natürlich eine andere Baustelle.

                        Wie man jedoch wieder in die Bredoullie kommt ist das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers. Wenn dieser jedoch zustimmt, sehe ich auf Anhieb mal kein Verbot, ein Zelt zu errichten. Vom Baurecht wird ein Zelt nicht erfasst, da dies keine ortsfeste, genehmigungspflichtige Bebauung darstellt.

                        Weitere Verbotsmöglichkeiten ergeben sich aus den Umweltschutzgesetzen. Hier kann zB im Rahmen einer Landschaftsschutzgebietsatzung das Aufstellen von Zelten verboten werden.

                        zu den möglichen Bußgeldern: Wenn wir uns nicht explizit in den Umweltschutzvorschriften befinden, sehe ich hier nur geringe Bußgelder im Raume stehen. Wenn ich es mit dem Bußgeldern für ähnliche Freveltaten in Relation setze, würde ich ich hier auf eine Verwarnung oder eine geringe Geldbuße tippen. Allerdings habe ich da keine konkreten Erfahrungswerte.

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                        • GandalftheGrey
                          Dauerbesucher
                          • 19.05.2011
                          • 614
                          • Privat

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                          #13
                          AW: Wildcampen in Bayern

                          OT:
                          Zitat von Hobbyholzmann Beitrag anzeigen
                          Hier kann zB im Rahmen einer Landschaftsschutzgebietsatzung das Aufstellen von Zelten verboten werden.
                          Vielleicht solltest du dich erst mal schlau machen, was ein Landschaftsschutzgebiet ist, bevor du so mit Falschaussagen um dich wirfst.

                          In einem LSG wird, wie der Name schon sagt, die Landschaft und ihre Bestandteile geschützt. Das bedeutet strengere bauliche Auflagen, meist ein Neubauverbot im Außenbereich (Scheunen von Landwirten), strengere Auflagen beim Grünlandumbruch und natürlich auch keine Windkraft- u. PV-Freiflächenanlagen.

                          Ein Zelt hat keinerlei Auswirkungen auf die Gestaltung der Landschaft und selbst ein Campingplatz ist idR machbar, wenn er nicht zu exponiert liegt.
                          jgr-photo.com

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12345
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Wildcampen in Bayern

                            Zitat von Hobbyholzmann Beitrag anzeigen
                            Eine genaue Rechtsgrundlage für ein Verbot des Wildcampens im Allgemeinen ist mir aus dem Stegreif nicht bekannt. Es besteht ein Verbot aus dem bayer. Waldgesetz heraus. Dieses verbietet jedoch explizit das aufstellen von Zelten im Wald - nicht jedoch das Campieren per se. Offenes Feuer ist natürlich eine andere Baustelle.

                            Wie man jedoch wieder in die Bredoullie kommt ist das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers. Wenn dieser jedoch zustimmt, sehe ich auf Anhieb mal kein Verbot, ein Zelt zu errichten. Vom Baurecht wird ein Zelt nicht erfasst, da dies keine ortsfeste, genehmigungspflichtige Bebauung darstellt.

                            Weitere Verbotsmöglichkeiten ergeben sich aus den Umweltschutzgesetzen. Hier kann zB im Rahmen einer Landschaftsschutzgebietsatzung das Aufstellen von Zelten verboten werden.

                            zu den möglichen Bußgeldern: Wenn wir uns nicht explizit in den Umweltschutzvorschriften befinden, sehe ich hier nur geringe Bußgelder im Raume stehen. Wenn ich es mit dem Bußgeldern für ähnliche Freveltaten in Relation setze, würde ich ich hier auf eine Verwarnung oder eine geringe Geldbuße tippen. Allerdings habe ich da keine konkreten Erfahrungswerte.
                            Hallo,

                            es passiert mir immer mal wieder, daß ich Texte durchlese und immer wieder die gleiche Stelle überlese. Genauso, wie ich immer den gleichen Schreibfehler mehrfach überlese. Vielleicht liegt es also an mir.

                            Daher: Wo verbietet das Bayerische Waldgesetz explizit das Aufstellen von Zelten im Wald?

                            Ich finde das nicht. Habe es grade nochmal gelesen.

                            Gruß Ditschi

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                            • Schattenschläfer
                              Fuchs
                              • 13.07.2010
                              • 1567
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                              OT:
                              Das ist ein schlechtes Zeichen. Das bedeutet zunächst einmal, daß man zur Beantwortung meiner konkreten Fragen hätte Nachlesen und Nachdenken müssen. Also weiterleiten.

                              Ich vermute mal, es geht jetzt so weiter: das Umweltministerium nimmt jetzt notgedrungen seine Zuständigkeit an, versteht aber die konkreten juristischen Fragen nicht und erteilt mir eine Antwort auf Fragen, die ich nicht gestellt habe, und mit der ich nichts anfangen kann. Etwa in der Art, daß ich mich darauf verlassen könne, daß auch Bayern dem Naturschutz hohe Bedeutung beimißt.
                              So in etwa stelle ich mir das gerade auch vor..aber ist wirklich mal eine interessante Frage, wie denn die Rechtslage hier in Bayern aussieht.

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                              • Hobbyholzmann
                                Erfahren
                                • 09.03.2012
                                • 302
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                AW: Wildcampen in Bayern

                                Zitat von GandalftheGrey Beitrag anzeigen

                                Vielleicht solltest du dich erst mal schlau machen, was ein Landschaftsschutzgebiet ist, bevor du so mit Falschaussagen um dich wirfst.
                                Zu den LSG in meinem Dienstbereich gehört idR eine entsprechende Satzung. In dieser werden spezielle, einzelne Verbote benannt. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Hier werden mitunter auch Errichtungsverbote für Zelte oder gar komplette Betretungsverbote ausgesprochen.

                                Zum Verbot nach dem BayWaldG

                                Das Verbot, Zelte oder Wohnwägen im Wald aufzustellen ergibt sich aus §46/IV/Nr. 3 BayWaldG (Musste erst meine Gesetzesammlung rauskramen, um die genaue Fundstelle raus zu suchen...)

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                                • Ditschi
                                  Freak

                                  Liebt das Forum
                                  • 20.07.2009
                                  • 12345
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                                  #17
                                  AW: Wildcampen in Bayern

                                  Hallo,

                                  ja, mehrfach überlesen. Hinten bei den Ordnungswidrigkeiten. Stimmt. Danke.

                                  Jetzt ist noch offenen die Frage des Wildcampens außerhalb des Waldes in der offenen Landschaft.

                                  Gruß Ditschi

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                                  • Hobbyholzmann
                                    Erfahren
                                    • 09.03.2012
                                    • 302
                                    • Privat

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                                    #18
                                    AW: Wildcampen in Bayern

                                    Eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen. Es wird hier immer auf die jeweiligen Gegebenheiten ankommen.

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                                    • PhoenixX
                                      Anfänger im Forum
                                      • 14.02.2012
                                      • 10
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Wildcampen in Bayern

                                      @ Thomas

                                      Ich weiss nicht in welchem Rahmen du schwarzcampen willst und ob das ganze rechtlich wasserdicht sein muss.
                                      In der Regel kann man IMO schon mal was riskieren ohne gleich Ärger zu kriegen. Am besten du gehst auf irgendein Nutzgrundstück, mit Einwilligung des Bauerns (o.ä.) dürfte da nicht viel schiefgehen. Wenn ihr die rechtliche Situation nicht mit Hilfe von Google, etc. klären könnt, dann können es die bayrischen Dorfsheriffs auch nicht und dann werden sie von sich auch nicht tätig werden.
                                      There`s a difference between knowing the path and walking the path.

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                                      • krupp
                                        Fuchs
                                        • 11.05.2010
                                        • 1466
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                                        #20
                                        AW: Wildcampen in Bayern

                                        den rahmen hat er ja eingangs beschrieben, also in größeren gruppen.
                                        da macht es dann doch sinn sich über die rechtslage zu informieren.
                                        Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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